Guten Tag,
durch Erkrankung wurde ich leider vom AG entlassen und bin nun auch seit längere Krank, dadurch erhalte ich Krankengeld.
Mein Arzt hat einem Schreiben von der Krankenkasse erhalten, da muss er ein paar Angaben zu meiner Krankheit machen was völlig OK ist aber zum Schluss war ein Text mit PS:
Zitat: PS Bitte berücksichtigen Sie bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit das Herr XXX Arbeitslos ist.
Also ich denke dies Angabe das ich erwerbslos bin geht doch mein Arzt nicht an, eigentlich darf doch die Krankenkasse solche Information nicht meinem behandelten Arzt weitergeben oder (Sozialgeheimnis)
MfG
Datenschutz Krankenkasse Weitergabe persönliche Verhältnisse
4. April 2016
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Frage vom 4. April 2016 | 14:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 4. April 2016 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120158 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitat:Also ich denke dies Angabe das ich erwerbslos bin geht doch mein Arzt nicht an,
Und dir sind die Besonderheiten der Kombination "arbeitslos/ALG1" + "arbeitsunfähig" bekannt?
Das man da ganz schnell auf Hartz IV sein kann, wenn nicht alles nahtlos mit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit klappt?
Ansonsten ist das schlicht ein Hinweis, das der Artzt bitte darauf achten möge, das da nichts schief geht.
Da sehe ich keine Bedenken gegen.
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