Es ist ja nun klar, dass jeder Kunde/Patient über die von ihm erhobenen Daten und deren Verarbeitung u.s.w. Aukunft verlangen darf.
Das ist dann natürlich auch wieder mit einem Vorgang verbunden bei dem man Personenbezogene Daten verabreitet.
Natürlich will/muss man ja auch das wider dokumentieren. Aber wie lange muss mann dann diese Dokumente aufbewahren? (Mann kann sie ja schlecht direkt nach der beantworteten Anfrage durch den Reisswolf jagen)
Auskunftsersuchen und wie lange wird denn dann dieses gespeichert?
14. Juni 2018
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Frage vom 14. Juni 2018 | 11:27
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
Auskunftsersuchen und wie lange wird denn dann dieses gespeichert?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 10:58
Von
Status: Schlichter (7236 Beiträge, 1523x hilfreich)
4 Wochen nach der Auskunft kann man so eine Anfrage und die Antwort getrost löschen, aus meiner Sicht.
Und jetzt?
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