Hallo.
Mein Thema ist etwas kompliziert. Ich versuche es so einfach wie möglich zu halten :-)
Ich wurde einige Wochen lang von einer Person online belästigt. Über FB, Whatsapp, SMS, Telefon usw.
Der Hintergrund würde den Rahmen jetzt hier sprengen. Ich kenne diese Person aber nicht und habe mir
auch nichts zu Schulden kommen lassen.
Nach langem hin und her hab ich, von der Person persönlich, erfahren, dass sie durch eine Halterabfrage
meiner Autonummer an meine Daten gekommen ist.
Ihr Versicherer hätte das für Sie gemacht.
Und da muss ich ehrlich sagen war ich echt sauer. Das verstößt doch gegen das Datenschutzgesetzt oder?
Der kann doch nicht einfach meinen Namen raussuchen und weitergeben ohne rechtlichen Grund!
Besteht die Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen?
lg
Sabrina
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20. September 2017
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Frage vom 20. September 2017 | 08:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 20. September 2017 | 09:32
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Der kann doch nicht einfach meinen Namen raussuchen und weitergeben ohne rechtlichen Grund!
Das er es kann, haben Sie soch jetzt festgestellt.
Die Frage ist eher, ob er das darf.
Ohne rechtlichen Grund dürfen die Daten nicht weitergegeben werden, das wird auch nicht getan. Mit Grund allerdings schon.
Und wenn die betreffende Person bei der Versicherung einen Grund vortäuscht, dann ist die Versicherung auch nur Opfer und nicht Täter.
Mit den Halterdaten ist es wie mit vielen anderen Daten auch (Einwohnermeldeamt, Grundbuch, usw.). Die Daten sind geschützt, aber wenn man einen guten Grund hat, darf man sie auch bekommen. Und ein guter Grund lässt sich halt relativ leicht vortäuschen. Wenn der Fragende seinen Grund überzeugend rüberbringt, muss nicht nachgeforscht werden, ob der Grund auch wirklich besteht. Das wäre auch völlig praxisfremd.
#2
Antwort vom 20. September 2017 | 09:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
OK, dann wurde eben ein Grund vorgetäuscht. Kann ich dann aber die Person trotzdem belangen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. September 2017 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann ich dann aber die Person trotzdem belangen? :
Kommt darauf an, wie und was genau vorgetäuscht wurde.
#4
Antwort vom 20. September 2017 | 23:19
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Datenschutzrecht scheint mir eher weniger angebracht zu sein als das klassische Straf- und Zivilrecht.
@Sabrina_79: Kann es sein, dass es sich um Stalking handelt?
Es gibt bei ungewollten Kontaktersuchen Unterlassungsansprüche, die z.B. mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als erstem Schritt adressiert werden können. Eine Strafanzeige wäre dann auch drin.
Gerade letzteres macht es einfacher an die Identität des Täters zu kommen.
Siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
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