Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Darf die Schufa überhaupt personenbezogene Daten speichern, wenn der Betroffene dagegen Widerspruch erhebt?
Die Schufa ist ja eine private Firma und keine Körperschaft, wie z.B. Unis oder gar Behörden mit hoheitlichen Aufgaben.
Ich vertrete die Auffassung, dass der Betroffene keinen direkten Vertrag mit der Schufa hat und die Daten von Dritten übermittelt wurden.
Selbst bei härtesten Negativmerkmalen dürfte eine zentrale Datenerfassung gegen den Willen des Betroffenen rechtlich nicht zulässig sein.
Könnte ein Rechtskundiger dies genauer erläutern (am besten unter Nennung des entsprechenden §), ob private Firmen überhaupt berechtigt sind, personenbezogene Daten zu erfassen, wenn der Betroffene das nicht wünscht?
Genaugenommen könnte ja sonst die Telekom auch als privates Unternehmen Telefonnummern in ihren Telefonbüchern eintragen, selbst wenn die Person das nicht will.
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Darf die Schufa bei Widerspruch Daten speichern?
21. Mai 2011
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Frage vom 21. Mai 2011 | 14:39
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 4x hilfreich)
Darf die Schufa bei Widerspruch Daten speichern?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2011 | 18:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Darf die Schufa überhaupt personenbezogene Daten speichern, wenn der Betroffene dagegen Widerspruch erhebt? <hr size=1 noshade>
Eine Regelung für Meldungen an die Schufa ist geregelt in § 28a BDSG - Datenübermittlung an Auskunfteien
Sofern gar ein 'hartes Negativmerkmal' wie Insolvenz oder die Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung (Offenbarungseid) vorliegt, ist eine Mitteilung an die Schufa ohne weiteres stets zulässig.
Da mag der Schuldner noch sooft widersprechen.
quote:<hr size=1 noshade>Ich vertrete die Auffassung, dass der Betroffene keinen direkten Vertrag mit der Schufa hat und die Daten von Dritten übermittelt wurden. <hr size=1 noshade>
Da er aber diesen Dritten die Übermittlung und Speicherung vertraglich erlaubt, ist dies rechtmäßig.
Es gibt übrigens nicht nur die Schufa sondern weitere Auskufteien - für die gilt dasselbe ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 22. Mai 2011 | 22:45
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Ich glaube, die Rechtfertigung für die Schufa ist, dass potentielle Vertragspartner nicht gern auf den Kosten sitzen bleiben wollen (vor allem bei größeren Summen). Natürlich kann man zur Sachverhaltsklärung und zur Prävention von Missverständnissen eintragen lassen, wenn es sich z.B. um bestrittene Forderungen handelt, aber das dürfte ja bei harten Negativmerkmalen eben nunmal nicht der Fall sein.
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#3
Antwort vom 23. Mai 2011 | 10:11
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 40x hilfreich)
Was macht die Schufa denn, wenn man angibt die Angaben seien falsch? Muss man das irgendwie darlegen und hat man einen Berichtigungsanspruch-und wenn ja wonach?
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"In dubio...Prosecco!"
#4
Antwort vom 24. Mai 2011 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Was macht die Schufa denn, wenn man angibt die Angaben seien falsch? <hr size=1 noshade>
Dann werden die weichen Merkmale vorrübergehend gesperrt
quote:<hr size=1 noshade>Muss man das irgendwie darlegen und hat man einen Berichtigungsanspruch-und wenn ja wonach? <hr size=1 noshade>
Das wäre dann möglicherweise nach § 187 StGB strafbar.
Weitere Möglichkeiten wären
- Schadensersatz/Schmerzensgeld nach §823 II BGB / 253 II BGB
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- einstweilige Verfügung
Was wie gegen wen müsste dann am konkreten Einzelfall geprüft werden.
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