Hallo,
ich setze im Aussendienst mein Privatauto gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber beruflich ein. Nun will der Arbeitgeber neuerdings eine Einzeldokumentation jeder einzelnen Fahrt mit folgenden Angeben:
- Datum
- Anfangs-Km-Stand
- End-Km-Stand
- Fahrzeit in Minuten
- Fahrtziel unter Benennung von Kunden und Ort
- gefahrene km
Wohlgemerkt: Für jede einzelne Fahrt.
Damit wird es meinem Arbeitgeber aber allein durch Betrachtung der km-Stände möglich zu sehen, wann ich wie viele km privat fahre. Ich denke, das geht doch entschieden zu weit, oder? Wo bleibt da der Datenschutz?
Außerdem: das gibt 10 - 20 Seiten Fahrtkostenabrechnung pro Monat. Kann der Arbeitgeber das verlangen? Wir machen sowieso schon tägliche Tätigkeitsberichte, in denen jeder Kundenkontakt (persönlich oder telefonisch) genauestens verzeichnet ist.
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"Mit herzlichem Gruß
Hans-Elmar Kliebisch"
Datenschutz bei der Fahrtkostenabrechnung
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz bei der Fahrtkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 20:40
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Da der Arbeitgeber die Fahrkostenerstattung sicher steuerlich geltend machen möchte, benötigt er diese Angaben zwingend (mit Ausnahme der Minuten-Fahrtzeit). Andernfalls spielt das Finanzamt nicht mit.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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