Arbeitsamt und Datenschutz

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sonne70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt und Datenschutz

Hallo, ich war eine zeitlang arbeitslos wegen Eigenkündigung und hatte gegen die verhängte Sperrfrist Einspruch erhoben. Zur Begründung hatte ich mitgeteilt dass das Arbeitsklima bei meiner alten Firma für mich nicht mehr tragbar war und auch die konkreten Gründe mitgeteilt, die meines Erachtens auch teilweise gegen geltendes Arbeitsrecht verstiessen. Arbeiten in den Sommermonaten bei weit über 30 Grad am Arbeitsplatz, zuviel verplanter Urlaub, um nur Einige zu nennen. Nun hat der Mitarbeiter des Arbeitsamtes meine Anschuldigungen direkt zur Stellungnahme an meinen ehemaligen Arbeitgeber weitergegeben. Um eines vorab klarzustellen, -ich habe damit kein Problem-, trotzdem stellt sich mir die Frage ob ich nicht über diesen Schritt informiert hätte müssen. Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sonne70):
Nun hat der Mitarbeiter des Arbeitsamtes meine Anschuldigungen direkt zur Stellungnahme an meinen ehemaligen Arbeitgeber weitergegeben.
Moin, woher weißt du das?

Übrigens:
Das Arbeitsamt heißt seit vielen Jahren *Agentur für Arbeit*.
Die Sperrzeit wird nur aus wichtigen Gründen nicht verhängt bzw. dann nach Widerspruch selten genug aufgehoben.
Deine wichtigen Gründe sind aus versicherungsrechtlicher Sicht (Arbeitslosenversicherung) zunächst nicht wichtig.
Trotzdem will hier die Agentur für Arbeit beide Seiten anhören. Sie macht es nicht geheim, sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/312.html
Auf jeden Fall wird eine *Arbeitsbescheinigung* verlangt.

Allgemein: Wenn man mit diversen Bedingungen beim AG nicht einverstanden ist, sucht man sich einen anderen, möglichst besseren Job. Hat man den fest, kündigt man seinen Vertrag.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Deine Daten sind ja nicht weitergegeben worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonne70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin, woher weißt du das?
Weil mir das die "Agentur für Arbeit" selbst mitgeteilt hat!

Übrigens:
Das Arbeitsamt heißt seit vielen Jahren *Agentur für Arbeit*.
Vielen Dank, wär ich nie drauf gekommen

Trotzdem will hier die Agentur für Arbeit beide Seiten anhören. Sie macht es nicht geheim, sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen.
Ist auch legitim und richtig so.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/312.html
Auf jeden Fall wird eine *Arbeitsbescheinigung* verlangt.
Hat sie auch bekommen

Allgemein: Wenn man mit diversen Bedingungen beim AG nicht einverstanden ist, sucht man sich einen anderen, möglichst besseren Job. Hat man den fest, kündigt man seinen Vertrag.
Falls ich bezüglich meiner Kündigungsgründe und dem Kündigungszeitpunkt einen Ratschlag brauche, melde ich mich an anderer Stelle!

....und was meine grundlegende Frage anbelangt bin ich jetzt so schlau wie vorher.

-- Editiert von Sonne70 am 14.10.2018 11:42

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Sonne70):
trotzdem stellt sich mir die Frage ob ich nicht über diesen Schritt informiert hätte müssen.

Nö.
Das die sich die Stellungnahme nicht einrahmen und an die Wand hängen, ist doch klar.


Das ganze Basiert auf § 57 SGB II


Sinn einer Stellungnahme ist, das die Behörde eine Entscheidungsgrundlage bekommt. Hier darüber, ob eine Sperrzeit angebracht ist oder nicht.
Dazu ist sie natürlich auch verpflichtet, die Angeben zu überprüfen.

Im Rahmen rechtsstaaltlicher Verfahren hat der "Beschuldigte" nun mal auch das Recht, die Gründe zu erfahren (somit logischerweise auch Kenntnis über die Stellungnahme zu erlangen) und diese dann auch zu entkräften.



Und mit einem Verstoß gegen den Datenschutz hat das gar nicht zu tun.




-- Editiert von Harry van Sell am 14.10.2018 14:38

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sonne70):
Weil mir das die "Agentur für Arbeit" selbst mitgeteilt hat!
Und wie? Oft erfährt das jemand durch Dritte (deshalb meine erneute dumme Frage).
Es betrifft doch das Beschäftigungsverhältnis zwischen dir und dem AG und daraus resultierend die Sperrzeit.
Zunächst: Du hast selbst gekündigt. Die Arbeitsagentur hat zu prüfen, ob die Sperrzeit nach § 159 SGB III gerechtfertigt ist.
Du erhebst in deinem Widerspruch relativ schwere Vorwürfe gegen deinen früheren AG. Die Arbeitsagentur ist verpflichtet, zu klären, ob uU die Sicht des AG anders bzw. die Sperrzeit ungerechtfertigt ist.

Mir ist allerdings keine Regelung zum Datenschutz bekannt, die das, was du meinst, verlangt.

@Harry van Sell
Der § 57 SGB II träfe zu, wenn das JC der Leistungsträger wäre.
Hier ist es die Arbeitsagentur und SGB III.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sonne70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sonne70):
Weil mir das die "Agentur für Arbeit" selbst mitgeteilt hat!
Und wie? Oft erfährt das jemand durch Dritte (deshalb meine erneute dumme Frage).
Wenn ich schreibe das die Agentur für Arbeit mir das mitgeteilt hat, dann erfolgte das natürlich schriftlich, gleich zusammen mit der "Gegendarstellung" meines früheren AG.

Mir ist allerdings keine Regelung zum Datenschutz bekannt, die das, was du meinst, verlangt.
Das war meine eigentliche Frage und die ist hiermit beantwortet,- danke.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
die konkreten Gründe mitgeteilt, die meines Erachtens auch teilweise gegen geltendes Arbeitsrecht verstiessen. Arbeiten in den Sommermonaten bei weit über 30 Grad am Arbeitsplatz, zuviel verplanter Urlaub


Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. AFAIK kann die Agentur für Arbeit hier erwarten, daß man gegen arbeitsrechtlich relevante Verstöße klagt anstatt einfach zu kündigen.

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#8
 Von 
Sonne70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. AFAIK kann die Agentur für Arbeit hier erwarten, daß man gegen arbeitsrechtlich relevante Verstöße klagt anstatt einfach zu kündigen.

Der Widerspruch wurde erwartungsgemäss abgelehnt obwohl ich die unrichtige Darstellung meines früheren AG dementiert habe.
Was ich vergessen hatte zu erwähnen in meinem ersten Beitrag: der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit hat bei der Anfrage an meinen Ex-Chef u. a. auch erwähnt dass es sich um eine Entscheidung einer eventuellen Sperrfrist von 12 Wochen gegen mich geht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sonne70):
dass es sich um eine Entscheidung einer eventuellen Sperrfrist von 12 Wochen gegen mich geht.
Tja, das ergibt sich dann aus der Arbeitsbescheinigung. Da hat niemand gegen den Datenschutz verstoßen.
Also bitte: Du hast doch selbst gekündigt. Es ist zu prüfen, ob wichtige Gründe gegen eine Sperrzeit sprechen.
Bitte lies § 159 (1) SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
Zitat (von Sonne70):
obwohl ich die unrichtige Darstellung meines früheren AG dementiert habe.
Tja, wer hat nun Recht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
trotzdem stellt sich mir die Frage ob ich nicht über diesen Schritt informiert hätte müssen.

Zitat:
Weil mir das die "Agentur für Arbeit" selbst mitgeteilt hat!


Finde den Widerspruch

Zitat:
obwohl ich die unrichtige Darstellung meines früheren AG dementiert habe.


Welche Beweise hast Du denn dafür, dass die Darstellung Deines früheren AG unrichtig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sonne70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
trotzdem stellt sich mir die Frage ob ich nicht über diesen Schritt informiert hätte müssen.

Zitat:
Weil mir das die "Agentur für Arbeit" selbst mitgeteilt hat!


Finde den Widerspruch
Hast du Langeweile? Lese mal Beitrag 6 richtig durch!!! Vielleicht geht dann ein Licht bei dir auf!!!
Zitat:
obwohl ich die unrichtige Darstellung meines früheren AG dementiert habe.


Welche Beweise hast Du denn dafür, dass die Darstellung Deines früheren AG unrichtig ist?


Welche Beweise hat denn die Arbeitsagentur dass die Darstellung des AG richtig ist??????

-- Editiert von Sonne70 am 13.11.2018 09:14

-- Editiert von Sonne70 am 13.11.2018 09:17

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Arbeitsagentur kann sich aussuchen, wem sie glaubt. Dann ist es an dir, Rechtsmittel einzulegen und deine Version zu beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bitte nicht pampig werden.
Du hast gekündigt. Die AfA will dir eine Sperrzeit geben. Sie hört beide Seiten an. Die AfA entscheidet: Ja. Sperrzeit, weil ohne wichtigen Grund gekündigt, AN hat sich versicherungswidrig verhalten. Dein Widerspruch mit deiner Darstellung wird abgelehnt.
Du kannst klagen gehen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist.
Aber bitte nicht pampig werden.
:zoff:
Mit Datenschutz hat das alles nichts zu tun.

-- Editiert von Anami am 13.11.2018 15:57

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