Datenweitergabe

19. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2015 09:23:53
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Datenweitergabe

Hallo,Meine Bewerbungsdaten für eine Stelle wurden ohne meine Einwilligung an einen externen Berater weitergegeben. Meine Datenweitergabe und Kenntnissnahme hat der externe Berater auch vor vielen Anwesenden bestätigt. Seine Aufgabe in der Firma hat gar nicht mit Recruiting zu tun. Ich sehe als eindeutuge Datenschutzverletzung. Wie kann man gegen die Firma vorgehen und was wurde mir zustehen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
was wurde mir zustehen


Nichts

quote:
Wie kann man gegen die Firma vorgehen


Datenschutzbeauftragten anschreiben

quote:
Meine Datenweitergabe und Kenntnissnahme hat der externe Berater auch vor vielen Anwesenden bestätigt

Wenn ich sage: "Ich war auf dem Mond" ist das kein Beweis

Vergiss es

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.06.2015 09:23:53
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Datenschutzbeauftragten anschreiben

Was habe ich davon???
quote:
quote:
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Meine Datenweitergabe und Kenntnissnahme hat der externe Berater auch vor vielen Anwesenden bestätigt
--------------------------------------------------------------------------------


Wenn ich sage: "Ich war auf dem Mond" ist das kein Beweis

Ich habe schrifliches Schreiben, wo er beim 1. Gespräch dabei war. Weder in dem Schreiben noch beim Gespräch hat man gesagt, dass er ein externer wäre.
Ich denke auch nicht, dass mir keine Rechte zustehen würden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Ich habe schrifliches Schreiben, wo


Im Ernst

Du hast schon Rechte, nur hast du auch keinen Schaden, den man ersetzen könnte. Also nix zu holen.



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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Du kannst auch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung bestehen.

Natürlich hast du Rechte, das heißt aber nicht, dass du automatisch Geld bekommst, wenn die jemand verletzt.


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""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12301.06.2015 09:23:53
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Er gehört gar nicht zu dem Recruitingprozess . Das wäre als ob ich einen externen Mitarbeiter aus der Abteilung zu einem Gespräch mitnehme und ihm noch die Unterlagen überlasse, die nur für die Firma bestimmt sind und man hat auch keine Einwilligung von dem Betroffenen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Er gehört gar nicht zu dem Recruitingprozess .

Das wird man dann schon substntierter vortragen müssen, dnen seinen Anwesenheit spricht ja erstmal dafür.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.06.2015 09:23:53
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist tatsächlich so, dass der externe Mitarbeiter in diesem Recruitingprozess dabei war. Es zeigt aber, wie die Firma ist und nicht, dass die externe Person tatsächlich dazu berechtigt wäre. Meine Fragen in dem Forum beziehen sich allerdings nicht darauf sondern auf die Rechte und die Vorgehensweise.

quote:
Wie kann man gegen die Firma vorgehen und was wurde mir zustehen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Wie kann man gegen die Firma vorgehen und was wurde mir zustehen?
Gar nicht und nichts.

Denn die Anwesenheit spricht erstmal dafür, das der externe zur Teilnahme berechtigt war und die Datenweitergabe berechtigt war.
Andere Punkte ergeben sich aus der Sachverhaltsschilderung nicht.


Ein unsubstantiertes 'Er war nicht berechtigt und ich will jetzt Geld dafür' ist zur Geltendmachung von Rechten nicht geeignet.
Denn um die mögliche Datenschutzverletzung geht es dir ja deiner Äußerung nach ja nicht, sondern eher um bares?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PeterKuhn1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie schon mal geschrieben, hat der Externe keine Berechtigungen gehabt. (nachweisbar)
Meine Frage lautet:

quote:
Wie kann man gegen die Firma vorgehen und was wurde mir zustehen?


1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
PeterKuhn1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wäre mir auch recht, wenn die Firma schuldig besprochen wird. Wenn die Firma auch Bußgeld zahlen müsste, wäre es auch super. Ob ich einen Schadenersatz bekomme oder nicht, ist mir nicht bekannt.
Leider habe ich noch keine vernünftige Antwort auf meine Frage sehen können und aus dem Grund frage ich lieber einen Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Leider habe ich noch keine vernünftige Antwort auf meine Frage sehen können

Die alten Römer hatte eine schöne Rechtsregel: da mihi facta, dabo tibi ius (Gib mir die Tatsachen, ich werde dir das Recht daraus geben.)

Mit den gelieferten Fragmenten kann man halt nur subotimal arbeiten.


Wenn du so überzeugt bist, dann zeige sie an wegen Verletzung des Datenschutzes und verklage sie vor Gericht auf Unterlassung und Schadensersatz.

Vor Gericht wäre es empfehlenswert die Nachfragen aber dann nicht mit stoischen Widerholung von unsubstantierten Behauptungen zu beantworten...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
aus dem Grund frage ich lieber einen Anwalt


Du willst also Geld dafür bezahlen, daß die Firma ein Bußgeld zahlen muß, von dem du gar nichts hast? Respekt, so viel Uneigennützigkeit sieht man nicht oft. ;)

(Zaunpfahl: den Anwalt muß dir die Firma nicht erstatten.)

Daß *du* nichts bekommen wirst, wurde dir ja nun schon oft genug gesagt.

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