Darf man eine Verurteilung veröffentlichen?

1. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)
Darf man eine Verurteilung veröffentlichen?

Moin moin,


ich habe eine kleine Frage. Wenn jetzt ein Internetshop, der seine Kunden geprellt hat, wegen Betruges rechtskräftig verurteilt wurde. Darf man das Urteil mit dem Aktenzeichen veröffentlichen, um zB andere geprellte Kunden auf das Urteil aufmerksam zu machen? Zwecks, das diese Menschen auch die Möglichkeit bekommen, ihr Geld oder ihre Waren zu erhalten?


LG

Vigilante

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gerichtsurteil-im-Internet-Veroeffentlichen---f35668.html

-----------------
""

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Geht das, so lange ich dann eben nur den Firmennamen stehen lasse, aber alles andere Schwärze? Wie eben Namen der Beteiligten, Anwälte, Richter, etc.

Der Fall ist ja ähnlich gelagert, aber eben nicht der Gleiche. Hier geht es sich ja um ein Fabrikationsfehler und nicht um einen Firmenbetrug.

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Geht das, so lange ich dann eben nur den Firmennamen stehen lasse,


NEIN !!!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Das ist sehr präzise :) Danke


Was anderes, was mache ich wenn ich geprellte Kunden finde? Darf ich diese dann darauf hinweisen?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Was anderes, was mache ich wenn ich geprellte Kunden finde? Darf ich diese dann darauf hinweisen?



Wahre und beweisbare Tatsachenbehauptungen sind OK!

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen