Autorisierung der Weiterleitung meiner Emails / Briefe an Dritte

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lanzelot_OWL
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Autorisierung der Weiterleitung meiner Emails / Briefe an Dritte

Hallo liebes Forum,

mich beschäftigt derzeit folgendes Problem:

Bei der Auseinandersetzung mit einer kommunalen Behörde wurden mehrfach meine Emails oder postalische Schreiben an Dritte weitergeleitet, was mich sehr gestört hat. Dies möchte ich in Zukunft unterbinden, indem ich direkt in der Email/im Schreiben auf meine Datenschutzrechte verweise und idealerweise noch mit einem passenden Paragraphen versehe. Frage an das Forum:
Kann ich grundsätzlich dem Empfänger meiner Emails/Schreiben untersagen, dass meine Emails/Schreiben nicht ohne meine vorherige Einwilligung weitergeleitet werden?
Gibt es einen Paragraphen, der mir genau dieses Recht zusichert?

Zum Hintergrund: bei der dritten Partei handelt es sich um einen Kindergarten. Das heißt, der Dritte, von dem hier die Rede ist, steht in keiner direkten organisatorischen oder rechtlichen Verbindung zur Behörde.

Freue mich auf Eure Antworten, stehe auch gerne für weitere Informationen zum Sachverhalt zur Verfügung.
Viele Grüße,
Lanzelot

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lanzelot_OWL
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Flo,

ja, es geht um den Kindergarten. Danke auch für Deine Einschätzung. Aber wie kommst Du darauf, dass es um das Briefgeheimnis geht? Ich sehe die Problematik eher im Kontext persönlicher Daten, die nicht unautorisiert an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Etwa vergleichbar mit den Kundendaten, die bei einem Dienstleister liegen. Diese Kundendaten sind geschützt. Ähnlich sehe ich das bei der Auseinandersetzung mit einer Behörde. Man steht im bi-lateralen Verhältnis. Der Austausch, der hier stattfindet, muss doch irgendwie geschützt sein?

Viele Grüße
Lanzelot

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Persönliche Daten sind Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, Kundennummern etc.
Ich vermute mal stark, dass es in den Schreiben darum gerade nicht geht.

Schriftsätze in einer Sach-Auseinandersetzung sind nicht vom Datenschutzrecht abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

werde doch mal etwas konkreter, warum geht es? Welche Behörde, und welches Problem?
Erst dann kann man doch sagen, ob die Weitergabe nötig und zulässig war oder nicht.

Stefan

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lanzelot_OWL):
Kann ich grundsätzlich dem Empfänger meiner Emails/Schreiben untersagen, dass meine Emails/Schreiben nicht ohne meine vorherige Einwilligung weitergeleitet werden?

Nein.

Man könnte höchstens eine vertragliche Vereinbarung dazu treffen. Wenn die Gegenseite so dumm wäre so eine abzuschließen



Zitat (von Lanzelot_OWL):
Gibt es einen Paragraphen, der mir genau dieses Recht zusichert?

Nein



Zitat (von Lanzelot_OWL):
die nicht unautorisiert an Dritte weitergeleitet werden dürfen.

Zum eine ergibt sich die Autorisation dadurch das es hier offenbar um eine rechtliche Auseinandersetzung geht
Dann noch dadurch, das der Kindergarten Betroffener / Beteiligter ist und somit die Definition "Dritte" gar nicht erfüllt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lanzelot_OWL
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

werde doch mal etwas konkreter, warum geht es? Welche Behörde, und welches Problem?
Erst dann kann man doch sagen, ob die Weitergabe nötig und zulässig war oder nicht.

Stefan


Hallo Stefan,

es geht um die Bewilligung von öffentlichen Mitteln zur Unterstützung meiner Tochter im Kindergarten. Meine Tochter leidet an einem Syndrom und benötigt entsprechende Förderung/Unterstützung. Die Gelder werden in der Regel von kommunalen Verbänden zur Verfügung gestellt und fließen an geeignete Einrichtungen (wie eben unsere Kita), die eine entsprechende Betreuungsleistung erbringen können.
Mein Problem hierbei:
Die Gelder, die für meine Tochter bewilligt wurden, werden aus Sicht der Eltern nicht zielführend eingesetzt. Das Krankheitsbild meiner Tochter wird ignoriert, ebenso Expertengutachten. Kommunaler Verband und Kita erweisen sich zu erheblichen Maße als beratungsresistent und zeigen keine Bereitschaft, auf die besondere Situation meiner Tochter Rücksicht zu nehmen. Es zeigt sich immer wieder: Kommunaler Verband und Kita arbeiten seit Jahren eng und auf Zuruf miteinander zusammen. Ein Netzwerk alteingesessener Hasen sozusagen. Dagegen gehe ich derzeit an.
Bei der Auseinandersetzung wird auch schon mal das ein oder andere Argument unsererseits angeführt, das sich nachteilig auf meine Tochter auswirken kann (eben dann, wenn Kita-Einrichtung oder Betreuer kritisch angegangen werden). Das möchte ich vermeiden, indem ich sicherstelle, dass die Auseinandersetzung zwischen Eltern und kommunalem Verband erstmal eine geschlossene Auseinandersetzung bleibt. Die Tatsache, dass jeder Brief sofort an die Kita weitergeleitet werden kann, setzt der kommunale Verband durchaus als taktisches "Kampfmittel" ein. Das stört mich. Und ich bin der Meinung, dass das nicht Rechtens ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lanzelot_OWL):
Und ich bin der Meinung, dass das nicht Rechtens ist.


Mit dieser Meinung stehst Du vermutlich ziemlich alleine dar.

1) geht es hier gar nicht um Daten, die vom BDSG erfasst und somit geschützt sind (mal einen Blick ins Gesetz werfen, denn nicht alle Daten sind geschützt - das gilt auch für personenbezogene)

2) wie schon von HVS festgestellt, geht es hier nicht um Dritte - sondern um eine betroffenen Organisation.

Du befürchtest - vermutlich völlig zu Recht - Nachteile, weil Du Dich über irgend etwas bei einer anderen Stelle beschwert hast.
Damit musstest Du rechnen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lanzelot_OWL):
Das möchte ich vermeiden, indem ich sicherstelle, dass die Auseinandersetzung zwischen Eltern und kommunalem Verband erstmal eine geschlossene Auseinandersetzung bleibt.

Das wird man nicht erreichen können.
Schlicht weil den Betroffenen ja durchaus ein Recht zur Stellungnahme zu steht.
Teilweise sind diese sogar dazu verpflichtet, insbesondere wenn es um Vorwürfe gegen Mitarbeiter geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

eigentlich ist schon alles gesagt, auf was ich mit meiner Frage nach Details hinaus wollte.

Erstens handelt es sich gerade nicht um Dritte (im juristischen Sinne), sondern um direkt beteiligte; Dritte wären Außenstehende (etwa der Hausmeister der Einrichtung, oder der Busfahrer der deine Tochter jeden Morgen fährt, und natürlich völlig Unbeteiligte).
Zweitens hat die Behörde nicht nur das Recht sondern mitunter sogar die Pflicht auch die Gegenseite anzuhören, und dazu muss die Kritik natürlich auf den Tisch.
Drittens können konkrete Vorwürfe auch positiv sein. Die Betreuer merken dann, dass sie nicht völlig unbeobachtet agieren können, und ändern vielleicht ihr Verhalten.

Außerdem möchte ich etwas bezweifeln, dass die Eltern die Qualität der Betreuung überhaupt realistisch beurteilen können. Und zwar insbesondere, weil sie nicht dabei sind; was die Tochter berichtet ist wahrscheinlich sehr subjektiv und wenig belastbar.

Mein Fazit: Die Weitergabe der Nachrichten ist zulässig. Und wenn du das wirksam unterbinden würdest (nehmen wir mal an das wäre möglich), dann beendest du damit wahrscheinlich das Verfahren direkt (zumindest solange keine richtigen Straftaten vorliegen).

Dass deine Tochter jetzt Nachteile erleidet darf aber natürlich auch nicht sein, und wenn es da etwas Konkretes gibt kannst du ja auch das wieder zur Sprache bringen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Man sollte sich zunächst einmal das Regel/Ausnahme-Prinzip klar machen. Die Regel ist, dass alles, was man mündlich oder schriftlich von sich gibt auch weitergegeben werden darf. Die Ausnahmen sind dann gesetztlich fixiert. Stichwort: Verschwiegenheitsverpflichtung (Arzt, Rechtsanwalt, evtl. Firmeninterna, wenn vertraglich vereinbart). Also der Träger der Kita kann alles weitergeben, an wen auch immer.

Hinzu kommt ja noch ein weiterer Aspekt. Wie soll überprüft werden, ob was auch immer erforderlich ist, wenn man der anderen Seite nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumt? Das ist mit unserem Rechtssystem überhaupt nicht vereinbar. "Audiatur et altera pars" gilt immer noch. Und ist als Grundlage für ein faires zielführendes Verfahren unabdingbar.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lanzelot_OWL
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen lieben Dank zunächst für das umfassende Feedback zu meinem Thread. Das hilft mir schon mal sehr weiter. Alle Meinungen gehen mehr oder weniger in dieselbe Richtung, was ich auch einsehe.

Zitat (von reckoner):
Außerdem möchte ich etwas bezweifeln, dass die Eltern die Qualität der Betreuung überhaupt realistisch beurteilen können. Und zwar insbesondere, weil sie nicht dabei sind; was die Tochter berichtet ist wahrscheinlich sehr subjektiv und wenig belastbar.


@Stefan: Was Du hier spiegelst ist so ziemlich genau die Sicht und die Meinung der Entscheidungsträger im mittleren und gehobenen Management, sowohl Kita-seitig wie auch Behörden-seitig. Als betroffene Eltern steht man ohnmächtig da und muss diese Haltung über sich ergehen lassen.

Tatsache ist aber: Es geht hier um die Rahmenbedingungen der Betreuung. Diese stimmen aktuell nicht. Das wird von führenden Experten auf diesem Gebiet bestätigt, von Kita und Behörde aber ignoriert, obwohl entsprechende Gutachten eingereicht wurden. Aber das ist ein anderes Thema und gehört nicht unter diesen Thread.

Viele Grüße
Lanzelot

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