Arbeitgeber will einsicht in Rentenversicherung

19. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
5ash82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will einsicht in Rentenversicherung

Guten Abend leute,
mein neuer Arbeitgeber will vor Vertragsabschluss einen Einblick in meinen Rentenversicherungsverlauf haben. kann ich dies verweigern bzgl. Datenschutz??
Er meinte damit er sicher gehen kann das ich bei den angegebenen Firmen im Lebenslauf gearbeitet habe. Mir Kommt es so vor als ob er den Lohn demnach anpassen möchte.

Danke für eure Hilfe.

mfg.Sascha

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Lass dir doch eine Bestätigung der anderen Firmen geben, dass du bei ihnen gearbeitet hast, schon wöre seine Argumentation entkräftet.
Kommt er dann mit einer anderen Ausrede weißt du wo der Hase langläuft.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Er meinte damit er sicher gehen kann das ich bei den angegebenen Firmen im Lebenslauf gearbeitet habe.

Warum sollten diese Firmen Dir denn wohl Arbeitszeugnisse ausgestellt haben.

Im übrigen kann man die Zahlen auch schwärzen und dann die (beglaubigte) Kopie dem AG vorlegen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
5ash82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die arbeitszeugnisse von meinen Alten sowie auch ausbildungsbetrieb liegen denen ja vor. Ergo kann es ja nur Punkt zwei sein woran ich denke.
Allerdings würde es mich Interessieren ob der Arbeitgeber darauf bestehen kann einblick zu bekommen??

mfg.Sascha

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
ob der Arbeitgeber darauf bestehen kann einblick zu bekommen?


Da ich keine Rechtsgrundlage dafür sehe: IMO nein.

Er hat auch kein Anrecht darauf, zu erfahren, was du bei früheren Arbeitgebern verdient hast.

quote:
Mir Kommt es so vor als ob er den Lohn demnach anpassen möchte.


Die Logik würde ich nicht verstehen. Wenn er meint, daß du statt 3000/Monat nur 2500/Monat "verdient hast" wg. deiner Leistungen, dann kann er das ja mit dir aushandeln, ob du einer Gehaltskürzung zustimmst. In wieweit das aber damit zusammenhängen soll, ob du früher 2000/Monat oder 2700/Monat verdient hast, erschließt sich mir nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wo im Auszug der RV steht denn bei welcher Firma man gearbeitet hat?
Da stehen i. d. R. nur Beitragszeiten, Pflichtbeiträge, Wehrdienst, Erziehungszeiten etc. drin aber keine Betriebe.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Dann ist vielleicht die Vermutung des TE doch richtig, daß der AG eher wissen will, was man früher verdient hat.

Oder der AG hat Zweifel, daß man in der angegebenen Zeit überhaupt gearbeitet hat. Darüber könnte so ein Auszug anhand der Höhe der Beiträge Auskunft geben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

dgf. möchte der Arbeitgeber auch wissen, ob man längere Zeit krank war.

Oder ob "Nichtbeschäftigungszeiten" bestanden.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der der Arbeitgeber das verlangen kann.

Wahrscheinlich misstraut er Deinem Lebenslauf

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.960 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen