Guten Abend liebe Jurafreunde,
meine Mutter teilte mir heute Abend mit, dass sie beim Besuch der Sparkasse von einer Mitarbeiterin angesprochen wurde, dass sie noch etwas unterschreiben müsse. Die Mitarbeiterin sagte, dass die Unterschrift notwendig ist, da sie sie sonst z.B. im Fall eines Verlustes der Geldkarte nicht anrufen können. Meine Mutter unterschrieb die Einwilligung und verlangte zum Glück eine Kopie. Leider liegt mir diese nicht schriftlich vor. In dieser Einwilligung hat sie der Nutzung und Weitergabe ihrer Daten an Drittunternehmen und Unternehmen der Sparkassengruppe bestätigt.
Dieses Vorgehen der Sparkassen-Mitarbeiterin scheint mir nicht ganz korrekt zu sein. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass Informationen, sofern sie das Vertragsverhältnis betreffen, z.B. Verlust oder Sperrung der Geldkarte, auch ohne Werbeeinverständnis, mitgeteilt werden können. Liege ich hier falsch?
Meine Mutter würde gerne das Einverständnis widerrufen. Gerne würde ich auch auf die mögliche Falschinformation der Sparkassenmitarbeiterin aufmerksam machen, die aus meiner Sicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen und dubiosen Psychotricks, Unterschriften sammelt, hinweisen.
Bin ich hier zu penibel, oder ist das eine Sauerei gegen die man sich wehren muss?
Mir fehlt eine knackige Formulierung. Über Hilfe bin ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
Mimimata
-- Editiert von mimimata am 11.04.2018 23:23
Formulierungshilfe bei Widerruf
11. April 2018
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Frage vom 11. April 2018 | 23:22
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
Formulierungshilfe bei Widerruf
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#1
Antwort vom 11. April 2018 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120177 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatBin ich hier zu penibel, oder ist das eine Sauerei gegen die man sich wehren muss? :
Nein, Du bist nur zu spekulativ.
Erst mal die Kopie besorgen, um zu schauen was genau da überhaupt unterschrieben wurde.
ZitatMir fehlt eine knackige Formulierung. :
Nö, Dir fehlt erst mal das Fundament. Wenn man das hat, kann man weitermachen.
#2
Antwort vom 12. April 2018 | 09:50
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
Mir liegen die Dokumente nun als Kopie vor. Der Inhalt übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen.
https://ibb.co/n7r6gc
https://ibb.co/c3SOSH
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#3
Antwort vom 12. April 2018 | 10:14
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
Folgende Formulierung habe ich mir bisher erarbeitet.
Zitat:
Hiermit widerrufe ich gemäß § 35 Abs. 5 BDSG meine Einwilligung zur Nutzung meiner Daten für Werbezwecke und der Weitergabe meiner Daten an Dritte sowie Verbundpartner mit sofortiger Wirkung.
Davon unberührt bleibt die telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme die unmittelbar mein Vertragsverhältnis mit der Sparkasse betreffen.
Zudem möchte ich mich über die Umstände beschweren, die zur Unterzeichnung der Einwilligung am 5.04.2018 in der Sparkassenfiliale geführt haben. Es wurden bewusst falsche Behauptungen aufgestellt um mich zu einer Unterschrift zu bewegen. Unter anderem wurde von der Mitarbeiterin behauptet, dass ohne Unterzeichnung der Einwilligung kein telefonischer Kontakt z.B. beim Verlust meiner Geldkarte möglich ist.
Weiter fordere ich sie auf,
1. mir Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II,),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG ),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG )
Für die Erledigung setze ich Frist auf den 30.04.2018. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten, sowie eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen.
Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.
#4
Antwort vom 12. April 2018 | 15:52
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Kann man so schreiben.
Braucht die Mutter das Konto bei der Sparkasse nicht mehr?
#5
Antwort vom 12. April 2018 | 15:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDer Inhalt übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen. :
Mag ja sein. Aber es erhärtet sich der Verdacht, dass Du den Sinn nicht verstanden hast.
Wenn Du so schreiben willst ok, aber Deiner Mutter so ein Ding zur Unterschrift vorzulegen ist ja wohl ein Unding.
Berry
#6
Antwort vom 12. April 2018 | 17:21
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatLiege ich hier falsch? :
ja
#7
Antwort vom 12. April 2018 | 18:49
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 18x hilfreich)
Vielen Dank für die zahlreichen konstruktiven Beiträge. NICHT.
#8
Antwort vom 12. April 2018 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120177 Beiträge, 39841x hilfreich)
Die Pamphlete werden derzeit von allen Banken rumgereicht. Grund ist das ab den 25.05 die Übergangsfristen der DSGVO abgelaufen sind und man jetzt noch schnell Erlaubnisse einholen will die dann auch noch ab 26.05 gelten.
Dabei werden dann auch gerne mal Erweiterungen untergeschoben.
ZitatHiermit widerrufe ich gemäß :§ 35 Abs. 5 BDSG meine Einwilligung zur Nutzung meiner Daten für Werbezwecke und der Weitergabe meiner Daten an Dritte sowie Verbundpartner mit sofortiger Wirkung.
Ich würde da die 3 Punkte konkret benennen die auch in der Einwilligung stehen.
Die Anfrage zur Auskunfterteilung würde ich auf den 26.05 verschieben.
Zum einen um zu kontrollieren ob die Daten entsprechend gelöscht / gespert wurden, zum anderen weil es da merh Möglichkeiten gibt genauer abzufragen und bei Verstößen mehr Möglickeiten gibt denen auf die Füße zu treten.
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