Abgehört werden

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb490526-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgehört werden

Ein Bekannter hört in seiner Wohnung Musik in Zimmer Lautstärke.
Einem Nachbarn gefällt das Lied nicht, es wird der öfteren gehört aber wie geschrieben in Zimmerlautstärke.
Er ruft den Vermieter an und lässt den am Handy mithören.
Meine Frage wäre ob dies unter Abhören fällt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb490526-35):
Meine Frage wäre ob dies unter Abhören fällt?

Klar.
Aber seine eigenen Räume dar er abhören wie er will. Er zeichnet ja nur auf was in seinen Räumen an Geräuschen ist.



Zitat (von fb490526-35):
es wird der öfteren gehört aber wie geschrieben in Zimmerlautstärke.

Na dann ist ja nichts zu hören, denn bei Zimmerlautstärke pflegt der Scahll das Zimmer ja nicht zu verlassen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Na dann ist ja nichts zu hören, denn bei Zimmerlautstärke pflegt der Scahll das Zimmer ja nicht zu verlassen...


Naja, mir sind persönlich einige Wohnungen der Kategorien "Altbau" und "Zweckbau" bekannt bei denen der Schall selbst bei gedämpfter Zimmerlautstärke das Zimmer und die Wohnung verlässt, und in einem Fall sogar das Stockwerk wechselt. :grins:

Ansonsten stimme ich zu, ein rechtlich relevantes "Abhören" setzt voraus dass die Aufnahme des Schalls in fremden Räumlichkeiten erfolgt oder man eventuell Anwesende in eigenen Räumlichkeiten nicht über die Aufnahme bzw. Übertragung unterrichtet. Das ist hier nicht der Fall.


-- Editiert von Osmos am 17.05.2018 12:42

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
fb490526-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Nachbar lässt von seiner Balkontür seinen Gesprächspartner am anderen Ende des Handys die Musik aus einer fremden Wohnung hören, die vielleicht 1,5 m-2,00 m vom Balkon entfernt ist. Er wusste ja wo das Geräusch herkommt.
Somit hat er ja nicht seine eigenen 4 Wände abgehört.

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