Ein Foto von mir wurde unerlaubt veröffentlicht - Welche möglichkeiten habe ich ?

20. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
Ein Foto von mir wurde unerlaubt veröffentlicht - Welche möglichkeiten habe ich ?

Hallo an alle

Folgende Situation :
Ich wurde auf der Arbeit von einem "Arbeitskollegen" heimlich und unerlaubt fotografiert, es zeigt mich wie ich in einer Pause ein "Schläfchen" halte. Es sollte wohl der Belustigung dienen, jedoch wurde ich damit "lächerlich" gemacht.

Dieses Foto, hat die besagte Person, in den Sozialen Netzwerken verbreitet.
Somit konnten nicht nur meine restlichen Arbeitskollegen dieses sehen, sondern auch dritte.

Meine Frage nun an euch :

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich ? Und wie hoch sind die Erfolgschancen ?
Über weitere Tipps bin ich ebenfalls dankbar.

Schöne Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
solche Cybermobbing-Geschichten sollte man schnell angehen, bevor sich das Material noch weiterverbreitet.

Optimal wäre es wenn man den Täter ansprechen kann und das Material binnen drei Tagen aus dem Netz verschwunden ist und eine Entschuldigung kommt. Bei mangelnder Einsichtigkeit stellt man die sehr teure Einschaltung eines Anwaltes, der Polizei und der Personalabteilung in Aussicht.

Wenn dann immer noch nicht kommt würde ich die Sache sofort einem Anwalt übergeben, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an den Täter schickt, wodrin jener auch dafür Sorge zu tragen hat,dass der Kram aus dem Netz verschwindet bzw. vernichtet wird. Die Anwaltskosten werden direkt als Schadensersatz geltend gemacht. Es können auch noch Kosten für die Ansprache der portalbetreiber entstehen.
(Man will den Kollegen ja nicht gleich ganz ruinieren)
Da kann auch bewertet werden ob noch neben dem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch Straftaten dazukommen.

Zivilrechtliche Strafzahlungen sind oft viel fieser als evt strafrechtliche Sanktionen. Gerade wo viele Behörden im Lande sowas auf die leichte Schulter nehmen.

Wenn der Kollege allerdings z.B. an der Pfändungsgrenze lebt, könnte es schwierig sein, das Geld für den Anwalt zurückzubekommen.Ein gewisses finanzielles Risiko geht man bei der Verteidigung eigener Rechte halt immer ein.

Ich glaube auch, dass sich der Kollege sich nach so einem Brief hütet noch irgendwelche Aktionen zu fahren. Der wird dann eher kleinlaut. Wenn sich einer verplappert, dann er, nicht Du.

Wenn sich das nicht so klärt sollte überlegt werden eine Beschwerde an die Personalabteilung zu richten. Bei, wie in diesem Fall, leicht belegbaren Mobbing-Handlungen unter Kollegen kommen die nicht drum herum, arbeitsrechtliche Schritte gegen den Verursacher einzuleiten. Von Abmahnung bis verhaltensbedingter Kündigung ist alles drin.
Wie man die Pause verbringt ist Privatsache. Wenn man das aber in die Öffentllichkeit trägt ist das sehr wohl wieder sehr Thema für den Betriebsfrieden.

-- Editiert von maestro1000 am 20.08.2015 21:28

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

Da kann auch bewertet werden ob noch neben dem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch Straftaten dazukommen. Da braucht man nichts bewerten - mangels Einverständnis der Person liegt ein klarer Verstoß gegen § 33 des Kunsturhebergesetzes vor.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Nachtrag:
Bei den Suchmaschinen, kann man auch selber die Löschung von Bildern verlangen, zumindest auf der .de.-Domain der Suchmaschinenbetreiber, auch wenn das Prozedere nicht ganz kritiklos ist.
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article128557505/So-beantragen-Sie-die-Loeschung-von-Daten-bei-Google.html
Das könnte der Fotograf also gar nicht. Das muss der "Verletzte" selbst erledigen (lassen).

1x Hilfreiche Antwort

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