Ich habe mal eine Frage, darf eine Ex-Vermieter eigentich ohne meines Wissens und wo ich mich noch nicht mal offiziell umgemeldet habe (er hatte die Adresse aber schon vorher raus bekommen) einfach so nach der neuen DSVGO raus bekommen? ich meine, wenn ich meine neue Adresse aus bestimmten Gründen nicht weiter geben möchte und auch nicht im Telefonbuch stehe, dann find ich das schon ziemlich dreist, sich da irgendwie ein Mittel zu verschaffen, um an meine neue Adresse zu kommen. Von der Meldebehörde hat er die jedenfalls nicht.
Adress-Weitergabe
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Natürlich darf er die raus bekommen.
Was soll denn dagegen sprechen?
Zitat:Ich habe mal eine Frage, darf eine Ex-Vermieter eigentich ohne meines Wissens und wo ich mich noch nicht mal offiziell umgemeldet habe (er hatte die Adresse aber schon vorher raus bekommen) einfach so nach der neuen DSVGO raus bekommen?
Wie bitte?
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ich meine, wenn die neue Adresse nicht öffentlich ist und ich sie vorher noch nicht angemeldet habe, wie um alles in der Welt ist der Ex-Vermieter dann an meine aktuelle Adresse gekommen? So ganz legal wird das sicher nicht gewesen sein denke ich. Auf die Frage bei der Übergabe kam auch dazu keine Antwort. Wenn man nichts zu verbergen hat, hätte man ja wahrheitsgemäß drauf antworten können.
Privater Vermieter?
Dann dürfte man wohl kaum eine Chance haben, die Herkunft zu erfahren.
Bei einem Unternehmen sähe das schon anders aus.
Zitatwie um alles in der Welt ist der Ex-Vermieter dann an meine aktuelle Adresse gekommen? :
Dir folgen zum Beispiel.
Es ist schlicht nicht untersagt, dass er deine Adresse heraus bekommt.
Es ist Unternehmen untersagt deine Adresse ohne Einwilligung weiter zu geben. Aber dazu müsstest du erst einmal nachweisen, dass der Vermieter auf die Weise an die Adresse gekommen ist.
Wenn irgendjemand dem Vermieter unbefugt die Adresse gegeben hat, könnte von *vielleicht* diesen "irgendjemand" belangen.
Aber dafür müsste man den "irgendjemand" erstmal finden - und dann herausbekommen, ob derjenige/diejenige zur Adressweitergabe befugt war.
Wenn der Vermieter die Adresse durch eigenen Recherchen herausgefunden hat, kann man nichts machen.
Das dürfte ihm nicht schwer gefallen sein.Zitat(er hatte die Adresse aber schon vorher raus bekommen) :
Hat er dich angeschrieben oder woher weißt du davon?
Wahrscheinlich will er endlich die Sache mit dir fertig und zu Ende bringen. Ist doch verständlich.
es ist ein privater Vermieter wo ich fast 20 Jahre mit fast ausschließlichen Streß gewohnt habe. Der hat es mir direkt bei der Übergabe gesagt, die ich abbrechen musste, da ich nur noch beschimpft und beleidigt wurde und meine Freundin weiter machen musste. Wenn ich vorher nicht offiziell umgemeldet war und meine neuen Daten nicht Jedermann preis gegeben habe, kann das ja nicht in Ordnung sein, das die irgendwelche Auskünfte von irgendwo her bekommen. Es ist für mich schon ein Eingriff in meine Privatphäre.
Deine neue Adresse?ZitatDer hat es mir direkt bei der Übergabe gesagt, :
Hat er schon eingegriffen?ZitatEs ist für mich schon ein Eingriff in meine Privatphäre. :
*Die* ist dein alter Vermieter, also einer. Von irgendwo her?Zitatdas die irgendwelche Auskünfte von irgendwo her bekommen. :
Naja, ich wüsste schon, woher.
Aber solange er nichts weiter tut, als deine Adresse zu wissen...und dieses Wissen dir mitzuteilen...
Übrigens: Der alte Vermieter hatte auch fast 20 Jahre Stress mit dir. Nur mal so zu den Fakten.
Im Hinblick darauf, dass Du gesetzlich verpflichtet bist, dem alten Vermieter die neue Anschrift mitzuteilen, verstehe ich die Aufregung nicht.
Er durfte also nicht nur Deine neue Adresse herausfinden, sondern er darf Dir auch alle Kosten in Rechnung stellen, die für das Herausfinden angefallen sind.
Zitat:kann das ja nicht in Ordnung sein, das die irgendwelche Auskünfte von irgendwo her bekommen.
Doch das ist in Ordnung. Wenn er z.B. einen Privatdetektiv eingeschaltet hat um Deine Adresse herauszufinden, dann wird es richtig teuer für Dich. Da kannst Du dann froh sein, wenn er die Adresse auf einem Weg herausgefunden hat, die keine Kosten verursacht hat.
Nicht in Ordnung ist jedoch, dass Du Deiner gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen bist. Das kann auch noch ein Bußgeld nach sich ziehen.
Zitat:Es ist für mich schon ein Eingriff in meine Privatphäre.
Nein umgekehrt hast Du vertragliche Nebenpflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt und Dich somit schadenersatzpflichtig gemacht.
ZitatIm Hinblick darauf, dass Du gesetzlich verpflichtet bist, dem alten Vermieter die neue Anschrift mitzuteilen, :
Das wäre mir in Bezug auf Deutschland neu. In welchem § kann ich das nachlesen?
ZitatVon der Meldebehörde hat er die jedenfalls nicht. :
Wenn er ein "berechtigtes Interesse" hat (z.B.: Mietschulden o.ä. eintreiben), dann bekommt er die Adresse von der Meldebehörde.
Zitatich meine, wenn die neue Adresse nicht öffentlich ist und ich sie vorher noch nicht angemeldet habe, wie um alles in der Welt ist der Ex-Vermieter dann an meine aktuelle Adresse gekommen? So ganz legal wird das sicher nicht gewesen sein denke ich. :
Über die Meldebehörde. Und das ist vollkommen legal.
Das ergibt sich aus §44 BMG (Einfache Melderegisterauskunft), Art.6 DSGVO ("Wahrung berechtigter Interessen") und §24 BDSG ("Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche").
Zitat:Das wäre mir in Bezug auf Deutschland neu. In welchem § kann ich das nachlesen?
In § 241 ABS. 2 BGB und dessen Auslegung durch Gerichte.
Eine direkte Pflicht zum Hinterlassen der neuen Anschrift ergibt sich daraus nicht. Dennoch macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig, wenn dem Vermieter Kosten für die Adressermittlung entstehen, z.B. weil er dem Mieter die Nebenkostenabrechnung, die Kautionsabrechnung oder Schadenersatzforderungen nach Ende des Mietvertrages zukommen lassen will.
-- Editiert von hh am 23.09.2018 09:33
Moin, bitte lies mal noch den Beitrag 8. Der Vermieter wusste die neue Adresse schon vor dem Einzug.ZitatÜber die Meldebehörde. Und das ist vollkommen legal. :
Woanders schrieb die TS auch, dass sie zwar seit 1 Woche in der neuen Stadt wohnt, aber noch nicht angemeldet ist.
Innerhalb von 14 Tagen sollte das erledigt werden. Den Termin kann sie auch online buchen, damit sie nicht Stunden im EMA rumsitzt. Den PC hat sie ja schon in Betrieb;-)
Ich behaupte mal einfach, der alte Vermieter hat wegen des langjährigen Stresses mit der Mieterin längst Kontakte zum JC und daher sein Wissen.
Wenn er noch offene Rechnungen mit der TS hat (wovon wir hier nichts lesen), ist das Wissen auch kein Eingriff in ihre Privatsphäre, sondern sein gutes Recht.
ZitatEine direkte Pflicht zum Hinterlassen der neuen Anschrift ergibt sich daraus nicht. :
Stimmt, daraus ergibt sich nur die Pflicht eine ladungsfähige Anschrift zu hinterlassen. Das kann aber auch die vom Anwalt, vom Postservice, ... sein.
ich hatte umgekehrt genug Stress mit dem Vermieter und war nicht umsonst im Mieterbund drin gewesen, zum Ende hatte ich gar nix mehr zu melden und das JC darf ja unbefugt auch nicht ebenso durch die neue DSVGO auch einfach Adressen weiter geben, damit machen die sich strafbar. Das hab ich selber heraus bekommen.
Und es ist immer noch egal was ich in meiner Freizeit mache und woher ich meine Kohle beziehe. Ich habe in den fast 20 Jahren einiges über mich ergehen lassen müssen und ich habe sogar selber fristlos gekündigt. Auf den größeren Schaden, der mir durch den krankheitsbedingten Umzug entstanden ist, bleibe ich fast ausschließlich sitzen. Das ist dem Mieterbund auch hinreichend bekannt und komme hier langsam auch zur Ruhe. Die Ruhe, die ich da dringend gebraucht hätte und durch ständigen Lärm etc. nicht drin war. Sowas setzt einem auch sehr psychisch zu und meine Freunde sagen auch, das ich nicht so gesundheitlich fit aussehe. Zudem ist die neue Wohnung auch gesundheitlich angepasst, das ich nicht noch mal umziehen muss in der nächsten Zeit.
Zitatdas JC darf ja unbefugt auch nicht ebenso durch die neue DSVGO auch einfach Adressen weiter geben, damit machen die sich strafbar. :
ZitatUnd es ist immer noch egal was ich in meiner Freizeit mache und woher ich meine Kohle beziehe. :
Naja, wenn JC für "Jobcenter" steht, und du zusätzlich in deiner Freizeit separat Kohle "machst", ist das mal überhaupt nicht so irrelevant.
Unter Umständen nicht nur das Jobcenter strafbar, sofern du dich da nicht einfach unglücklich ausgedrückt hast.
Zitatdas JC darf ja unbefugt auch nicht ebenso durch die neue DSVGO auch einfach Adressen weiter geben, :
Durften die auch vorher nicht.
Zitatdamit machen die sich strafbar. Das hab ich selber heraus bekommen. :
Tja, zumindest in Deutschland gilt das nicht.
Das sollte man eventuell noch mal sorgfältiger nachforschen, siehe §42 BDSG ...
Das stimmt. Das interessiert deinen alten Vermieter sicher auch nicht mehr.ZitatUnd es ist immer noch egal was ich in meiner Freizeit mache :
Vorstellbar ist aber, dass er mit dir und deinem Mietverhältnis *abrechnen* will (und muss).
Da gehts um BK-Abrechnungen, um Kautions- Rückzahlung oder-Einbehalt oder -Anrechnung.
Vieles andere ist vorstellbar. Ob du vielleicht vor lauter Endstress Anfang September ihm nicht doch die neue Anschrift mitgeteilt hast, ist doch nebensächlich. Er kennt sie nun mal.
Die DSGVO rauszuholen, das bleibt dir immer noch, wenn er dich rechtswidrig kontaktiert.
Hoffentlich hast du dich nun schon im neuen Wohnort beim EMA angemeldet? Du wohnst dort bereits seit Mitte September...
Versäumt ein Neuzugezogener das längere Zeit, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bestraft werden. Wie hoch, das regeln die Bundesländer selbst.
Das muss man als LB vom JC nicht riskieren.
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