Da es in diesem Forum noch keinen entsprechenden Beitrag gibt, weise ich heute einmal auf das neue
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen
hin, dass im Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen, vom Bundesrat genehmigt und im Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Dieses Gesetz wird das gesamte Rotlicht-Gewerbe grundlegend verändern und wird gerade kontrovers diskutiert.
Den Gesetzestext finden Sie in HTML-Textversion unter:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/
-- Editier von fb456202-58 am 21.12.2016 12:09
-- Editiert von Moderator am 21.12.2016 13:21
-- Thema wurde verschoben am 21.12.2016 13:21
Neues deutsches Prostitutionsgesetz wird zu 1. Juli 2017 Inkrafttreten
Notfall?
Notfall?
Dieses Gesetz wird gar nichts verändern, da es nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat. Außer mit der Wirklichkeit, dass viele Politiker ihre Energie da rein gesteckt haben, es zu verwässern.
Kondompflicht für Freier.
Zählt das Gewerbeaufsichtsamt dann die Kondome? Wie soll das denn jemals durchgesetzt werden?
Gäbe es wenigstens einen §, nach dem die Frauen ausführlich ohne Beistand ( was eben rechtlich gar nicht zulässig wäre, da geht es los....) befragt werden würden und dann nochmal nach ein paar Wochen kontaktiert, dann könnte man vielleicht ein paar Zwangsprostituierte retten. Aber mit dem GEsetz wird gar nichts passieren...
-- Editiert von altona01 am 21.12.2016 22:33
Denke auch, nicht dass sich großartig was ändern wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatZählt das Gewerbeaufsichtsamt dann die Kondome? Wie soll das denn jemals durchgesetzt werden? :
Verdeckte Ermittlerinnen wie in den USA?
Man müsste noch die entsprechenden Verordnungen abwarten.
Außerdem gibt es für die Beteiligten auch Übergangsfristen bis 01.10. und 31.12.
Und ich denke dass die Organe der Justiz auch noch zum Zuge kommen werden, da bestimmte Grundrechte von Prostituierten eingeschränkt werden.
-- Editiert von Xipolis am 23.01.2017 22:40
Ich habe interesse an einer Antwort da gerade im kollegenkreis die Frage aufgekommen ist .
Diese Ordnungswidrigkeit wird bis zu 50.000 euro bestraft .
Wie viel Geld müsste man ca. Zahlen bei einem netto Einkommen von 1.500 euro ?
Beim erst Verstoß
Da ich im Internet nix darüber gefunden habe stelle ich diese Frage hier im Forum.
Und jetzt?
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