Hallo!
Wir waren mit einer 1. Klasse auf Klassenfahrt und haben dort Fotos von den Kindern gemacht. Nun wollen die Eltern diese Fotos gern in digitaler Form haben. Kann ich die Fotos an alle Eltern per USB Stick oder auf DVD weitergeben, wenn ich die Erlaubnis von allen Eltern habe? Oder gibt bei der Weitergabe von Fotos in digitaler Form etwas besonderes zu beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 15:21
-- Thema wurde verschoben am 29.05.2018 15:21
Dsgvo, Klassenfahrt Fotos
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Das
ZitatKann ich die Fotos an alle Eltern per USB Stick oder auf DVD weitergeben, wenn ich die Erlaubnis von allen Eltern habe? :
Ja.
Die Betonung liegt dabei auf "Erlaubnis von allen Eltern".
Oder genauer gesagt: um ein Foto weitergeben (verbreiten) zu dürfen, auf den ein Kind abgebildet ist, müssen die Eltern dieses Kindes zustimmen. Wessen Kind nicht auf dem Bild ist, muss auch nicht zustimmen.
Und wenn man ganz penibel sein will, dann sollte man bedenken, daß man die Einwilligung von beiden Eltern braucht, oder genauer gesagt: von allen Sorgeberechtigten.
Die sorgeberechtigten Eltern vertreten ihr Kind nämlich gemeinsam.
und wenn man GANZ penibel ist: Die Einwilligung kann man im Sinne der DSGVO jederzeit (auch nachträglich) widerrufen. Das betrifft dann natürlich nur die Weitergabe nach dem Entzug der Einwilligung, aber man muss eben durchaus den Überblick behalten, ob jemand die Einwilligung zurückgezogen hat, nachdem er selbst den USB-Stick erhalten hat. Brave new world.
Bei volljährigen Teilnehmern ist es daher sinnvoller, auf "berechtigtes Interesse" und nicht auf die Einwillung zu setzen, wenn man Fotos macht. Ob das bei einer Klassenfahrt auch gilt, wird aber sicher eine spannende Frage vor Gericht... Abwägung "berechtigtes Interesse" des Klassenverbands vs. "Schutz persönlicher Daten" jedes Einzelnen.
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Das war im übrigen schon vor der DSGVO so, hat mit der DSGVO nichts zu tun.
Fraglich ob die hier überhaupt zum Einsatz kommt.
ZitatUnd wenn man ganz penibel sein will, dann sollte man bedenken, daß man die Einwilligung von beiden Eltern braucht, oder genauer gesagt: von allen Sorgeberechtigten. :
Nö, ohne Einwilliung aller Sorgeberechtigten hat man gar keine gültige Einwilligung. Da gibt es kein "ein bischen richtig".
Zitat:Das war im übrigen schon vor der DSGVO so, hat mit der DSGVO nichts zu tun.
Fraglich ob die hier überhaupt zum Einsatz kommt.
Solange alle Einverstanden ist, was der Fall ist, ist doch alles ok. Im übrigen streiten sich die Juristen noch, ob bei Fotos eher die DSGVO oder das KUG gilt bzw. welche Paragraphen aus welchem Gesetz wo angewendet werden müssen.
Schließlich kann man sich auch noch auf den Standpunkt stellen, dass es sich um Fotos für private Zwecke handelt. Dann würde die DSGVO gar nicht gelten.
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