Ausweiskopie bei der Bank

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)
Ausweiskopie bei der Bank

In einer DSGVO-Schulung ist folgende Frage:

Zitat:
Eine Kundenberaterin einer Bank identifiziert einen Kunden anhand seines Personalausweises und fertigt zu diesem Zweck eine Ausweiskopie an. Ist dies ohne Einwilligung des Kunden erlaubt?
Antwort: Ja, das ist erlaubt.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Kreditinstitute zur Identifizierung ihrer Kunden bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und bestimmten Transaktionen sowie zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der festgestellten Angaben.
Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der Legitimationsdaten müssen vollständige Kopien der Legitimationsdokumente angefertigt oder diese vollständig optisch digitalisiert erfasst werden (§ 8 GwG ).
Daher darf in diesem gesetzlich festgelegten Fall ohne besondere schriftliche Einverständniserklärung des Kunden eine Ausweiskopie angefertigt bzw. die Legitimationsdaten erhoben werden.
Das Geldwäschegesetz schreibt aber auch eine strenge Zweckbindung vor. Das heißt, diese Kopien dürfen ausschließlich für die im Geldwäschegesetz genannten Zwecke genutzt werden.



Meiner Meinung nach ist das falsch. Ausweise dürfen laut Personalausweisgesetz §20 nur mit Zustimmung des Inhabers kopiert werden. Kommt ein Kunde in die Bank und will 100'000€ einzahlen, muss die Kundenberaterin ihn um seinen Ausweis bitten und die Erlaubnis einholen, den Ausweis zu kopieren. Erteilt der Kunde diese Erlaubnis nicht, muss die Kundenberaterin ihm mitteilen, dass die Transaktion dann nicht möglich ist. Was meint ihr?

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120213 Beiträge, 39848x hilfreich)

Die Antwort aus der Schulung ist korrekt.
Es gibt einen gesetzlichen Grund für die Erfassung der personenbezogenen Daten, somit entfällt die sonst notwendige Zustimmung.

Das nach anderen Gesetzen noch weitere Zustimmungen einzuholen wären, ist dabei nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kommt ein Kunde in die Bank und will 100'000€ einzahlen, muss die Kundenberaterin ihn um seinen Ausweis bitten und die Erlaubnis einholen, den Ausweis zu kopieren.
Der Kunde muss seinen Ausweis ja nicht herausgeben.
Die Folge ist dann natürlich die gleiche, die Transaktion wird nicht durchgeführt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:
Kommt ein Kunde in die Bank und will 100'000€ einzahlen, muss die Kundenberaterin ihn um seinen Ausweis bitten und die Erlaubnis einholen, den Ausweis zu kopieren.
Der Kunde muss seinen Ausweis ja nicht herausgeben.
Die Folge ist dann natürlich die gleiche, die Transaktion wird nicht durchgeführt.
Stefan


Der Kunde gibt den Ausweis heraus, weiss aber nicht, dass er kopiert wird. Er glaubt, das dient nur der Kontrolle. Darf dann der Ausweis ohne Wissen und Zustimmung des Kunden kopiert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kampfameise
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Rahmen der Geldwäsche-Novelle aus 2017 wurde die Kopie des Ausweises durch die Bank per Gesetz vorgeschrieben. Verweigert der Kunde gibt es kein Konto bzw. keine Transaktion. Der Berater muss den Kunden auch nicht darauf hinweisen, dass er eine Kopie anfertigt. Ich finde es ein Unding, welche Pflichten den Banken noch auferlegt werden. Nach erster Auslegung des GWG sollten z.B. bei einem Reisepass alle Seiten, also auch leere Seiten kopiert werden. Dies wurde zum Glück wieder entschärft. Ohne die Fülle an gesetzlichen Verpflichtungen, für die die Bank keinen €-Cent nehmen darf, wären ca. ein Drittel weniger Mitarbeiter erforderlich. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen