Datenschutzerklärung mit Dingen, die man nicht nutzt?

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Datenschutzerklärung mit Dingen, die man nicht nutzt?

Hallo, in letzter Zeit, besonders nach der DSGVO, lese ich oft davon, dass Webseitenbetreiber abgemahnt werden, weil sie z.B. Google Web Fonts nutzen und dazu nichts in der Datenschutzerklärung steht.
Für die Datenschutzerklärungen gibt es ja mittlerweile einige Generatoren (kostenlos und kostenpflichtig), bei denen man auswählt, welche Dienste man nutzt, diese kommen dann mit in die Datenschutzerklärung.

Nun meine Frage: Kann man nicht einfach alles auswählen und mit in die Datenschutzerklärung übernehmen, einfach zur Sicherheit, falls man dies oder jenes doch irgendwann (vielleicht sogar unwissentlich, Plugins etc) einbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Kann man machen.

Ob es hilft, wird die Zeit dann zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Kann man nicht einfach alles auswählen und mit in die Datenschutzerklärung übernehmen, einfach zur Sicherheit, falls man dies oder jenes doch irgendwann (vielleicht sogar unwissentlich, Plugins etc) einbaut?

Kann man.

Sollte jedoch eine der Formulierungen problematisch sein, dann droht einen Abmahnung - muss man halt abwägen ob einem das das Risiko wert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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