Beleidigung gefilmt, rechtlich ok?

30. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
lacsap
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)
Beleidigung gefilmt, rechtlich ok?

Hallo, A hat vor 3 Monaten B angezeigt, weil dieser ohne Führerschein und zugelassenem PKW, alkoholisiert vor meiner Wohnungstür mehrere geparkte PKW beschädigte und daraufhin von der Polizei festgenommen wurde. A wurde heute aus seinem Wohnungsfenster aus von B angepöbelt, als er an einem anderen PKW ohne Kennzeichen im Halteverbot herumschraubte, den Motor startete und immer wieder laut Gas gab (ist das ohne Führerschein erlaubt?) A hat auf Verdacht einfach mal eine Videokamera auf das Auto gerichtet und gefilmt. Nach ein paar Minuten entdeckte B die Kamera und zeigte mehrmals Mittelfinger. Was nun? Ist es A erlaubt, das Video als Beweis der Beleidigung mit zeigen des Mittelfingers der Polizei zu übergeben? Die Kamera wurde bewusst auf das Auto gerichtet, da es zusätzlich im Halteverbot stand. Irgendwie muss das Auto ja da auch hin gekommen sein.

Ihr könnt euch sicher nicht so in die Situation hinein versetzen, aber was würde euch in den Kopf kommen, wenn ihr seht, er fummelt bei laufendem Motor eine halbe Stunde am Motor, der grünen Umweltplakette am Fenster herum und dann kommt ein anderer PKW mit zwei Leuten, die ihm Kennzeichen bringen (normale, keine roten, keine Kurzzeitkennzeichen) am SONNTAG.... Da er die Kamera gesehen hat, ist er selber nicht gefahren, aber ich war mir sicher, der fährt selber.... Würdet ihr sowas der Polizei als Hinweis melden, dass da evtl mit falschen Kennzeichen gefahren wird?

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-- Editiert lacsap am 30.11.2014 18:54

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber was würde euch in den Kopf kommen, wenn ihr seht, er fummelt bei laufendem Motor ... <hr size=1 noshade>

Wofür war die Polzei noch mal ... ach ja ...



Das eigentlich illegale Video könnte man als Beweissicherung bezüglich der Straftaten verargumentieren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lacsap
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Dass nicht jeder sich in die Situation hinein versetzten kann, ist mir klar. Sobald aber jemand verletzt wird, durch jemanden der nicht versichert wird, oder sein eigener PKW beschädigt wird, dann schreien sie alle...

Nur zwei Wochen nachdem B festgenommen wurde, kam es wieder zu so einer Unfallserie in der Straße von A. Seine zwei Kinder waren keine 5m von einem geparkten PKW entfernt, als der Betrunkene mit hoher Geschwindigkeit in mehrere dieser hineinraste....

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/2809326/pol-do-verkehrsunfallfluchten-4-leichtverletzte-hoher-sachschaden-fahrer-ermittelt

Wenn ich dazu beitragen kann, die Gestörten zumindest zeitweise von der Straße zu holen, mache ich das gerne - weil ich nicht nur an mich denke, sondern auch an meine Mitmenschen! Wenn die Gestörten erst ein Rechtsbewusstsein entwickeln müssen, dann helfe ich gerne. Könnte man ja mal drüber nachdenken oder es ignorieren und sinnlos antworten.

PS: Als B damals hier die Unfälle mit seinem PKW baute, wurde das auch von jemanden gefilmt, die Polizei hat das Video sehr gerne als Beweis entgegengenommen. Wäre doch aber auch illegal, nicht?

-- Editiert lacsap am 30.11.2014 22:28

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Könnte man ja mal drüber nachdenken oder es ignorieren und sinnlos antworten. <hr size=1 noshade>

Du meinst "Bitte nur Antworten die mich gut darstehen lassen, ungeachtet der juristischen Realität" ?



Da Dich die korrekte Antwort auf die Frage
quote:<hr size=1 noshade>Beleidigung gefilmt, rechtlich ok? <hr size=1 noshade>

also anscheinend nicht wirklich interessiert, antworte ich für die Mitleser die das interessiert:

Ein nicht legal aufgenommenen Video wird nicht dadurch legalisiert, das eine Behörde oder Gericht dieses als Beweismittel zu den Akten nimmt.

Im Gegenteil, es kann auch zur Strafverfolgung gegen den Filmer kommen.
Daneben bestehen auch zivilrechtlichen Anprüche des/der Gefilmten.

Ob und wie sich diese Ansprüche gegen den Filmer realisieren, sei mal dahin gestellt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Ein nicht legal aufgenommenen Video


Das ist aus der Schilderung des TE nicht eindeutig zu entscheiden. Die Aufnahme könnte auch zulässig gewesen sein, wenn es keine Videoüberwachung von öffentlichem Raum, sondern ein anlaßbezogenes Filmen war. Filmen ist im öffentlichen Bereich grundsätzlich zulässig, erst mit der Verbreitung wird es dann problematisch (KunstUrhG), aber für die Rechtspflege gibt es wiederum eine Ausnahme.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lacsap
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe ausdrücklich anlaßbezogen gefilmt und auf das Auto an sich gehalten, das ist also legal, aber was ist mit den Menschen die darauf zu sehen sind?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>A hat auf Verdacht einfach mal <hr size=1 noshade>

Passt nun so gar nicht zu
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ausdrücklich anlaßbezogen gefilmt <hr size=1 noshade>

...


Ein Anlass ist etwas anderes als ein Verdacht.


Aber so langsam nähert man sich ja einer passablen Argumentation ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ausdrücklich anlaßbezogen gefilmt und auf das Auto an sich gehalten, das ist also legal, aber was ist mit den Menschen die darauf zu sehen sind? <hr size=1 noshade>

War die Kamera denn die ganze Zeit (z.B. den ganzen Tag) an, oder wurde sie erst angeschaltet, als A die konkrete Tat des B bemerkt hat?



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lacsap
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie wurde erst aufgestellt als die Tat geschehen ist.

Tat 1 ist ja der gezeigte Mittelfinger gewesen, aufgrund dessen ich die Kamera aufgestellt habe, gestützt unter dem Verdacht auf folgen einer Straftat, dem Fahren mit nicht zugelassenem PKW / ohne Fahrerlaubnis...

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie wurde erst aufgestellt als die Tat geschehen ist.

Tat 1 ist ja der gezeigte Mittelfinger gewesen, aufgrund dessen ich die Kamera aufgestellt habe, <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade> hat auf Verdacht einfach mal eine Videokamera auf das Auto gerichtet und gefilmt. Nach ein paar Minuten entdeckte B die Kamera und zeigte mehrmals Mittelfinger. <hr size=1 noshade>


Welche Version ist denn nun die korrekte?
Und hat man die andere Version schon irgendeinem anderen vorgetragen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Ich bin jedenfalls raus, ich wollte dem TE keine Anleitung dazu geben, seine Aussage so lange zu verfälschen, bis sie für ihn günstig ist. :-/

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