Google veröffentlicht längst gelöschte Verträge

5. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)
Google veröffentlicht längst gelöschte Verträge

Hallo,

wir hatten auf unserer Webseite einen geheimen Bereich eingerichtet, in dem wir firmeninterne Daten für die Mitarbeiter hochgeladen haben. Das waren Neuigkeiten aus der Firma und z.B auch Kundenverträge für die Außendienstmitarbeiter. Eines Tages haben wir dann festgestellt, daß nach Eingabe unseres Produktes bei Google sämtliche Verträge und firmeninternen Daten durch einen Direktlink auf der ersten Seite von jedermann heruntergeladen werden können. Daraufhin haben wir den gesamten Bereich wieder von unserer Homepage entfernt. Doch bei Google erscheinen nach wie vor sämtliche Verträge direkt zum Herunterladen. Das bedeutet ja, daß diese Verträge irgenwo bei Google gespeichert werden müssen.

Meiner Meinung nach verstößt Google damit gegen den Datenschutz. Es kann doch nicht sein, daß Google Daten von uns zum Herunterladen anbietet, die seit Wochen eigentlich nicht mehr im Internet verfügbar sind.

Was kann man da machen?

Danke

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
wir hatten auf unserer Webseite einen geheimen Bereich eingerichtet,

... dachtet ihr ...



quote:
Meiner Meinung nach verstößt Google damit gegen den Datenschutz.

Kannst du das mal näher erläutern?



quote:
Neuigkeiten aus der Firma

unterliegen nicht dem Datenschutz



quote:
Kundenverträge für die Außendienstmitarbeiter

unterliegen nicht dem Datenschutz sofern sie keine personenbezognene Daten enthalten



quote:
firmeninternen Daten

unterliegen auch nicht dem Datenschutz sofern sie keine personenbezognene Daten enthalten



Als erstes dürftet IHR ja gegen den Datenschutz verstoßen haben falls ihr Kundendaten öffentlich ins Internet gestellt habt ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.118 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen