Auskunft nach BDSG auch vom Anwalt

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Auskunft nach BDSG auch vom Anwalt

Hallo,

ist folgendes möglich:

Person A hat vor ca. 4 Jahren Rechtsanwalt B damit beauftragt, seine Interessen in einem Rechtsstreit zu vertreten. Kann Person A nun nach dem BDSG eine Auskunft über seine Personenbezogenen gespeicherten Daten bei Rechtsanwalt B verlangen oder greift hier die Schweigepflicht?

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Die Schweigepflicht betrifft nie die eigenen Daten......

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Also müsste mir der Anwalt auch mitteilen, an welche Stellen er welche Daten zu welchem zweck weiter geleitet hat oder woher er zu welchem zweck sich Daten von mir besorgt hat?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Korrekt.


Und falls er sich weigert, dann wäre gerade ein Anwalt ideal die Rechtsgrundlagen dafür zu benennen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Stellt sich nur die Frage nach dem Sinn. Schon nach der AO muß der Anwalt Kundendaten 10 Jahre für das Finanzamt aufheben, das ist berechtigtes Interesse i.S.d. BDSG. Für weitere Daten zum Mandat könnte ein berechtigtes Interesse wegen möglicher Ansprüche des Mandanten bis zur Verjährung (mindestens 10 Jahre kenntnisunabhängig, §199 III BGB ) bestehen.

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