Datenschutz - kann das Amt einfach meine Unterlagen anfordern ohne mein Einverständnis?

19. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Datenschutz - kann das Amt einfach meine Unterlagen anfordern ohne mein Einverständnis?

In Laufe eines Arbeitsunfalles, wurde mir von der BGF mitgeteilt, dass von dem Amt für Arbeit und Soziales meine Krankenunterlagen bei der Berufsgenossenschaft angefordert wurden.Ich habe dem Amt aber keine Einwilligung gegeben diese Krankenunterlagen einzusehen.Verstösst das nicht gegen den Datenschutz oder kann das Amt einfach meine Unterlagen anfordern und ohne mein Einverständnis zu haben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Guten Morgen,

grundsätzlich dürfen Sozialleistungsträger Sozialdaten dann erheben, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung einer ihnen im Sozialgesetzbuch zugewiesenen Aufgabe erforderlich ist, § 67a SGB X . Voraussetzung einer Erhebung ist also, dass der Leistungsträger diese Informationen unbedingt benötigt, um beispielsweise den Leistungsempfänger in Arbeit vermitteln zu können. Eine Datenerhebung, die faktisch auf eine Familienanamnese hinausläuft, ist als ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu werten.

- cand. jur. -

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