Hallo,
ist folgendes möglich:
Person A hat vor ca. 4 Jahren Rechtsanwalt B damit beauftragt, seine Interessen in einem Rechtsstreit zu vertreten. Kann Person A nun nach dem BDSG eine Auskunft über seine Personenbezogenen gespeicherten Daten bei Rechtsanwalt B verlangen oder greift hier die Schweigepflicht?
MfG
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Auskunft nach BDSG auch vom Anwalt
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Die Schweigepflicht betrifft nie die eigenen Daten......
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Also müsste mir der Anwalt auch mitteilen, an welche Stellen er welche Daten zu welchem zweck weiter geleitet hat oder woher er zu welchem zweck sich Daten von mir besorgt hat?
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Korrekt.
Und falls er sich weigert, dann wäre gerade ein Anwalt ideal die Rechtsgrundlagen dafür zu benennen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Stellt sich nur die Frage nach dem Sinn. Schon nach der AO muß der Anwalt Kundendaten 10 Jahre für das Finanzamt aufheben, das ist berechtigtes Interesse i.S.d. BDSG. Für weitere Daten zum Mandat könnte ein berechtigtes Interesse wegen möglicher Ansprüche des Mandanten bis zur Verjährung (mindestens 10 Jahre kenntnisunabhängig, §199 III BGB
) bestehen.
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