Datenschutz,Konzeptweiterreichung

29. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
koko11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz,Konzeptweiterreichung

Hallo,
darf ein beim Amt eingereichtes Konzept einer Einrichtung an andere Träger weitergegeben werden? Mitarbeiternamen,Aufgabenbereich und Stundenverteilung wurden nicht geschwärzt.
Wie kann man sich verhalten,wo ansprechen?

-- Editiert von Moderator am 30.08.2018 13:57

-- Thema wurde verschoben am 30.08.2018 13:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von koko11):
darf ein beim Amt eingereichtes Konzept einer Einrichtung an andere Träger weitergegeben werden?

Eventuell ja oder auch nicht. Kommt auf den Kontext an.



Zitat (von koko11):
Wie kann man sich verhalten,

Nicht der allgemeinen Datenschutzhysterie verfallen.



Zitat (von koko11):
wo ansprechen?

A) Dort wo man es abgegeben hat
B) beim Datenschutzbeauftragten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koko11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie welcher Kontext.Das geschriebene eingereichte Konzept wurde weitergereicht- Urheberrecht,Ideenklau...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von koko11):
Das geschriebene eingereichte Konzept wurde weitergereicht-

Was ja nicht unüblich ist, sondern sogar die Regel.



Zitat (von koko11):
Urheberrecht,Ideenklau...

Nun, wenn man solche Ängste hat, sollte man die Konzepte gar nicht mehr heraus geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Die Informationen sind zwar unzulänglich und haben mit Arbeitsrecht auch rein gar nichts zu schaffen.
Erkenntlich ist aber, das Träger T1 diese Unterlagen einem 'Amt' A vorgelegt hat oder vorlegen musste und A offenbar das ganze Konvolut komplett und ungefiltert an einen anderen Träger T2 weitergegeben hat.

Allem Anschein nach geht es um die Pflichten, die A ggü. T1 hat - etwa auf Vertraulichkeit, vielleicht auch noch um Datenschutz, ob A die Unterlagen weitergeben durfte, wohl gar noch an ein Konkurrenzunternehmen.

Aber alles nicht Arbeitsrecht.

:forum:

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