Guten Tag,
ich und meine Kollegen hatten vor kurzem innerorts einen (selbstverschuldeten) Autounfall, es wurde niemand verletzt und kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, nun steht das Auto bei einer großen Vertragswerkstatt (sehr stark beschädigt).
Nach zwei Tagen hat eine Kollegin mir Fotos von dem Unfallfahrzeug gezeigt auf welchem das Kennzeichen zu sehen ist, verschickt wurden die Bilder von einem Mechaniker der Werkstatt, dazu Kommentare mit der Behauptungen dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei und weitere herablassende Aussagen über den Fahrer.
Nun fragen wir uns ob wir den Versender der Bilder oder die Werkstatt rechtlich dafür belangen könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
Datenschutz nach Autounfall
Fragen zum Datenschutz?
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Wie kommt die Kollegin an die Bilder? Privat erhalten oder dienstlich: Arbeitet sie z. B. in der Verwaltung des Unternehmens, war es ein Dienstwagen und sie muss den Schaden "abwickeln"?
Das wäre relevant und dann die Aussagen des Mechanikerst im Text:
Die Aussage "dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei" entspricht doch den Tatsachen:
Zitat:ich und meine Kollegen hatten vor kurzem innerorts einen (selbstverschuldeten) Autounfall
Je nachdem was
beinhaltet, würde ich hier nicht ziemlich erfolglos ein großes Fass aufmachen, sondern mich direkt mit einer Beschwerde an die Leitung der Vertragswerkstatt wenden.Zitat:weitere herablassende Aussagen über den Fahrer.
ZitatDie Aussage "dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei" entspricht doch den Tatsachen :
Keine Ahnung wie Du darauf kommst das das den Tatsachen entspricht.
Wenn es jedoch so wäre, ist das noch lange kein Freibrief, Daten wie das Kennzeichen zu verbreiten.
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Zitat:
Keine Ahnung wie Du darauf kommst das das den Tatsachen entspricht.
Einfach genauer lesen.
Zitat:Wenn es jedoch so wäre, ist das noch lange kein Freibrief, Daten wie das Kennzeichen zu verbreiten.
Nein ist es nicht, wie kommst du darauf?
Hast du auch einen Lösungsvorschlag für den TE?
ZitatDie Aussage "dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei" entspricht doch den Tatsachen:...........................Einfach genauer lesen. :
Ich seh es immer noch nicht, zumindest nicht das mit den 120 km/h.
Der Mechaniker hat die Fotos privat in WhatsApp Gruppen, in welcher meine Kollegin ebenfalls ist, rumgeschickt.
Zu der Geschwindigkeit kann ich keine genaue Aussage machen, aber 80km/h maximal.
Es geht auch nicht darum, ihn direkt anzuzeigen, wir wollen das Autohaus bzw die Werkstatt damit konfrontieren.
Dennoch interessiert es mich persönlich ob er dafür belangt werden könnte.
Sein AG könnte durchaus mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen reagieren.
Denn auch eine Werstatt muss die DSKVO erfüllen. Und da ist es durchaus problematisch, wenn Bilder eines zu reparierenden KFZ wild durch soziale Medien verbreitet werden.
Gegen die Person selber würde ich nicht vorgehen. Ich würde die Werkstatt dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass dieses Foto nicht weiterverbreitet wird. Die werden sich dann mit ihrem AN auseinandersetzen
ZitatDennoch interessiert es mich persönlich ob er dafür belangt werden könnte. :
Ja, könnte er - zivilrechtlich in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.
Strafrechtlich relevantes konnte ich da nicht lesen.
Der Werkstatt würde ich die Verfehlungen schildern, mitteilen das sie als Mitstörer für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage in Frage kommt und wie sie das ganze außergerichtlich zu lösen gedenkt. Kurze Fristsetzung nach Datum von 48h, zustellung entweder per E-Mail, Fax und Briefpost oder Schreiben mit Zeugen vor Ort einwerfen.
Zitat:Gegen die Person selber würde ich nicht vorgehen. Ich würde die Werkstatt dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass dieses Foto nicht weiterverbreitet wird. Die werden sich dann mit ihrem AN auseinandersetzen
So würde ich in diesem Falle auch vorgehen. Ich denke, der Mitarbeiter wird (zurecht) einiges vom Chef zu hören kriegen. Handynutzung am Arbeitsplatz und die "Berichterstattung" bei Whatsapp ist allemal ein Abmahnungsgrund
Hallo
Wie kommst du darauf? Wer sagt denn , dass die Bilder während der Arbeitszeit gemacht wurden und nicht danach?Zitat:Handynutzung am Arbeitsplatz
Auch sollte man erstmal herausfinden, wie ist das Auto abgestellt? So, dass es Jeder sehen kann, der evtl den Hof der Werkstatt besucht? Der TE schreibt etwas von grosser Vertragswerkstatt, diese sind doch meisst in Verbindung mit Vertragshändlern, die ihren Hof zur Ansicht der dort ausgestellten Fahrzeuge auch für ihre potentielle Kundschaft 24H am Tag offen haben, damit diese sich Fahrzeuge auf dem Hof anschauen können etc.
Das Fahrzeug von dem der TE spricht kann genau so mit auf diesem Hof stehen und von JEDERMANN angesehen werden. Hierzu sollte es evtl mal Angaben geben.
Der TE sagt nur es gibt Fotos, aber er sagt nicht, wurden diese so gemacht, dass diese auch jede andere beliebige Person hätte machen können, oder wurden die Bilder so angefertigt, wo nur Mitarbeiter einen Zugang zu dem Fahrzeug haben...
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