Datenmissbrauch über die Schufa

8. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Silke D.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Datenmissbrauch über die Schufa

Ein Hallo an alle,
ich hab folgendes Problem: die T-Mobile behauptet felsenfest das sie Forderungen an mich hat, dies stimmt aber 100% nicht. nach mehrmaligen Kontakt versuchen bekam ich auf meine unzähligen schreiben keine Antwort. nun stehe ich in der Schufa drin und das ganze ist schon per Widerspruch von mir über den tisch gegangen. Nun war ich der Meinung das es sich um Datenmissbrauch handelt und dachte mir ich gehe nun zur Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Daten missbrauch. Doch die Polizei war der Meinung das dies nicht möglich ist. Verständnislos musste ich wieder unverrichteter dinge gehen.

Nun frage ich mich ,wieso ich nicht das recht habe mich dagegen zu wehren?

Kann mir jemand Tipps geben oder weiter helfen?

LG
silke

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Anlaufstelle für Datenschutz und Mißbrauch personenbezogener Daten ist der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes.
Man kann es auch zivilrechtlich über Feststellungsklage versuchen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> die Polizei war der Meinung das dies nicht möglich ist

Die Kenntnis mancher Polizisten vom Strafrecht ist wirklich erschreckend.

Es gibt zwar keinen Straftatbestand "Datenmißbrauch", allerdings kämen hier andere Tatbestände in Betracht, etwa Betrug, Fälschung beweiserheblicher Daten o.ä.

Ob in dieser Hinsicht Ermittlungen Sinn machen, ist allein Entscheidung der StA und nicht der Polizei.

Und als Rechtslaie muß man auch nicht den Straftatbestand nennen, sondern nur den Sachverhalt schildern.

Du solltest also noch mal hingehen und auf Aufnahme einer Anzeige bestehen, notfalls läßt du den Vorgesetzten kommen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Also erst mal kann ein Mitglied des Schufa seiner Sufa melden das offene Forderungen bestehen. Dafür und nur dafür ist die Schufa da.
Die Telekom wird wohl versuchen die Schulden nun gerichtlich einzutreiben, wann auch immer.

Wenn man nun gegen die "Forderung" vorgehen will kann man auch selber klagen. Es ist also sinnvoller dagegen vorzugehen als gegen den Eintrag bei der Schufa.

Wobei ich einfach warten würde bis die Telekom klagt, dann ist der Gerichtsort wenigstens bei dir.

Aber wie kommen die auch dich, irgend eine Geschäftsbeziehung wird wohl bestehen, bestanden haben ?!?!

Und welche Kontaktversuche denn, Leitungen, Rechnung, Zahlung ist üblich. Von Diskussion ist mir nichts bekannt. Scheint so das du anderer Meinung bist als die Telekom, dann muss man das eben klären (vor Gericht).

Und wenn die "Polizei" zu doof ist versucht man es mit dem Staatsanwalt. Und wenn der das Verfahren einstellt, mit der Beschwerde gegen die Einstellung und spätestens dann ist Schluss. Und davon kannst du ausgehen.

K.

P.S. Schon mal die Schufa Erklärung gelesen die Telekomkunden unterschreiben, dort wird das abgesegnet was dir nun nicht passt.


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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
....die T-Mobile behauptet.....
von Silke D.



quote:
.....Die Telekom wird wohl......
von mustermann2000 a


T-Mobile und Telekom, sind rechtlich zwei verschiedene Unternehmen, auch wenn diese Ihren Sitz jeweils in Bonn innehaben.

Man kann sowohl T-Mobile-Kunde, ohne gleichzeitig Telekom-Kunde zu sein, man kann bei beiden Unternehmen Kunde sein, oder man ist nur Kunde bei Telekom.

T-Mobile hat inzwischen nicht weniger wie..1 0 ...Wirtschaftsauskunfteien gelistet!!!

Silke, Sie sollten auch diese Wirtschaftsauskunfteien anschreiben; dort können Sie dann auch in Erfahrung bringen, ob und welche Daten diese Auskunfteien von Ihnen vorliegen haben; diese Information muss kostenlos für Sie sein.

Hier finden Sie die PDF der T-Mobile mit den Auskunfteien, welche für T-Mobile tätig sind.





Gruss vom Strand

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann kann man noch alles Partner und Tochterunternehmen an schreiben, die haben auch die Infos. Dazu alle Unternehmen die bei den vielen Wirtschaftsauskunftsfuzzys zwischenzeitlich Infos über dich eingeholt haben und gespeichert haben......

Nur löschen wird die keiner solange eine Forderungen bei einem T-Unternehmen besteht.

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Einen Straftatbestand kann ich im Verhalten der T-Mobile nicht erkennen. Jedenfalls geben Deine bisherigen Informationen nichts her für eine Strafanzeige. Die Information des Polizisten war daher völlig korrekt.

Für den Vorwurf des Betruges oder der Fälschung beweiserheblicher Tatsachen sehe ich keinen Anhaltspunkt.

Möglich ist hier wohl ein Irrtum der T-Mobile. Es ist jedoch nicht strafbar, sich zu irren. Ich sehe daher keine Möglichkeit, gegen die T-Mobile strafrechtlich vorzugehen. Selbst wenn der Polizist eine Strafanzeige aufgenommen hätte, würde die Staatsanwaltschaft nicht einmal ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Es bleibt daher nur der Weg, auf zivilrechtlichem Weg gegen T-Mobile vorzugehen, z.B. mittels einer Feststellungsklage.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sealife
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat von hh: "Einen Straftatbestand kann ich im Verhalten der T-Mobile nicht erkennen. Jedenfalls geben Deine bisherigen Informationen nichts her für eine Strafanzeige. Die Information des Polizisten war daher völlig korrekt."

Wie bitte?
Wenn der Verdacht besteht, dass T-Mobile falsche Angaben gemacht hat ist das kein Grund für eine Strafanzeige?
Hier muss ermittelt werden wenn es der eventuelle Geschädigte verlangt.
Weiter oben kam die Antwort, dass Du nochmal zur Polizei gehen sollst. Mach das.
Stößt Du nochmal auf taube Ohren, gehe zum Rechtsanwalt. Dieser wird sich dann auch um ein Disziplinarverfahren gegen die Beamten kümmern.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Hier muss ermittelt werden wenn es der eventuelle Geschädigte verlangt.


Klar doch. Die Polizei ermittelt wenn es der Staatsanwalt verlang. Nur was soll die Polizei denn ermitteln. Was die Tcom sagt ist klar.
Da der Staatsanwalt das Verfahren eh einstellen wird, wird nichts ermittelt.

Das ist ein zivilrechtlicher Streit der Parteien.

quote:
Dieser wird sich dann auch um ein Disziplinarverfahren gegen die Beamten kümmern.


Da würde ich den Pfarrer vorziehen, der kann die aus der Kirche verbannen :-)


K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Silke D.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo alle miteinander

Erst einmal vielen lieben Dank für die Tipps. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich betonen das der Murgs ganz alleine von der T-Mobile verursacht wurde. Definitiv hab ich alle meine Rechnungen beglichen. Ich habe zwar die Rechnung Januar/Frebruar/März 2008 verspähtet bezahlt, wegen einer willkürlich erteilten Sanktion seitens der ARGE, habe aber ehrlicherweise diese vorübergehende Zahlungsunfähigkeit der T-Mobile schriftlich mitgeteilt. Aber darum kann es ja nicht gehen, denn die Sperrung der Karte und die fristlose Kündigung kamen viel spähter, nämlich als meine Rechnungen schon lange bezahlt waren ;-) . das ist der Witz bei der Sache. UND: die t-mobile mahnt Beträge an, die gar nicht in Rechnung gestellt wurden, die ich auch logischer weise nicht bezahlt habe, ich zahle grundsätzlich nur das was auch auf der Rechnung steht....was nicht drin steht kann ich auch nicht wissen, bin ja keine Hellseherin.

Hoffe ich konnte noch einige Fragen beantworten.
lieben gruss



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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Ich habe zwar die Rechnung Januar/Frebruar/März 2008 verspähtet bezahlt, wegen einer willkürlich erteilten Sanktion seitens der ARGE, habe aber ehrlicherweise diese vorübergehende Zahlungsunfähigkeit der T-Mobile schriftlich mitgeteilt.


Und das muss die Tcom interessieren ? Die werden die Kosten für Sperrung, Mahnung natürlich haben wollen.

quote:
die gar nicht in Rechnung gestellt wurden


Na die Ausrede ist als. Ne Rechnungskopie erhält man auch Anruf sicher ohne Probleme.

quote:
der Murgs ganz alleine von der T-Mobile verursacht

Die und die ARGE stecken unter einer der Decke zusammen mit der Schuf,a dem Staatsanwalt und der Polizei. :-))) Und den Leuten hier im Forum.


K.


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Silke D.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

was schreibst du denn für einen Murgs. Wenn du nichts zum Thema schreiben kannst dann lass es besser sein und geh in ein dafür vorgesehenes Form, da kannts du labern wie du lustig bist ;-)

Irgenwie hab ich das gefühlt du kannst weder lesen noch die worte verstehen?!?! kommt mir vor wie lallala.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Wenn der Verdacht besteht, dass T-Mobile falsche Angaben gemacht hat ist das kein Grund für eine Strafanzeige?

Da wohl kein Grund zur Annahme besteht, T-Mobile hätte *vorsätzlich* falsche Angaben gemacht, würden Ermittlungen sicher schnell wieder eingestellt.

> Hier muss ermittelt werden wenn es der eventuelle Geschädigte verlangt.

Es gibt nur wenig Chancen, wenn der StA gleich wieder einstellt.

> Stößt Du nochmal auf taube Ohren, gehe zum Rechtsanwalt. Dieser wird sich dann auch um ein Disziplinarverfahren gegen die Beamten kümmern.

Und das bringt dem Fragesteller was genau? Mal abgesehen davon, daß es lächerlich ist.

2x Hilfreiche Antwort





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