Hallo,
Ich Arbeite an einer Nutzerdatenbank und stehe vor folgendem Problem:
aufgrund der DSGVO
sollen Personenbezogene daten vollständig gelöscht werden.
Dadurch werden aber auch geführte Statistiken über Nutzerzahlen etc verfälscht.
Würde es reichen die Daten wie name email etc. zu Löschen aber den Datensatz trozdem zu behalten
um unteranderem Verbindungen zu anderen Nutzern weiterhin für Statisische zwecke zu behalten?
DSGVO Anonymisierung/Pseudonymisierung statt Löschung
16. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2018 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
DSGVO Anonymisierung/Pseudonymisierung statt Löschung
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juni 2018 | 08:01
Von
Status: Richter (8414 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:Würde es reichen die Daten wie name email etc. zu Löschen aber den Datensatz trozdem zu behalten
um unteranderem Verbindungen zu anderen Nutzern weiterhin für Statisische zwecke zu behalten?
Das kommt darauf an. Nach Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen sind „personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind....
Sofern keinerlei o. g. Rückschlüsse mehr möglich sind, kann man die Daten anonymisieren.
#2
Antwort vom 19. Juni 2018 | 10:44
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
Würde es reichen die Daten wie name email etc. zu Löschen aber den Datensatz trozdem zu behalten
um unteranderem Verbindungen zu anderen Nutzern weiterhin für Statisische zwecke zu behalten?
Darüber berät man sich am besten mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Der verfolgt nämlich nicht nur Datenschutzverstöße, er berät auch in Datenschutzfragen.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten