Hallo,
darf ein beim Amt eingereichtes Konzept einer Einrichtung an andere Träger weitergegeben werden? Mitarbeiternamen,Aufgabenbereich und Stundenverteilung wurden nicht geschwärzt.
Wie kann man sich verhalten,wo ansprechen?
-- Editiert von Moderator am 30.08.2018 13:57
-- Thema wurde verschoben am 30.08.2018 13:57
Datenschutz,Konzeptweiterreichung
29. August 2018
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Frage vom 29. August 2018 | 20:26
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz,Konzeptweiterreichung
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#1
Antwort vom 29. August 2018 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119522 Beiträge, 39734x hilfreich)
Zitatdarf ein beim Amt eingereichtes Konzept einer Einrichtung an andere Träger weitergegeben werden? :
Eventuell ja oder auch nicht. Kommt auf den Kontext an.
ZitatWie kann man sich verhalten, :
Nicht der allgemeinen Datenschutzhysterie verfallen.
Zitatwo ansprechen? :
A) Dort wo man es abgegeben hat
B) beim Datenschutzbeauftragten
#2
Antwort vom 29. August 2018 | 21:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie welcher Kontext.Das geschriebene eingereichte Konzept wurde weitergereicht- Urheberrecht,Ideenklau...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. August 2018 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119522 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatDas geschriebene eingereichte Konzept wurde weitergereicht- :
Was ja nicht unüblich ist, sondern sogar die Regel.
ZitatUrheberrecht,Ideenklau... :
Nun, wenn man solche Ängste hat, sollte man die Konzepte gar nicht mehr heraus geben ...
#4
Antwort vom 30. August 2018 | 09:28
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 6466x hilfreich)
Die Informationen sind zwar unzulänglich und haben mit Arbeitsrecht auch rein gar nichts zu schaffen.
Erkenntlich ist aber, das Träger T1 diese Unterlagen einem 'Amt' A vorgelegt hat oder vorlegen musste und A offenbar das ganze Konvolut komplett und ungefiltert an einen anderen Träger T2 weitergegeben hat.
Allem Anschein nach geht es um die Pflichten, die A ggü. T1 hat - etwa auf Vertraulichkeit, vielleicht auch noch um Datenschutz, ob A die Unterlagen weitergeben durfte, wohl gar noch an ein Konkurrenzunternehmen.
Aber alles nicht Arbeitsrecht.
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