Guten Tag
Mich beschäftigt derzeit folgende Frage:
Ist es rechtlich zulässig, dass krankheitsbedingte Fehltage der einzelnen Arbeitnehmer in einer Firma öffentlich ausgehängt werden?
Die Angestellten sind alle mit vollem Namen und aufsummierten Fehltagen aus der Vergangenheit, als auch aktuell mit laufendem "von-bis" Datum ausgehängt und de facto selbst betriebsfremden Personen zugänglich.
Imho sind das auch ohne Angabe von Krankheitsgründen personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz.
Ich würde mich über schnelle Antworten freuen.
Mfg
der Firmentrottel
Datenschutz - Fehltage
8. Januar 2008
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Frage vom 8. Januar 2008 | 13:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz - Fehltage
Fragen zum Datenschutz?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2008 | 15:07
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
die fehltage gehen nur den an und den ag etwas an - in keinem fall die belegschaft. klarer fall für den datenschutzbeauftragten.
#2
Antwort vom 8. Januar 2008 | 15:55
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
seh ich auch so
Und jetzt?
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