Richtervorbehalt für jede Blutprobe durch die Polizei verpflichtend einführen

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Thilo5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Richtervorbehalt für jede Blutprobe durch die Polizei verpflichtend einführen

Hallo Liebe Leute,
ich habe eine Petition gestarten, um den Richtervorbehalt für Blutentnahmen durch die Polizei wieder einzuführen. Dieser sorgt dafür, dass, wenn die Polizei einen Verdacht sieht, eine Blutprobe bei einem Beschuldigten zu nehmen, um dessen Fahrtauglichkeit zu überprüfen, ein Richter dieser Maßnahme vor der Blutentnahme zustimmen muss. Die Blutentnahme wird dementsprechend wieder durch zwei getrennte Gewalten, Jurisdiktion (Richter) und Exekutive (Polizei), gerechtfertigt, was nach meiner Meinung für alle Beteiligten einen Vorteil bringt.
Hier der Link zur Petition und schonmal der Text, den ich vorläufig verfasst habe. Ich würde mich freuen, wenn Ihr alle die Petition unterschreibt. :engel:

http://openpetition.de/!richtervorbehalt

Seit dem 24.8.2017 gibt es keinen Richtervorbehalt mehr bei Blutproben, die von der Polizei im Verdachtsfall bei einer Verkehrskontrolle durchführt werden. Mit der Blutprobe kann die Polizei feststellen, ob der Fahrer des Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Substanzen, wie Alkohol oder illegalen Drogen steht, die das gesetzlich definierte Maß überschreiten.

Der § 81a StPO sieht dementsprechend vor, dass, "wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3 , § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist", die Polizei eine Blutentnahme "ohne Einwilligung des Beschuldigten" anordnen darf. Sprich: Die Polizei darf, wenn bestimmte Tatsachen, die nicht weiter definiert sind, auf den Verdacht hindeuten, dass ein Fahrer berauscht fährt, eine Blutentnahme (ohne die explizite Einwilligung des Beschuldigten!) anordnen.

Ich fordere, dass dies dahingehend geändert wird, dass jedes mal, wenn die Polizei eine Blutprobe durchführen will und der Beschuldigte dazu nicht einwilligt, ein Richter hinzugezogen wird, der aufgrund der polizeilichen Schilderung entscheidet, ob ein Blutprobe zulässig ist.
Begründung

Ich finde, dass die in § 81a StPO erwähnten bestimmten Tatsachen, die einen (individuellen!) Verdacht begründen müssen, viel zu schlecht definiert sind.


In meinem persönlichen Fall, was für mich der Grund ist, diese Petition zu starten, hat ein Polizeibeamter bei einer Verkehrskontrolle ein angebliches Zucken in meinem Auge festgestellt und dieses auf den Konsum illegaler Drogen zurückgeführt, was für ihn Grund genug war, eine Blutprobe anzuordnen. Das Gesetz ist dementsprechend Auslegungssache eines Polizeibeamten im Dienst, woraufhin das viel wichtigere Recht eines jeden Bürgers, nämlich das auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG ), beeinträchtigt werden kann, wenn er Tatsachen am Beschuldigten sieht, die seinen individuellen Verdacht begründen. Für mich schreit das geradezu nach möglicher Polizeiwillkür. Plus auch Polizisten sind Menschen, die Fehler machen. Wenn dieser Fehler darin besteht, eine Tatsache am Beschuldigten auf einen Drogenkonsum zurückzuführen, die Tatsache (beispielsweise ein Zucken im Auge) jedoch einen anderen Ursprung hat und daraufhin einem Menschen gegen seinen Willen Blut entnommen wird, ist das meiner Meinung nach nicht mehr mit dem Rechtsstaat, in dem wir leben, vereinbar. Deswegen sollte dieses Gesetz wieder geändert werden.

Viele liebe Grüße
Euer Thilo

-- Editiert von Thilo5 am 11.07.2018 13:29

-- Editiert von Thilo5 am 11.07.2018 13:30

-- Editiert von Thilo5 am 11.07.2018 13:31

-- Editiert von Moderator am 11.07.2018 14:03

-- Thema wurde verschoben am 11.07.2018 14:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Lieber Thilo5,

es ist ja schön, dass Du eine Petition gestartet hast, unschön ist allerdings, dass Du für die Werbung dafür unzählige Threads missbrauchst.

Unterlass es also bitte, ansonsten wirst Du nicht lange Freude hier im Forum haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Zitat (von Thilo5):
...Ich fordere, dass dies dahingehend geändert wird, dass jedes mal, wenn die Polizei eine Blutprobe durchführen will und der Beschuldigte dazu nicht einwilligt, ein Richter hinzugezogen wird, der aufgrund der polizeilichen Schilderung entscheidet, ob ein Blutprobe zulässig ist. ...

Und was für einen Vorteil soll das haben?

Der Beschuldigte wird erst mal aufgrund eines den Polizisten dazu animierenden Grundes mit zur Wache genommen und darf dann dort wohl erst erst mal warten, warten und warten. Der Polizist muss dann womöglich nachts erst mal einen Richter aus dem Bett schmeißen. Dieser lässt sich evtl. entnervt schildern, was den Polizisten dazu bewegt hat anzunehmen, dass der Verkehrsteilnehmer womöglich nicht mehr verkehrstauglich ist. Der erzählt das am Telefon passend und der Richter schickt die "hört sich berechtigt an"-Verfügung dann per E-Mail o.ä. endlich zum Polizeibeamten.

Letztendlich bewirkt es also das gleiche, nur muss man dafür einen der eh schon überlasteten Richter ggf. aus dem Bett schmeissen (was natürlich auch nicht gratis geschieht) und der beschuldigte Verkehrsteilnehmer darf womöglich noch deutlich mehr Zeit auf der Polzeistation verbringen, wenn nicht sofort ein Richter erreichbar ist. Bewirkt wird also das gleiche, nur kostet es mehr Nerven, Zeit und Geld (was wohl auch mit ein Grund war, es abzuschaffen).

Also was für einen Vorteil soll die Sache dadurch gegenüber dem derzeitigen Vorgehen haben???

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat:
Hallo Liebe Leute,
ich habe eine Petition gestarten,


Ja, ... wie der user Spatenklopper schon anmerkte ... sehr schön.

Dazu ist es aber nicht notwendig zig alte (10 bis 15 Jahre alte) threads wieder aus der Versenkung zu holen.

Mit der Bitte um Berücksichtigung

Mod #1

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es würde auch ein aus dem Bett geholter Richter,

Zitat:
wenn bestimmte Tatsachen, die nicht weiter definiert sind, auf den Verdacht hindeuten, dass ein Fahrer berauscht fährt, eine Blutentnahme (ohne die explizite Einwilligung des Beschuldigten!) anordnen


Wie Wölfin schreibt, würde sich am Ergebnis nichts ändern, nur der Zeit und personelle Aufwand wäre viel größer. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, daß die Fahrtüchtigkeit nicht mehr vorhanden oder eingeschränkt ist, muss das überprüft werden, damit die Person möglichst umgehend aus dem Verkehr gezogen werden kann. Ein Richter würde garantiert keinen Wert auf medizinische Abhandlungen des Delinquenten legen oder diese berücksichtigen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ein Richter würde garantiert keinen Wert auf medizinische Abhandlungen des Delinquenten legen oder diese berücksichtigen.


Braucht und er ja auch gar nicht.
Das macht im Falle eines Falles dann der Arzt, der die Blutprobe abnimmt.

0x Hilfreiche Antwort

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