Datenschutz - Bilder / Fotoaufnahmen Kindergarten

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Emelie0_8
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Datenschutz - Bilder / Fotoaufnahmen Kindergarten

Hallo,
in unserem Kindergarten gibt es seit Jahren am Ende des Kindergartenjahres eine Bilder CD mit Aufnahmen aus dem Kindergartenalltag und von Projekttagen.

Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung hat die Kindergartenleitung entschieden, dass es diese CD nicht mehr gibt.
Auch gibt es für die diesjährigen Vorschüler keine Erinnerungsfotos mehr in der Abschlussmappe.

Da die Entscheidung der Kindergartenleitung von heute auf morgen umgesetzt wurde, versuchen wir Eltern nun noch etwas "zu retten". Es muss doch Übergangslösungen bzw. Fristen für bestehende Bilder geben, die bereits Monate vor dem neuen Datenschutzgesetz gemacht wurden.
Wir Eltern würden auch schriftlich Bestätigen, dass es für uns Ok ist, dass diese Aufnahmen gemacht wurden (haben wir bereits im Betreuungsvertrag unterschrieben).
Dass keine neuen Bilder mehr gemacht werden/ werden dürfen ist für uns ja verständlich, aber bereits bestehende?

Kann mir jemand hierzu helfen?
Vielen Dank und viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Mit dem Einverständnis der Eltern dürfen solche Bilder selbstverständlich gemacht werden.

Zitat:
Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung hat die Kindergartenleitung entschieden, dass es diese CD nicht mehr gibt.


Die neue DSGVO hat ja nichts grundsätzlich an der Rechtslage geändert. Auch vorher war für das Anfertigen solcher CDs die Erlaubnis der Eltern erforderlich.

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#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

durch die Einführung der DSGVO ist vielen Verantwortlichen das Thema "Datenschutz" bewusst geworden. Jeder spricht davon, viele sind verunsichert. Dabei hat es auch schon vorher ein Datenschutzgesetz gegeben.

In der vorliegenden Konstellation muss u.a. festgelegt werden, was die Eltern mit den Bildern machen dürfen. Nur ansehen oder auch Abzüge anfertigen? Ist eine Veröffentlichung auf einer privaten Internetseite eines Elternteils zulässig? Oder gar auf Facebook? Müssen alle Eltern zustimmen? Kann ein Elternteil sofort oder auch später diese Erlaubnis widerrufen?

Eine weitere Baustelle ist die Einholung der Zustimmung von allen (!) Elternteilen. Dies kann sich bei Patchwork-Familien oder Familien mit Migrationshintergrund als schwierig erweisen.

Aus diesen Gründen ist es (leider) nachvollziehbar, dass ein Kindergarten keine Gruppenfotos mehr erstellen möchte - es lauern einfach zu viele juristische Fallstricke.

Viele Grüße

Nervin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Emelie0_8):
Es muss doch Übergangslösungen bzw. Fristen für bestehende Bilder geben, die bereits Monate vor dem neuen Datenschutzgesetz gemacht wurden.

Die Übergangsfrist betrug 2 Jahre und endete am berühmten 25.05.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
In der vorliegenden Konstellation muss u.a. festgelegt werden, was die Eltern mit den Bildern machen dürfen. Nur ansehen oder auch Abzüge anfertigen? Ist eine Veröffentlichung auf einer privaten Internetseite eines Elternteils zulässig? Oder gar auf Facebook? Müssen alle Eltern zustimmen? Kann ein Elternteil sofort oder auch später diese Erlaubnis widerrufen?


An dieser Fragestellung hat sich durch die DSGVO nichts geändert. Das war doch vorher auch schon so.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat:
An dieser Fragestellung hat sich durch die DSGVO nichts geändert. Das war doch vorher auch schon so.


Stimmt - aber die medienwirksamen Erwähnungen DSGVO haben für eine Sensibilisierung gesorgt.
Was bis dato stillschweigend getan und geduldet wurde, wird jetzt hinterfragt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Bei uns im Kindergarten dürfen nach wie vor Gruppenfotos gemacht werden. Als unsere Jüngste in den Kindergarten kam (vor über einem Jahr) mussten wir schon unterschreiben, ob es erlaubt ist, Bilder von unserer Tochter zu machen und zu veröffentlichen. Alles musste einzeln angekreuzt werden.

Nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, bekamen wir wieder einen Brief mit nach Hause mit den gleichen Fragen und zuzätzlich, das wir verpflchtet sind, bei Veröffentlichung der Bilder im Internet die Erlaubnis der anderen Eltern, deren Kinder zu sehen sind, einzuholen und einiges mehr. Man spürte die Angst und sie müssen sich absichern.

Da wir weder ein Gruppenfoto und auch noch nie ein Foto unserer Kinder ins Internet gestellt haben, gibt es keine Probleme.

Alle Eltern haben zugestimmt und deshalb gibt es auch bei unserer Tochter jedes Jahr ein Gruppenfoto und in zwei Jahren das Abschiedsfoto für die Bald-Schulkinder.

Kann es sein, dass eine Mutter oder ein Vater dagegen waren? Das würde schon ausreichen, damit es keine Fotos mehr gibt. Man muss auch an das entsprechende Kind denken. Man kann nicht einfach ein Gruppenfoto machen und das Kind ausschließen. das wäre auch nicht ok.

Wenn bei euch alle Eltern einverstanden sind, dann verstehe ich das Problem eures Kindergartens nicht. Was sagen die Elternvertreter?

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