Anfrage DSGVO - Zugriff auf Daten ungenau?

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mike0209
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfrage DSGVO - Zugriff auf Daten ungenau?

Hallo,
ich habe bei einem Unternehmen eine Datenschutzauskunftsanfrage gestellt. Diese wurde auch beantwortet, allerdings steht bei "Personen, die die Daten ansehen können", nur allgemeine Personenstämme, wie Mitarbeiter, Unternehmensführung.

Ist das okay, oder kann ich Auskunft verlangen, welche MItarbeiter (mit Namen) (evtl. nur Abteilung) genau Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was gehen dich die Namen der Mitarbeiter an? Die unterliegen auch dem Datenschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die unterliegen auch dem Datenschutz.

Stimmt, das verhindert die DSGVO das die Namen der Mitarbeiter genannt werden dürfen.

Erst wenn ein konkreter Grund vorliegt, kann man darüber nachdenken, ob es einen Anspruch gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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