Datenschutz nach Autounfall

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493308-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz nach Autounfall

Guten Tag,

ich und meine Kollegen hatten vor kurzem innerorts einen (selbstverschuldeten) Autounfall, es wurde niemand verletzt und kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, nun steht das Auto bei einer großen Vertragswerkstatt (sehr stark beschädigt).
Nach zwei Tagen hat eine Kollegin mir Fotos von dem Unfallfahrzeug gezeigt auf welchem das Kennzeichen zu sehen ist, verschickt wurden die Bilder von einem Mechaniker der Werkstatt, dazu Kommentare mit der Behauptungen dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei und weitere herablassende Aussagen über den Fahrer.

Nun fragen wir uns ob wir den Versender der Bilder oder die Werkstatt rechtlich dafür belangen könnten?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie kommt die Kollegin an die Bilder? Privat erhalten oder dienstlich: Arbeitet sie z. B. in der Verwaltung des Unternehmens, war es ein Dienstwagen und sie muss den Schaden "abwickeln"?

Das wäre relevant und dann die Aussagen des Mechanikerst im Text:

Die Aussage "dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei" entspricht doch den Tatsachen:

Zitat:
ich und meine Kollegen hatten vor kurzem innerorts einen (selbstverschuldeten) Autounfall


Je nachdem was
Zitat:
weitere herablassende Aussagen über den Fahrer.
beinhaltet, würde ich hier nicht ziemlich erfolglos ein großes Fass aufmachen, sondern mich direkt mit einer Beschwerde an die Leitung der Vertragswerkstatt wenden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Aussage "dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei" entspricht doch den Tatsachen

Keine Ahnung wie Du darauf kommst das das den Tatsachen entspricht.

Wenn es jedoch so wäre, ist das noch lange kein Freibrief, Daten wie das Kennzeichen zu verbreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:

Keine Ahnung wie Du darauf kommst das das den Tatsachen entspricht.


Einfach genauer lesen.

Zitat:
Wenn es jedoch so wäre, ist das noch lange kein Freibrief, Daten wie das Kennzeichen zu verbreiten.


Nein ist es nicht, wie kommst du darauf?

Hast du auch einen Lösungsvorschlag für den TE?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Aussage "dass der Fahrer 120km/h gefahren sei, dass er doch selber schuld sei" entspricht doch den Tatsachen:...........................Einfach genauer lesen.



Ich seh es immer noch nicht, zumindest nicht das mit den 120 km/h. :???:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go493308-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mechaniker hat die Fotos privat in WhatsApp Gruppen, in welcher meine Kollegin ebenfalls ist, rumgeschickt.

Zu der Geschwindigkeit kann ich keine genaue Aussage machen, aber 80km/h maximal.

Es geht auch nicht darum, ihn direkt anzuzeigen, wir wollen das Autohaus bzw die Werkstatt damit konfrontieren.
Dennoch interessiert es mich persönlich ob er dafür belangt werden könnte.

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Sein AG könnte durchaus mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen reagieren.

Denn auch eine Werstatt muss die DSKVO erfüllen. Und da ist es durchaus problematisch, wenn Bilder eines zu reparierenden KFZ wild durch soziale Medien verbreitet werden.

Gegen die Person selber würde ich nicht vorgehen. Ich würde die Werkstatt dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass dieses Foto nicht weiterverbreitet wird. Die werden sich dann mit ihrem AN auseinandersetzen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von go493308-79):
Dennoch interessiert es mich persönlich ob er dafür belangt werden könnte.

Ja, könnte er - zivilrechtlich in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.
Strafrechtlich relevantes konnte ich da nicht lesen.



Der Werkstatt würde ich die Verfehlungen schildern, mitteilen das sie als Mitstörer für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage in Frage kommt und wie sie das ganze außergerichtlich zu lösen gedenkt. Kurze Fristsetzung nach Datum von 48h, zustellung entweder per E-Mail, Fax und Briefpost oder Schreiben mit Zeugen vor Ort einwerfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Gegen die Person selber würde ich nicht vorgehen. Ich würde die Werkstatt dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass dieses Foto nicht weiterverbreitet wird. Die werden sich dann mit ihrem AN auseinandersetzen


So würde ich in diesem Falle auch vorgehen. Ich denke, der Mitarbeiter wird (zurecht) einiges vom Chef zu hören kriegen. Handynutzung am Arbeitsplatz und die "Berichterstattung" bei Whatsapp ist allemal ein Abmahnungsgrund

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Handynutzung am Arbeitsplatz
Wie kommst du darauf? Wer sagt denn , dass die Bilder während der Arbeitszeit gemacht wurden und nicht danach?
Auch sollte man erstmal herausfinden, wie ist das Auto abgestellt? So, dass es Jeder sehen kann, der evtl den Hof der Werkstatt besucht? Der TE schreibt etwas von grosser Vertragswerkstatt, diese sind doch meisst in Verbindung mit Vertragshändlern, die ihren Hof zur Ansicht der dort ausgestellten Fahrzeuge auch für ihre potentielle Kundschaft 24H am Tag offen haben, damit diese sich Fahrzeuge auf dem Hof anschauen können etc.
Das Fahrzeug von dem der TE spricht kann genau so mit auf diesem Hof stehen und von JEDERMANN angesehen werden. Hierzu sollte es evtl mal Angaben geben.
Der TE sagt nur es gibt Fotos, aber er sagt nicht, wurden diese so gemacht, dass diese auch jede andere beliebige Person hätte machen können, oder wurden die Bilder so angefertigt, wo nur Mitarbeiter einen Zugang zu dem Fahrzeug haben...

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