Darf Versicherung meine Daten unverschlüsselt verschicken?

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Versicherung meine Daten unverschlüsselt verschicken?

Es geht um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Folgendes muss ich unterschreiben, um sie abzuschließen:

"Sie gestatten, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden."

Ich finde das unter aller Sau. Dürfen die Unternehmen meine hoch-sensiblen Daten wirklich unverschlüsselt übertragen, wenn ich das unterschreibe oder bin ich da durch die DSGVO geschützt?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Die Unterschrift kannst du natürlich ablehnen!

Es gibt sicher andere Anbieter einer BU-Versicherung, die mit den Daten sorgfältiger umgehen und keinen Freifahrtsschein vom Kunden verlangen.

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#2
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich die Unterschrift ablehnen kann ist mir klar. Nur muss ich mir dann ja ne andere Versicherung suchen. Aber ich kenne mich damit leider nicht aus und habe eigentlich auch keine Zeit mich da einzulesen. Deswegen hatte ich extra eine Firma beauftragt das beste Angebot für mich zu finden. Wenn ich das Angebot jetzt ablehne, kostet das natürlich alles extra.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Die Versicherung wird sicher nicht darauf eingehen, dass der Passus gestrichen wird!

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#4
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon klar, ich wollte nur mal fragen, ob die Versicherung rechtlich gesehen überhaupt so mit meinen Daten umgehen darf. Es gibt ja häufiger mal Absätze in Vereinbarungen denen man zwar zustimmt, die so aber gar nicht gültig sind. Ich hatte jetzt gehofft, dass die DSGVO diesen sinnlosen schlampigen Umgang mit personenbezogenen Daten einfach zum Schutz verbietet auch wenn es anders in einer Vereinbarung steht.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mit einer Versicherung hat das Ganze bisher direkt rein garnichts zu tun.

Zitat (von neuling12123):
Es gibt ja häufiger mal Absätze in Vereinbarungen denen man zwar zustimmt, die so aber gar nicht gültig sind.
Mir wäre nicht eine bekannt.

Zitat (von neuling12123):
Ich hatte jetzt gehofft, dass die DSGVO diesen sinnlosen schlampigen Umgang mit personenbezogenen Daten einfach zum Schutz verbietet auch wenn es anders in einer Vereinbarung steht.
Wenn Du eine andere Form ausdrücklich akzeptierst, kannst Du i.d.R. dann keine Rechte herleiten.
Schließlich bist Du noch Herr des geschehens und braust das nicht zu unterschreiben.

Berry

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Mit einer Versicherung hat das Ganze bisher direkt rein garnichts zu tun.


Richtig.
Hier scheint es um eine Art Agentur zu gehen.

Ich sag es mal so, einer Firma, dessen "Kernkompetenz" darin liegt Angebote von Versicherern einzuholen und sensible Daten online durch den Äther schicken, möchte ich nicht meine Daten anvertrauen, wenn diese nicht mal die Grundlagen des verschlüsselten Versands implementiert haben.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Sehe ich ähnlich.
Hier verschickt (noch) keine Versicherung unverschlüsselt, sondern die "Firma, die damit beauftragt wurde, das beste Angebot zu finden".
Diese Vermittlungsagentur will offenbar Ihre Daten per unverschlüsselter Mail an eine Vielzahl von Versicherungen schicken und dann die Antworten abwarten.
Auf welche Weise die Versicherungen ihre Antwort an die Vermittlungsagentur schicken, ist den jeweiligen Versicherungen überlassen. Viele Betriebe handeln aber nach dem Motto "wer per unverschlüsselter Mail fragt, bekommt auch eine Antwort per unverschlüsslter Mail".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Kann sein, dass es sich zunächst um die Agentur handelt. Aber nach der Darstellung des TE kommt das nicht deutlich raus:

Zitat:
Nur muss ich mir dann ja ne andere Versicherung suchen. Aber ich kenne mich damit leider nicht aus und habe eigentlich auch keine Zeit mich da einzulesen. Deswegen hatte ich extra eine Firma beauftragt das beste Angebot für mich zu finden.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das typische Problem, die Begrifflichkeiten und Unterschiede sind den meisten Verbrauchern überhaupt nicht bekannt - nicht mal vielen "Experten"
Vertreter,Makler, Agenten, Vertreiber, Broker, Versicherung, Verkäufer, Fachmann, Kaufmann....
alles eine Soße

Hier:
Der TE hat sehr wahrscheinlich einen Makler oder einen Mehrfachagenten (d.h. rechtlich unabhängiger Unternehmer) damit betraut, anhand seiner Angaben Angebote einzuholen, was einer vorherigen Vollmacht bedarf.
Es ist darin auch zulässig (soweit mir bekannt) diesen Passus zu nutzen.

Wenn nicht zugestimmt wird, greift -soweit ich verstehe- automatisch Artikel 32DSGVO und verlangt verschlüsselte Kommunikation.

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