Datenweitergabe in der Kita

17. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2014 08:07:15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Datenweitergabe in der Kita

Hallo,

wir haben eine Frage zum Verhalten der KiTa unseres Sohnes. Unser Sohn zeigt, laut Aussage der Erzieher ein auffälliges Verhalten. Nachdem dies uns mitgeteilt wurde, haben wir gemeinsam mit der KiTaleitung und dem Vorstand entschieden, bei unserem Kind eine Entwicklungsdiagnostik durchführen zu lassen und uns danach wieder zusammen zu setzen, um über die Empfehlung der Fachkräfte zu berichten. Jetzt wurden wir informiert, dass ein Psychologe der Caritas in der KiTa war, der die Leitung, Erzieher und den Vorstand beratend zur Seite stehen sollte, da es in der Vergangenheit zu einigen Umstimmigkeiten zwischen uns und der KiTaleitung gekommen ist. Während seines Besuchs in der Kindertagesstätte wurde er über die einzelnen Vorfälle, die auffällig seien, informiert, und konnte sich das Kind auch 1,5 Stunden im KiTaalltag anschauen bzw. beobachten. Wir wurden vorher nicht darüber informiert, dass dem Herrn über die einzelnen Vorfälle berichtet wird, und schon gar nicht, dass er sich das Kind im KiTaalltag anschaut. Somit haben wir natürlich auch nicht unser Einverständnis gegeben.

Ist die KiTa berechtigt, eine externe Person ohne unseres Wissens in die Einrichtung zu bestellen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in die einzelnen "auffälligen" Situationen einzulesen und unseren Sohn fast 2 Stunden unauffällig zu beobachten, woraufhin eine Empfehlung für eine Psychotherapie ausgesprochen wurde.

Die KiTa droht uns mit Ausschluss aus dem Verein (es handelt sich hierbei um eine Elterninitiative) und Aufhebung des Vertrags, falls wir unseren Sohn nicht in eine Psychotherapie schicken. Auch, wenn die Entwicklungsdiagnostik sich dagegen ausspricht.

Vielen Dank und viele Grüße

Meltimaus

-- Editiert von Moderator am 17.08.2014 12:25

-- Thema wurde verschoben am 17.08.2014 12:25

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ihr habt der Entwicklungsdiagnostik doch zugestimmt. Wie soll die denn erfolgen, wenn der Diagnostiker nicht wissen darf, was passiert ist?

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.08.2014 08:07:15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, die kita hat einen anderen Psychologen beauftragt. Die entwicklungsdiagnostik wird ja gemacht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Hier geht es doch um die Erfüllung der Erziehungsaufgabe der Kita. Nicht um erhobene Daten iSd § 65 SGB VIII . Für ersteres kann es natürlich erforderlich sein, dass eine dritte Person hinzugezogen wird. Die unterliegt natürlich auch der Verschwiegenheitsverpflichtung, d.h., darf die Auffälligkeiten einzelner Kinder nicht in der örtlichen Presse veröffentlichen (mal ganz platt formuliert). Und geh mal einfach davon aus, dass in diesem Zusammenhang auch die Arbeit der Erzieherinnen kontrolliert wird (Dienst- und Fachaufsicht). Wie soll das sonst alles funktionieren?

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.08.2014 08:07:15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Frage ist einfach, ob die Kita ohne Erlaubnis der Eltern einer dritten Person Einsicht in die Akte des Kindes geben darf. Die Erzieherinnen unterliegen der Schweigepflicht. Wird diese nicht gebrochen, wenn die Kitaleitung einfach eine dritte Person über Verhaltensauffälligkeiten informiert und dieser Person gestattet, das Kind im Kitaalltag zu beobachten?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nochmals, Akten sind zu führen. Mit Verhaltensauffälligkeiten. Es geht hier um die Erfüllung einer Erziehungsaufgabe, nicht um von den Eltern weiter gegebene Daten iSd genannten Bestimmung. Da gelten andere Regeln. Und die Caritas (ich vermute mal, der Träger der Kita) kann selbstverständlich eine interne Person, die ihrerseits wiederum der Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt, von Vorfällen Kenntnis geben. Wie soll sonst überprüft werden, ob die Erzieherinnen ihren Job richtig ausüben? Auch das ist eine Aufgabe des Trägers, nennt man Dienst- und Fachaufsicht.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.08.2014 08:07:15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Caritas ist NICHT der Träger. Bei der kita handelt es sich um eine Elterninitiative. Der Psychnologe der Caritas hat mit der Kita rein gar nichts zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Na dann klärt genau, was vertraglich drinnen ist, was nicht. Woher sollen wir das wissen?

Wir haben eine Betriebs-Kita. Da ist es absolut erforderlich und auch bekannt, dass regelmässig Fachleute reinkommen, sich ndie Kids anschauen, und vor allen Dingen auch die Erzieherinnen. Damit eben nichts durchgeht.

Der Erziehungsauftrag umfasst solche Maßnahmen, zumindest bei uns. Und, wenn Ihr absolut nicht damit fertig werdet, dann wechselt doch die Einrichtung. Ist immer noch besser, als Konflikte auf dem Rücken der Kinder auszutragen.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Frage ist einfach, ob die Kita ohne Erlaubnis der Eltern einer dritten Person Einsicht in die Akte des Kindes geben darf. <hr size=1 noshade>

An befugte Personen darf eine Datenweitergabe durchaus erfolgen.



quote:<hr size=1 noshade>Die Erzieherinnen unterliegen der Schweigepflicht. <hr size=1 noshade>

Diese Theorie ist falsch.
Erzieherinnen unterfallen keiner der in § 203 StGB genannten Berufsgruppen.

Einzig eine Arbeitsvertragliche Schweigepflicht könnte bestehen, da müsste man schauen wie diese formuliert ist.

Und auch hier gilt: gegenüber befugten Personen darf eine Kommunikation durchaus erfolgen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag und in den AGBs der Elterninitiative dazu?

Wenn das eine private Einrichtung ist und das nicht in Vertrag und AGB geklärt ist, darf die KITA selbstverständlich keinen Psychologen einfach so für Euch beauftragen.

quote:
Die KiTa droht uns mit Ausschluss aus dem Verein (es handelt sich hierbei um eine Elterninitiative) und Aufhebung des Vertrags, falls wir unseren Sohn nicht in eine Psychotherapie schicken. Auch, wenn die Entwicklungsdiagnostik sich dagegen ausspricht.


Ich würde da eine andere KITA suchen.
So kleine Kinder schickt man nicht in eine Psychotherapie, auch bezahlt die Krankenkasse keine Therapien, wenn dafür kein Befund vorliegt.

-----------------
"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Wenn das eine private Einrichtung ist und das nicht in Vertrag und AGB geklärt ist, darf die KITA selbstverständlich keinen Psychologen einfach so für Euch beauftragen.


Aus welcher Rechtsgrundlage sollte sich ergeben, daß die KiTa nicht Dritten erlauben dürfen soll, Kinder zu "beobachten"?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte den Eltern das Recht entzogen werden selbst darüber zu bestimmen, wer ihr Kind medizinisch (Psychologe) begutacht?

-----------------
"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte es einer Kita verboten sein, eigenes Verhalten mit auffälligen Kindern kritisch bewerten zu lassen? Denn darum ging es doch, wenn ich den Eingangsbeitrag lese. Damit man sich im Umgang mit dem Kind richtig verhält?

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sein sie doch froh, dass die Kita überhaupt den Aufwand betreibt. Die könnten sich das leben auch viel einfacher machen und dem Sohn bescheinigen, dass er nicht Kitafähig ist. Da müssen nur 1 2 Virkommnisse abgemahnt werden. Und dann ist er raus.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte den Eltern das Recht entzogen werden selbst darüber zu bestimmen, wer ihr Kind medizinisch (Psychologe) begutacht?


Selbstverständlich können die Eltern bestimmen, wer ihr Kind *untersuchen* darf.
Sie können aber nicht bestimmen, wer ihr Kind *anschauen* darf, das wäre ja nun nachgerade absurd.
Und nur darum ging es doch in dem geschilderten Fall, um Beobachtung im normalen KiTa-Betrieb und nicht etwa um eine Untersuchung mit Gespräch usw.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen