Datenschutz - Darf Maileingang bei Krankheit von Kollegen geprüft werden

28. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
GordonF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Datenschutz - Darf Maileingang bei Krankheit von Kollegen geprüft werden

Hallo liebe 123Recht Gemeinde,

bei uns, in einer sehr kleinen Firma (11 Mitarbeiter), hat jeder den gleichen Windows Login und auch den selben für Outlook. Wenn jemand Urlaub hat, oder krank wird, müssen die KollegInnen an den jeweiligen PC und die Nachrichteneingänge von Outlook prüfen und bearbeiten. Der Abwesenheitsassistent ist nicht gestattet. Ist das alles rechtens? Ich fühle mich "beobachtet", wenn ich mal krank sein sollte, oder Urlaub habe.

Wie kann ich mich (wenn ich überhaupt kann) dagegen wehren?

Danke & Gruß
Gordon


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"Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das ist doch ganz normal, dass bei Abwesenheit jemand deine Arbeit mit machen muss und somit auch an deine dienstlichen Daten können muss. Das ist ja nicht dein Privat-PC.

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wogegen genau möchtest du dich wehren? und mit welchem argument?
und - falls es dich tröstet - auch bei einem eigenen account müsstest du dein passwort für den fall der fälle hinterlegen, abgesehen davon, dass ein admin im auftrag der direktion etc. jederzeit an deine daten kann.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Verfahrensweise ist zwar technisch-organisatorisch und vom Auftreten gegenüber anderen Firmen gesehen semiprofessionell, aber rechtlich nicht zu beanstanden, ausser wenn dadurch Datenschutz verletzt wird.
(z.B. diskrete Personal-Themen, Betriebsgeheimnisse usw.)

Es handelt sich um Firmenkorrespondenz und wenn klar geregelt ist, dass da alle Zugriff darauf haben sollen, dann geht das ansonsten in Ordnung.

Private Emails sollten darüber nicht laufen.
Dafür könnten - sofern in Firma gestattet - externe Webmail-Dienste genutzt werden. (Bsp. gmx.de, web.de u.a.)







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