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21. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
LinuX123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
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Moin Moin,
klingt evtl. etwas komisch, aber ich habe damals auf Gronkh.de einen albernen Kommentar gepostet...Unter meinem richtigen Namen. Da ich jetzt aber in die Zeit komme, in welcher man sich für Ausbildungen etc. bewirbt komme, würde ich gerne diesen Kommentar weg haben. Ich gehe schon davon aus, dass wenn man in das nährere Auswahlverfahren kommt, dass dann der eine oder anderen Name bei Google eingegeben wird. Ich würde gerne, dass man da dann nichts albernes etc. findet. Meine Youtube Kommentare und auf Facebook habe ich schon aufgeräumt.

Aber bei Gronkh.de komme ich nicht weiter. Ich habe mich bereits an die E-Mail, die im Impressum steht gewendet, aber da antwortet keiner.

Wenn sich jemand damit auskennt, dann würde ich mich freuen, wenn er mir helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Es wäre noch einen Versuch wert wenigstens das Suchergebnis mit persönlichen Daten aus dem Google-Index zu bekommen:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/neues-formular-im-internet-so-koennen-google-nutzer-suchergebnisse-loeschen-lassen-12964383.html

Checke vorsichtshalber auch nochmal Bing

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da ich jetzt aber in die Zeit komme, in welcher man sich für Ausbildungen etc. bewirbt komme, würde ich gerne diesen Kommentar weg haben. <hr size=1 noshade>

Daruaf gibt es keinen Rechtsanspruch.



Sofern es der echte Name wäre, handelt es sich um ein personenbezogenes Datum im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (z.B. LG Frankfurt/Main, Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2-15%20S%2022/07" target="_blank" class="djo_link" title="LG Frankfurt/Main, 12.09.2007 - 15 S 22/07: Löschungsanspruch für Telefonnummern in einer "Sper...">2-15 S 22/07</a>; OLG Bamberg, Az.: 1 U 143/04 ).
Daraus ergibt sich ein Anrecht (siehe § 35 BDSG ), dass nach Ende des Speicherungszwecks (Nutzung des Forums) derartige Daten auf Verlangen gelöscht bzw. nicht auffindbar gemacht werden.



Also erst mal das Ende des Speicherungszwecks herbeiführen, dann zur Löschung bzw. Unkenntlichmachung auffordern.
Und zwar mit Zustellnachweis (z.B. Einschreiben)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LinuX123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe jetzt den Antrag bei Google gestellt und hoffe, dass man das dann nicht mehr finden kann.

Ich bedanke mich für die Hilfe,
mit freundlichen Grüßen

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2x Hilfreiche Antwort

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