Adress-Weitergabe

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Adress-Weitergabe

Ich habe mal eine Frage, darf eine Ex-Vermieter eigentich ohne meines Wissens und wo ich mich noch nicht mal offiziell umgemeldet habe (er hatte die Adresse aber schon vorher raus bekommen) einfach so nach der neuen DSVGO raus bekommen? ich meine, wenn ich meine neue Adresse aus bestimmten Gründen nicht weiter geben möchte und auch nicht im Telefonbuch stehe, dann find ich das schon ziemlich dreist, sich da irgendwie ein Mittel zu verschaffen, um an meine neue Adresse zu kommen. Von der Meldebehörde hat er die jedenfalls nicht.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Natürlich darf er die raus bekommen.
Was soll denn dagegen sprechen?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mal eine Frage, darf eine Ex-Vermieter eigentich ohne meines Wissens und wo ich mich noch nicht mal offiziell umgemeldet habe (er hatte die Adresse aber schon vorher raus bekommen) einfach so nach der neuen DSVGO raus bekommen?


Wie bitte?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ich meine, wenn die neue Adresse nicht öffentlich ist und ich sie vorher noch nicht angemeldet habe, wie um alles in der Welt ist der Ex-Vermieter dann an meine aktuelle Adresse gekommen? So ganz legal wird das sicher nicht gewesen sein denke ich. Auf die Frage bei der Übergabe kam auch dazu keine Antwort. Wenn man nichts zu verbergen hat, hätte man ja wahrheitsgemäß drauf antworten können.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Privater Vermieter?
Dann dürfte man wohl kaum eine Chance haben, die Herkunft zu erfahren.

Bei einem Unternehmen sähe das schon anders aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
wie um alles in der Welt ist der Ex-Vermieter dann an meine aktuelle Adresse gekommen?


Dir folgen zum Beispiel.

Es ist schlicht nicht untersagt, dass er deine Adresse heraus bekommt.

Es ist Unternehmen untersagt deine Adresse ohne Einwilligung weiter zu geben. Aber dazu müsstest du erst einmal nachweisen, dass der Vermieter auf die Weise an die Adresse gekommen ist.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn irgendjemand dem Vermieter unbefugt die Adresse gegeben hat, könnte von *vielleicht* diesen "irgendjemand" belangen.
Aber dafür müsste man den "irgendjemand" erstmal finden - und dann herausbekommen, ob derjenige/diejenige zur Adressweitergabe befugt war.

Wenn der Vermieter die Adresse durch eigenen Recherchen herausgefunden hat, kann man nichts machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
(er hatte die Adresse aber schon vorher raus bekommen)
Das dürfte ihm nicht schwer gefallen sein.
Hat er dich angeschrieben oder woher weißt du davon?
Wahrscheinlich will er endlich die Sache mit dir fertig und zu Ende bringen. Ist doch verständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

es ist ein privater Vermieter wo ich fast 20 Jahre mit fast ausschließlichen Streß gewohnt habe. Der hat es mir direkt bei der Übergabe gesagt, die ich abbrechen musste, da ich nur noch beschimpft und beleidigt wurde und meine Freundin weiter machen musste. Wenn ich vorher nicht offiziell umgemeldet war und meine neuen Daten nicht Jedermann preis gegeben habe, kann das ja nicht in Ordnung sein, das die irgendwelche Auskünfte von irgendwo her bekommen. Es ist für mich schon ein Eingriff in meine Privatphäre.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Der hat es mir direkt bei der Übergabe gesagt,
Deine neue Adresse?
Zitat (von Schneewittchen27):
Es ist für mich schon ein Eingriff in meine Privatphäre.
Hat er schon eingegriffen?
Zitat (von Schneewittchen27):
das die irgendwelche Auskünfte von irgendwo her bekommen.
*Die* ist dein alter Vermieter, also einer. Von irgendwo her?
Naja, ich wüsste schon, woher.
Aber solange er nichts weiter tut, als deine Adresse zu wissen...und dieses Wissen dir mitzuteilen... :wipp:
Übrigens: Der alte Vermieter hatte auch fast 20 Jahre Stress mit dir. Nur mal so zu den Fakten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Im Hinblick darauf, dass Du gesetzlich verpflichtet bist, dem alten Vermieter die neue Anschrift mitzuteilen, verstehe ich die Aufregung nicht.

Er durfte also nicht nur Deine neue Adresse herausfinden, sondern er darf Dir auch alle Kosten in Rechnung stellen, die für das Herausfinden angefallen sind.

Zitat:
kann das ja nicht in Ordnung sein, das die irgendwelche Auskünfte von irgendwo her bekommen.


Doch das ist in Ordnung. Wenn er z.B. einen Privatdetektiv eingeschaltet hat um Deine Adresse herauszufinden, dann wird es richtig teuer für Dich. Da kannst Du dann froh sein, wenn er die Adresse auf einem Weg herausgefunden hat, die keine Kosten verursacht hat.

Nicht in Ordnung ist jedoch, dass Du Deiner gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen bist. Das kann auch noch ein Bußgeld nach sich ziehen.

Zitat:
Es ist für mich schon ein Eingriff in meine Privatphäre.


Nein umgekehrt hast Du vertragliche Nebenpflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt und Dich somit schadenersatzpflichtig gemacht.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von hh):
Im Hinblick darauf, dass Du gesetzlich verpflichtet bist, dem alten Vermieter die neue Anschrift mitzuteilen,

Das wäre mir in Bezug auf Deutschland neu. In welchem § kann ich das nachlesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Von der Meldebehörde hat er die jedenfalls nicht.

Wenn er ein "berechtigtes Interesse" hat (z.B.: Mietschulden o.ä. eintreiben), dann bekommt er die Adresse von der Meldebehörde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
ich meine, wenn die neue Adresse nicht öffentlich ist und ich sie vorher noch nicht angemeldet habe, wie um alles in der Welt ist der Ex-Vermieter dann an meine aktuelle Adresse gekommen? So ganz legal wird das sicher nicht gewesen sein denke ich.

Über die Meldebehörde. Und das ist vollkommen legal.
Das ergibt sich aus §44 BMG (Einfache Melderegisterauskunft), Art.6 DSGVO ("Wahrung berechtigter Interessen") und §24 BDSG ("Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche").

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Das wäre mir in Bezug auf Deutschland neu. In welchem § kann ich das nachlesen?


In § 241 ABS. 2 BGB und dessen Auslegung durch Gerichte.

Eine direkte Pflicht zum Hinterlassen der neuen Anschrift ergibt sich daraus nicht. Dennoch macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig, wenn dem Vermieter Kosten für die Adressermittlung entstehen, z.B. weil er dem Mieter die Nebenkostenabrechnung, die Kautionsabrechnung oder Schadenersatzforderungen nach Ende des Mietvertrages zukommen lassen will.

-- Editiert von hh am 23.09.2018 09:33

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Über die Meldebehörde. Und das ist vollkommen legal.
Moin, bitte lies mal noch den Beitrag 8. Der Vermieter wusste die neue Adresse schon vor dem Einzug.
Woanders schrieb die TS auch, dass sie zwar seit 1 Woche in der neuen Stadt wohnt, aber noch nicht angemeldet ist.
Innerhalb von 14 Tagen sollte das erledigt werden. Den Termin kann sie auch online buchen, damit sie nicht Stunden im EMA rumsitzt. Den PC hat sie ja schon in Betrieb;-)
Ich behaupte mal einfach, der alte Vermieter hat wegen des langjährigen Stresses mit der Mieterin längst Kontakte zum JC und daher sein Wissen.
Wenn er noch offene Rechnungen mit der TS hat (wovon wir hier nichts lesen), ist das Wissen auch kein Eingriff in ihre Privatsphäre, sondern sein gutes Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine direkte Pflicht zum Hinterlassen der neuen Anschrift ergibt sich daraus nicht.

Stimmt, daraus ergibt sich nur die Pflicht eine ladungsfähige Anschrift zu hinterlassen. Das kann aber auch die vom Anwalt, vom Postservice, ... sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ich hatte umgekehrt genug Stress mit dem Vermieter und war nicht umsonst im Mieterbund drin gewesen, zum Ende hatte ich gar nix mehr zu melden und das JC darf ja unbefugt auch nicht ebenso durch die neue DSVGO auch einfach Adressen weiter geben, damit machen die sich strafbar. Das hab ich selber heraus bekommen.

Und es ist immer noch egal was ich in meiner Freizeit mache und woher ich meine Kohle beziehe. Ich habe in den fast 20 Jahren einiges über mich ergehen lassen müssen und ich habe sogar selber fristlos gekündigt. Auf den größeren Schaden, der mir durch den krankheitsbedingten Umzug entstanden ist, bleibe ich fast ausschließlich sitzen. Das ist dem Mieterbund auch hinreichend bekannt und komme hier langsam auch zur Ruhe. Die Ruhe, die ich da dringend gebraucht hätte und durch ständigen Lärm etc. nicht drin war. Sowas setzt einem auch sehr psychisch zu und meine Freunde sagen auch, das ich nicht so gesundheitlich fit aussehe. Zudem ist die neue Wohnung auch gesundheitlich angepasst, das ich nicht noch mal umziehen muss in der nächsten Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
das JC darf ja unbefugt auch nicht ebenso durch die neue DSVGO auch einfach Adressen weiter geben, damit machen die sich strafbar.

Zitat (von Schneewittchen27):
Und es ist immer noch egal was ich in meiner Freizeit mache und woher ich meine Kohle beziehe.


Naja, wenn JC für "Jobcenter" steht, und du zusätzlich in deiner Freizeit separat Kohle "machst", ist das mal überhaupt nicht so irrelevant.

Unter Umständen nicht nur das Jobcenter strafbar, sofern du dich da nicht einfach unglücklich ausgedrückt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
das JC darf ja unbefugt auch nicht ebenso durch die neue DSVGO auch einfach Adressen weiter geben,

Durften die auch vorher nicht.



Zitat (von Schneewittchen27):
damit machen die sich strafbar. Das hab ich selber heraus bekommen.

Tja, zumindest in Deutschland gilt das nicht.
Das sollte man eventuell noch mal sorgfältiger nachforschen, siehe §42 BDSG ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Und es ist immer noch egal was ich in meiner Freizeit mache
Das stimmt. Das interessiert deinen alten Vermieter sicher auch nicht mehr.
Vorstellbar ist aber, dass er mit dir und deinem Mietverhältnis *abrechnen* will (und muss).
Da gehts um BK-Abrechnungen, um Kautions- Rückzahlung oder-Einbehalt oder -Anrechnung.
Vieles andere ist vorstellbar. Ob du vielleicht vor lauter Endstress Anfang September ihm nicht doch die neue Anschrift mitgeteilt hast, ist doch nebensächlich. Er kennt sie nun mal.
Die DSGVO rauszuholen, das bleibt dir immer noch, wenn er dich rechtswidrig kontaktiert.

Hoffentlich hast du dich nun schon im neuen Wohnort beim EMA angemeldet? Du wohnst dort bereits seit Mitte September...
Versäumt ein Neuzugezogener das längere Zeit, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bestraft werden. Wie hoch, das regeln die Bundesländer selbst.
Das muss man als LB vom JC nicht riskieren.

0x Hilfreiche Antwort

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