Gewaltschutzgesetz

5. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Monika
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewaltschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin empört und entsetzt. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass Frauen und auch Kinder vor gewalttätigen Männern geschützt werden, ganz im Gegenteil!
Was ich persönlich aber als unzumutbar und menschenrechtsverletzend- und auch menschenverachtend empfinde sind Äußerungen wie:

Schon eine massive Bedrohung soll das Gericht zum Handeln bringen können. Außerdem soll die bisher auf Eheleute beschränkte Möglichkeit des gerichtlichen Einschreitens auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften ausgedehnt werden.

Was versteht man hier unter massiver Bedrohung? Ist verbale Bedrohung auch damit gemeint? Es ist Tatsache, dass es auch genügend Frauen gibt, die sich nicht nur mit verbalen massiven Drohungen gegen ihren Partner oder aber auch Kindern richten.

Hier wird grundsätzlich nur von männlichen Gewalttätern gesprochen. Schutz wird laut all dieser Formulierungen nur Frauen zugestanden. Was ist aber mit weiblichen Gewalttäterinnen? Kann oder darf es sie in der Öffentlichkeit nicht geben?
Ich spreche hier nicht nur körperliche Gewalt an, nein auch wie es hier so schön heißt:

Telefonterror, Verfolgung, Belästigung durch ständige Präsenz - die verschiedenen Formen des Stalking sollen künftig schärfer bestraft werden.

Werden nicht auch Männer von ihren Partnerinnen mit oben genannten Aktionen terrorisiert? Es ist mir unbegreiflich, dass man Frauen grundsätzlich egal in welchen Medien und Berichten auch immer nur als Opfer wieder findet und Männer grundsätzlich als Täter.
Man sollte sich schämen Gewalt einem Geschlecht allein zuzuschreiben und Gesetze zu verabschieden, die zwar geschlechtsneutral verfasst sind, aber durch diskriminierende Art und Weise der Öffentlichkeit als alleiniger Schutz vor männlichen Gewalttätern zu präsentieren.

Hat man sich auch schon einmal die Frage gestellt, welche Möglichkeiten sich nun für Frauen eröffnen, sich auch unbegründet mit Hilfe dieses Gesetzes, des nicht mehr geliebten, oder einfach nur störenden Partner entledigen zu können, angesichts der Tatsache, dass alleine eine eventuelle Beschuldigung einer angeblichen massiven Bedrohung genügen soll, dass das Gericht zum Handeln befugt werden soll?
Wie und welche Möglichkeiten bleiben einem Mann, das Gegenteil zu beweisen?

Ich kann nur hoffen, dass die Menschen, die dafür verantwortlich sind, wach werden und nicht weiterhin dazu beitragen, dass die bereits bestehende Kluft zwischen Frauen und Männern noch größer wird. Wir sollten an unsere Kinder und deren Zukunft denken und ihnen nicht aufzeigen, wie man sich gegen Gewalt zur wehr setzt, sondern wie man Gewalt verhindert und das wie bereits erwähnt geschlechtsneutral.

Mit freundlichen Grüßen.
Monika Fassbender

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24 Antworten
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#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Monika!
Das gesetz bezieht sich auf häusliche Gewalt generell, es kann daher auch angewandt werden, wenn Männer von ihren Frauen oder Freundinnen misshandelt werden. Der Gesetzgeber hat meineserachtens in der Diskussion mehr auf misshandelte Frauen abgestellt, da dies nunmal häufiger vorkommt. Männer werden aber ebenso durch das Gesetz geschützt. So wird im Gesetzestext ganz allgemein von "Personen", und nicht von "Frauen" gesprochen.

-->Man betonte, dass es sich bei der Gesetzesvorlage nicht um ein "Anti-Männer-Gesetz" handele. Gewaltopfer seien aber in aller Regel Frauen.

Vielleicht war der Gesetzgeber bzw. die Berichterstattung etwas einseitig oder missverständlich, wenn er fast nur auf die Misshandlung von frauen eingegangen ist...?

Und dass eine bloße Beschuldigung ausreicht, kann ich mir nicht vorstellen. Die muss sicherlich durch ANhaltspunkte, Zeugen oder so untermauert werden.

Schöne Grüße

~H~

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#2
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Im Kreis Ludwigsburg nicht. Hier gibt es ein "beschleunigtes" Verfahren.
(In den Artikeln wurde nur einseitig geschrieben)

Das läuft so ab das der Mann sofort aus der wohnung geschmissen wird und erst als zweites die Fakten geklährt werden.

Nicht böse verstehen, aber genau genommen hat die Frau so einige zeit die wohnung leer zu räumen.... auch wenn nichts passiert ist. Der Mann wurde ja sicherheitshalber entfernt.

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#3
 Von 
Pierre Kiesewetter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß im Augenblick zwar nicht genau in welchem Bundesland Ludwigsburg liegt (habe auch keine Lust nachzuschauen) aber ich weiß, wie es in Niedersachsen läuft. Dieses Gesetz ist unausgegoren und bietet m.E. unendliche Möglichkeiten des Mißbrauchs.

Es kann sehrwohl hilfreich sein, aber auch als Druckmittel benutzt werden, wenn eine Partei nicht auf den Kopf gefallen ist.

Mir sind Fälle bekannt, dass sich Frauen selbst Verletzungen zugefügt und dann den Ehemann aus der Wohnung haben entfernen lassen. Aber diese Dinge geraten ja erst an`s Tageslicht, wenn einige Zeit verstrichen ist.

Und so richtig toll ist es auch nicht, wenn mann/frau innerhalb von 10 Minuten die Sachen packen muß und einen Platzverweis über die Dauer von 7 Tagen erhalten hat.

PS: Ich wurde nicht aus der Wohnung geschmissen, ich darf/muß rausschmeißen.

In diesem Sinne

alles wird gut

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Dieses Gesetz ist zwar gut gemeint, aber unausgegoren und öffnet dem Mißbrauch Tür und Tor. Aber bisher hat nur weniges Vernünftige das Haus Däubler-Gmelin verlassen...

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"Joh. 19, 22"

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#5
 Von 
guest-12328.09.2010 15:29:59
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

nichts für ungut, aber hätte es dieses Gesetz schon vor Jahren gegeben, wäre mir viel erspart geblieben.
Und daß solche Gesetze mißbraucht werden, finde ich zutiefst beschämend.
Schade eigentlich, es war eine gute Richtung.

Liebe Grüße Brenda

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Noch ein Beispiel für den Mißbrauch dieses Gesetzes: Landkreis Lüneburg. Aber in ganz erschreckender, menschenverachtender und existenzvernichtender Art und Weise.

Ich rate jeder Frau, die sich an ihrem Mann irgendwie rächen will, zieht in den Landkreis Lüneburg und ihr habt alles, ein neues Haus, zwei Kindern, ein haufen Geld, keine Sorgen und sogar für Prozeßbetrug und falsche EV bekommt ihr noch Prozeßkostenhilfe.

Ich bin eine Frau und habe den ehemaligen Mann, den ich auch nicht mehr hergebe, einen besseren gibt es nicht. Das hat auch die EX erkannt, nur für sie leider zu spät, deshalb muß bittere Rache her und wird gestützt und teilweise sogar durch Gerichte und deren Vertreter geschürt.

Arme Frauen, die wirklich mißhandelt werden, die trauen sich nämlich nicht, das preiszugeben, weil sie wahrliche Sanktionen zu erleiden haben.

12 Jahre als RE-Gehilfin, ca. 1000 Scheidungs-Akten und in 85 % rächen sich die Frauen an Ihren Männern mit dem Vorwurf vor Gericht und Jugendamt: DER SÄUFT und SCHLÄGT mich und die Kinder.

Die Dunkelziffer der wirklich mißhandelten Frauen ist unergründlich und den Gesetzesmachern auch schlicht unbekannt.

Sie beschäftigen sich mit Frauen, die solche Gesetze fordern, um sie zu mißbrauchen.

Ich kenne viele Frauen, die geschlagen wurden. Die befinden sich zu ihrem Schutz im Frauenhaus. Eine Frau, die Angst hat, wartet nicht, daß der Mann abgeholt wird, die FLÜCHTET!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Sieht jemand eine Möglichkeit, wirkliche Fälle des Mißbrauchs öffentlich zu machen?

Nur so kann man was ändern!? Vielleicht sind ja etliche Männer und auch Frauen (ich nenne jetzt mit Absicht die Männer zuerst, weil diese sich in der Mehrzahl der Betrogenen befinden dürften) hier, die anhand von Schriftstücken beweisen können, daß sie durch Mißbrauch z.B. dieses Gesetzes schlicht betrogen wurden.

Wäre doch mal interessant. Dieses Forum bekommt dann auch einen Werbebanner oder aber wir tragen T-Shirts, wenn eine Kamera kommt. Das war jetzt eher lustig, aber wenn wir nichts mehr zu lachen hätten ......

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo.

Beim "Gewaltschutzgesetz" handelt es sich um Bundesrecht (also gültig für alle Bundesländer)

Sollte es in einigen Bundesländern abweichende/entgegengesetzte Regelungen geben, sind diese nichtig , denn Bundesrecht bricht Landesrecht (lt. Grundgesetz).

Das GewSchG gilt sowohl für Frauen, als auch für Männer.

Es gibt 2 verschieden Antragsformulare gem. GewSchG betreffend Zuweisung der Wohnung, Annäherungsverbot etc. Eines für Frauen und eines für Männer. Beide sind downloadbar auf der Homepage des Bundesministeriums für Frauen und Soziales.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Bob,

welchen Chancen hat ein Mann, dessen Frau die Polizei ruft und behauptet, der hat mich geschlagen und säuft.

Ich denke, genau das war hier die Frage.

Ich will es Dir sagen: Keine!!!!

Und daß ist das, was die Fragestellerin eingangs besprochen haben wollte.

Eine öffentliche Podiumsdisskusion z.B., die darüber aufklärt, zu was Frauen neigen. Ich halte dies auch für so wichtig, damit wirklich geschlagene Frauen nicht in die Abseitsposition rücken müssen, die wir häufig bei wirklich sexuell mißbrauchten Frauen finden.

Es sind solche Frauen, wie die oben beschrieben, die den wirklichen Opfern den Weg versperren. Und das ist Grundlage. Gesetzestexte und Antragsformulare helfen hier wenig, weil es zu spät ist, wenn Frau sich in den Kopf gesetzt hat: "Den mach ich fertig". Und dieses Gesetz fördert gerade das.

Die Attacken einer Frau sind in der Regel lange vorher sauber geplant, glaub mir, ich habe es erlebt. Ein Mann reagiert da eher "naiv", er schreit z.B., wenn ihm was nicht paßt. Die Frau hingegen "lacht", weil sie schon weiß, was kommt. Und in der Regel erkennt "Mann" auch erst, was gespielt wird, wenn die Polizei klingelt. Und dann ist es für ihn zu spät, glaub mir.


Die Frage oder der Aufruf gingen doch eher genau in diese Richtung.

Denk mal drüber nach

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Runa.

Sorry, daß ich erst jetzt anworte.

Es sind solche Frauen, wie die oben beschrieben, die den wirklichen Opfern den Weg versperren. Und das ist Grundlage. Gesetzestexte und Antragsformulare helfen hier wenig, weil es zu spät ist, wenn Frau sich in den Kopf gesetzt hat: "Den mach ich fertig". Und dieses Gesetz fördert gerade das.

Das sehe ich auch so. Aber deswegen ist das Gesetz m.M. doch/trotzdem eine "gute Sache", denn die wirklich mißbrauchten Frauen haben mit ihm eine viel bessere Chance sich gegen prügelnde Männer zu wehren als vorher. Und man kann doch nicht ein Gesetz abschaffen, weil es von einigen (oder einigen mehr) mißbraucht wird. Dann müßtest Du auch das Bundessozialhilfegesetz abschaffen, daß weitaus mehr "mißbraucht" wird, als das GewSchG.


...wenn Frau sich in den Kopf gesetzt hat: "Den mach ich fertig". Und dieses Gesetz fördert gerade das.

...dessen Frau die Polizei ruft und behauptet, der hat mich geschlagen und säuft.

Ich will es Dir sagen: Keine!!!!


Ganz so einfach läßt sich das Gesetz auch nicht mißbrauchen. Letztendlich ist für Entscheidungen nach GewSchG ein richterlicher Beschluß notwendig. Und Richter/-innen lassen sich nicht so einfach zum willfährigen Werkzeug rachsüchtiger Frauen machen. Da braucht es schon mehr als nicht belegbare Behauptungen. recht gebe ich Dir, daß ein Mißbrauch möglich und schwer zu erkennen ist, wenn eine Frau sich wirklich mit allem Elan darauf stürzt jemanden fertig zu machen, wasserdichte Intrigen spinnt, Evtl. Zeugen "kauft" usw.

Aber das ist in allen Bereichen der Justiz möglich, und eben die "Schwäche" des deutschen Rechssystems. Diese Schwäche ist mir aber allemal lieber, als das Rechtssystem anderer Staaten, wo nicht der Kläger (StA) die Schuld des Angekl. beweisen muß, sondern umgekehrt und in denen der Grundsatz "in dubio pro reo" faktisch nicht gilt.

Letztendlich ist das beschreibene "Fertigmachen aus Rache" ,egal ob von mann oder Frau betrieben eine Riesens.auerei und sollte mit den möglichen Strafen für z.B. "falsche Verdächtigung" und "falsche uneidliche Aussage", bzw. im GewSchG "falsche Aussage an Eides statt" geahndet werden. Und zwar mit einem empfindlichen Strafmaß (ruhig mal Freiheitsstrafe statt Geldstrafe), anstatt mit dem Mindestmaß.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Bob,

auch Du hast Recht. Ich weiß auch, daß die meisten Menschen schwer zu sowas fähig sind.

Aber wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Exfrau mit allem durchgekommen ist. Es wurde Anzeige erstattet wegen falscher Versicherung an Eides Statt und Vortäuschen einer Straftat, Prozeßbetrug (Wohnungszuweisung) und noch 10 weitere Straftaten, die nach der angeblichen Körperverletzung von ihr begangen worden sind. Die alle hat der Staatsanwalt eingestellt, weil er -so steht es wörtlich in der Einstellung- "die weiteren Taten als Aufarbeitung der ehelichen Auseinandersetzungen" sieht. Die Frau hat nie ein Attest o.ä. vorbringen müssen, geschweige denn, irgend jemandem vorher mal gesagt, er schlägt mich oder ähnliches. Nein, erst als sie merkte, er hat eine andere.

Und auch das Gericht hat nicht erkannt, daß sie -es war immer diesselbe Richterin- z.B. 8 verschiedene Trennungstermine genannt hat, obwohl sie hierzu eine EV geleistet hatte.

Und alle, wirklich alle Verfahren danach gingen so aus, daß er auf diesem Gericht, auf dem sie das erste Mal diese Behauptung aufstellte, vorverurteilt war. Ihm wurde der Umgang mit den Kindern verboten, weil er ja die Kinder schlagen könnte. Er durfte sein Haus nicht mehr betreten, ja sogar jede Menge Geld durfte sie ungestraft von seinem Konto nehmen. Und so weiter.

Ich habe damals gesagt, daß die Staatsanwaltschaft Lüneburg dieser Frau einen Freibrief für Straftaten ausgestellt hat, in dem sie falsche EV, Prozeßbetrug, etc. pp. unter dem Deckmantel "Aufarbeitung ehelicher Auseinandersetzungen" geduldet hat.

Es wurde sich nicht die Mühe gemacht, die Wahrheit herauszufinden und ich glaube, da macht sich das der Staat zu einfach. Und pfiffige Damen oder auch Männer wissen das. Und das ist schlimm.


Aber was soll´s, wir ändern das nicht und man verliert auch den Mut und ergibt sich in sein Schicksal.

Liebe Grüße

Runa

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#12
 Von 
unbekannt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mißbrauch kaum gegeben? Das ich nicht lache, sorry.

Bei mir in meinem Umkreis (Stadt) kann sogar ne Frau, die angeblich behauptet ihr Mann hätte sie angeblich geschlagen hat, mit einem äußerst dünnen Attest ankommt, eine einstweilige Verfügung für ein halbes Jahr erwirken, weil sie ALLEINSTHEND ist und damit ZIVILGERICHTE zuständig sind, wo die Richter von Familienrecht soviel Ahnung haben, wie ich z.B. Medizin studiert habe.

Achja, der krasseste Fall ist derzeit ein Mann, der angeblich seiner Ex die Freiheit beraubt haben soll, mit einer Geschichte, die ich überall erzählen kann (klassischer Fall von ich erzähl von einem einen Tag zum anderen, leg irgendein Attest vor, daß ich als selbst geschlagene, gewürgte Frau plus mit Fußtritten maltriert, nur lachen kann), angeblich dann x-mal telefoniert haben soll auf einem Handy, mit einer tollen Verfolgungsjagd dazu usw. usw. (im Beisein der Polizeibematen selbstverständlich, nur welches Handy es wirklich gehörte, ist ja mal ****** egal), nur kam komischerweise heraus im Jugendamtsbericht, daß er seit der Trennung Vorbehalte gegen diese Erziehung hatte und es jedesmal bleibenließ, das nachgeforscht wurde, genauso wie diese Mutter immer behauptet, das Kind würde sich die Haare ausreißen, aber kein anderer aus ihr kriegt (nachbarn, Freunde haben ja alle Angst, ich schlag mir gleich vor den Kopf vor soviel Blödsinn) das mit und sie auch noch vor dem Jugendamtsbeamten groß verkünden mußte, seit 2 Jahren keinen Alkohol mehr getrunken zu haben.

Äh ja, ich bin RA-Gehilfin und hab das schon alles hinter mir, es kriegen genug Leute das mit, es sind auch genug bereit zu reden, nur ich kann viel sagen, wenn der Tag lang ist.

Der nächste Fall ist, wo offenbar zwei Frauen stockbesoffen von der Polizei auf die Wache transportiert wurden und na, wer hat den Platzverweis bekommen, wer hat ne einstweilige Verfügung um die Ohren geschlagen bekommen, genau der Mann, der ist ja an allem schuld.

Sorry, aber das Gewaltschutzgesetz mit dieser einfachen Durchführung einer einstweiligen Anordnung mit den dazugehörigen Strafanzeigen, wo nur eine behaupten muß, ich bin auf dem Festnetz angerufen worden, ohne nachzuprüfen, WELCHES FESTNETZ es war, öffnet Tür und Toren für den absoluten Mißbrauch, für ledige Mütter, die den Väterns eins auswischen wollen und für verheiratete Frauen, die endlich ihre Ruhe haben wollen.

Mannomman, so oft wie ich Scheidungsfälle habe, höre ich zu 90 % das Kind nässt das Bett nach einem Besuch, das Kind heult, will nicht zum Vater/Mutter oder sonstwas.

Das Gesetz wäre gut, wenn auch nachgeforscht und zwar richtig, von der Polizei, Jugendamt und auch Staatsanwaltschaft.

Aber in einem Fall, einer Familie wird geglaubt, was soll der Mann machen, sich erschießen, weil der Rest der Familie zusammehält?

Sorry, mir kommt es in dem Fall oft genug so vor, daß das was nicht stimmt, kann auch nur daran liegen, daß ein Vater, der mit seiner Freundin nicht verheiratet war, sich Sorgen um sein Kind macht, aber achja, Rechte hat so ein Vater ja von Natur aus nicht, und der Frau wird dann alles geglaubt.

Und das schlimme ist, wird der Mißbrauch so weitergehn und die Gerichte eines Tages aufwachen, wird es denjenigen Leuten schaden, die das Gesetz brauchen.

Irgendwann werden auch mal die Richter aufwachen und dann gute Nacht, diese Gesetzgebung dürfte dann Schall und Rauch sein. So ist es derzeit so, ein dünnes Attest, mit irgendwelchen blauen Flecken irgendwo, was die Geschichte noch nicht mal glaubhaft machen muß, reicht aus, um so ne einstweilige Verfügung zu kriegen.

Achja, noch vergessen, selbstverständlich wurde in dem einen Fall vor der Mutter die Tochter, die jetzt grad mal 4,5 ist gefragt, ob sie zum Vater möchte. Kennt jemand von hier schon die Antwort?

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#13
 Von 
Aktavia
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Zoul
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sachlage dieses Gewaltschutzgesetzes ist sogar noch viel schlimmer. Ich habe gerade eine einstweilige Anordnung im Sinne des GeSchG ins Haus geschickt bekommen. Plus Strafanzeige wg. Bedrohung und Nachstellung. Die Beziehung ist vier Monate her. Und diese Frau behauptet dann auch noch dreist "der Antragsgegner handelt äusserst diskret und hinterlässt keinerlei Spuren". Sagt mal hackt es? Wieso befasst sich ein Gericht dann überhaupt mit sowas? Glaubt es oder nicht es ging um zugeschickte Pizzen und irgendwelche Grafitti, die man ihr auf die Straße gepinselt hat und so Kinderkram.

Jedenfalls darf ich mich mit diesem Unsinn jetzt herum schlagen, hab meinen Anwalt aktiviert und Strafantrag wegen falscher Anschuldigungen gestellt.

Wenn ich aber im Internet recherchiere, stehen die Zeichen nicht gut für mich obwohl ich die Frau seit vier Monaten nicht gesehen habe und sie mich auch nicht. Kurz gesagt, sie benutzt das Gewaltschutzgesetz um mich zu stalken und als Stalker abzustempeln. Glücklicherweise hatte ich nie eine Wohnung mit ihr oder gemeinsames Eigentum, dass sie sich einverleiben könnte.

Bin gespannt wie diese Sache aus geht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Dein Fall ist doch gar kein Fall des Gewaltschutzgesetzes. Ein völlig anderer Sachverhalt, völlig andere Rechtsgrundlagen.

wirdwerden

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#16
 Von 
Wahngeschädigte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Leben wir wirklich in einem Demokratisches Land???

Ich verstehe nicht wie dieses Gesetz und diese Vorgehensweise sich durschsetzen kann in einem Demokratischen Land.

Will der Staat die Missbrauchsfälle nicht erforschen, oder ist er nicht in der Lage, oder ist es ihm egal wenn Menschen das Leben zerstört werden, in dem sie aus den Wohnungen verwiesen werden, in dem Nicht Bewiesenen Vergewaltigungsfällen nach Glaubwürdigkeit immer mehr Beschuldigte ins Gefängnis wandern.

Oder will der Staat mit diesem Gesetz sich als Held hinstellen und von eigenen Fehlern ablenken.

Ist es den Richtern egal wenn sie jungen Leuten das Leben zerstören mit Gefängnis Urteil (Alle Urteile ohne Beweise sind ungerechte Urteile: Jeder ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist) Aber wenn der Richter dem "Opfer" glaubt, gilt das bewiesen.

Wie sieht unsere Zukunft aus?
Wie werden unsere Kinder aufwachsen?
Was ist mit dem sozialen Miteinander?

Die Quälerei hätte ein Ende wenn man das Gesetz abschafft und jedem Waffe in die Hand gibt, sobald er sich belästigt fühlt, kann er den Belästiger erschiessen.

Jede Verlassene Machtsüchtige Frau, soll alle Rechte über die Kinder haben, dann braucht sie mit GewSchG nicht missbrauchen um ihm das Kind zu unterbinden.

Stalkinggesetz ebenfalls abschaffen und jedem der sich wichtig tun will krönen, damit er kein Täter sucht um interessant zu werden.

"Kontaktsuche"

Wenn Beschlüsse wegen Kontaktsuche erlassen werden, ohne ein einzigen Dialog zuvor, kann man den Menschen auch Scheuklappen aufsetzen, damit keiner die Rolle des Stalkingopfers einnimmt und hinter dem Rücken des "Täters" arbeitet.

Diese Problem geht uns alle an, aber komischerweise denken Menschen es wird mich schon nicht treffen.
Aber so lange die Missbrauchsfälle nicht erforscht werden, Beschlüsse auf die Aussage des "Opfer" erlassen werden. Und auch bei der Verhandlung nicht Gewissenhaft überprüft sondern meistens mit einer Einigung abgearbeitet werden, werden wir nie wieder sicher leben. Mit diesem Wortlaut und Vorgehensweise wird irgendwann jeder mindestens einmal Opfer des Gewaltschutzgesetzes.





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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wahngeschädigte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei Gewalt und Stalkingvorwurf ist jeder Schuldig bis seine Unschuld bewiesen ist. Zumindest sieht das nach der Vorgehensweise der Justiz so aus, obwohl immer noch im Grundgesetz das Gegenteil steht.

Alles geht nach Glaubwürdigkeit, auch die wahren Täter, die schon zuvor die Täterrolle eingenommen haben, sind unschuldig.

Ich möchte wissen ob die Richter ruhig schlafen können, wenn sie jemanden verurteilen auf Glaubwürdigkeit.

Und Mächtige Menschen Frei lassen, obwohl die Körperverletzung bewiesen ist, aber man ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Ist eine Körperverletzung nicht auf jeden Fall Vorsatz, oder Fahrlässig? Was ist es dann?

Dann gehen Menschen mindestens 4 Jahre ins Gefängnis, weil irgendwann vor lange Zeit ein Oralvekehr in der Beziehung angeblich nicht mit gegeenseitigem Einverständnis war.

Wie soll ein Mann das Beweisen?

Das Volk muss erwachen! Dieses Gesetz macht die tatsächlichen Täter stärker, gegen die Mächtigen kommt man trotzdem nicht an trotz bewiesenem Körperverletzung!

Das Gesetz zerstört unser Sozialleben, unsere Familie, unser Vertrauen an die Menschen und dem Staat.

Ich wünsche jedem, der einen Unschuldigen (Auch wenn er nach der Meinung des "Opfers" schuldig ist, weil er sie verlassen, hat, oder Kontakt gesucht hat Ahnungslos über seinen Stalkingopferrolle Wunsch) ins Gefängnis bringen wollte, oder sogar gebracht hat, dass er seine Strafe von einer höheren Macht bekommt, denn anscheinend sind die Richter nicht in der Lage den richtigen zu bestrafen und viele Unschuldige auf dem Gewissen haben.

Ich wünsche jedem der eine andere Person körperlich und psychisch verletzt hat und ihm Unrecht angelastet hat, dass er seine Strafe bekommt, auch wenn er vor Gericht seiner Strafe entkommen ist.

Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass das GewSchG, vor allem Absatz 2. wirklich die Opfer geschützt und die täter bestraft hat, dieses Gesetz hätte niemals durch kommen dürfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Zoul
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

Bei allem Respekt. Das ist genau die blauäugige Einstellung, die dieses Gesetz so gefährlich macht. Kurz und knapp:

Ich habe beantragt den Antrag abzuweisen.mRiesenglück für mich, dass es überhaupt zu einer Anhörung kam. Antragstellerin kam mit Schulfreundin als RA, für die sie garantiert keinen Cent gezahlt hat. Richterin drängte auf Vergleich, der da sagte "Alles Kinderkram, lasst Euch in Ruhe, Kosten werden geteilt". Strafanzeige musste die Antragstellerin zurück nehmen.

Gerichtskosten: 44,50 Euro
Meine Anwaltskosten incl. der Bearbeitung der Strafanzeige: 1400 Euro.

1400 Euro dafür, dass ich rein gar nichts getan habe. Ich bin heilfroh diese Frau los zu sein und das war ich vorher schon. Natürlich hätte ich den Vergleich auch ablehnen können, aber es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Sache dann unangenehmer für mich ausgegangen wäre.

Diese Gesetz hat sogar mit dem Vergleich genau den Effekt, den die Antragstellerin erreichen wollte. Nämlich mich in irgendeiner Weise zu schädigen.

Zoul

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals, das ist kein Fall des Gewaltschutzgesetzes, eine völlig andere Rechtsgrundlage!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anja45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn ich das hier alles so lese, bekomme ich Angst. Gibt es nur Taterschutz in Deutschland? Ich bin Opfer von mehrfacher Körperverletzung durch meinen Ex. Weitere kleinere Sachen sind auch passiert. Wie Unterschlagung, Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung. Und dieser Mann lügt soviel. Ich mache mittlerweile Therapie, weil ich nervlich am Ende bin. Durch meinen Anwalt habe ich mich sogar unverstanden gefühlt. Hat man als Opfer überhaupt keine Chance? Mein Ex hat 2 Verurteilungen wegen den ganzen Delikten und hat Geldstrafe bekommen. Die 2. Sache ist noch nicht beendet, und er hat es zum 3x gemacht. Was muss passieren, damit er seine gerechte Strafe bekommt?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

1. dieser Threads ist 10 Jahre alt und sollte daher auch in Frieden ruhen.

2. Sie sagen, Ihr Mann wäre schon mehrmals verurteilt worden. also hat er doch schon Strafen bekommen. was wollen Sie noch?

3. Sie werden hier auch niemanden finden, der sich intensiv mit plakativen Darstellungen auseinandersetzt. ohne eine konkrete Sachverhaltsdarstellung wird hier niemand eine seriöse Einschätzung abgeben können.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anja45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich wollte nicht das mein Thread wie eine Beschwerde klingt, das mein Ex-Partner nicht die richtige Strafe bekommen hätte. Nein, für seine ersten beiden Taten ist er bestraft worden und das ist someichtig gewesen. Jedoch hat er nichts daraus gelernt und mich ein drittes mal angegriffen. Sogar meine Tochter mit in Lebensgefahr gebracht, außerdem drohte er mir uns umzubringen. Musste ihn ein drittes mal anzeigen, wegen Körperverletzung und Nötigung, also für die gleichen Delikte wie beim ersten und zweiten mal. Meine frage, und die meinte ich ernst, weil ich wirklich Angst habe, was muss noch passieren, damit er eine Strafe bekommt die er respektiert? Einstweilige Verfügung und Frauenhaus wurde mir nicht genehmigt, da ich eine eigene Wohnung habe und so sicher wäre. Wenn er bei mir in der Gegend gesehen wird, wäre das nicht so schlimm, er könne sich überall aufhalten, solange er nichts macht. Soll ich wirklich mein leben aufgeben, weit umziehen, neue Wohnung suchen, damit mir nichts weiter passiert? Und er macht weiter, vielleicht mit einer anderen Frau?

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Frauenhaus muss man nicht genehmigen lassen, ins Frauenhaus geht man, wenn Gefahr im Verzug ist.

Einen absoluten Schutz gibt es nicht, für niemanden in der ganzen Welt. Was der Ex akzeptiert, das wissen wir nicht. Nur, die Strafe wird natürlich von mal zu mal höher ausfallen, das liegt in der Natur der Sache.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Cerm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Sobald Gesetze da sind, gibt es immer Personen, die diese Regeln brechen wollen. Man kann Straftäter nicht richtig bestrafen, egal was sie getan haben. In Amerika ist die Sache mit der Todesstrafe ja noch krasser, wobei ich sagen muss, dass es wirklich "Personen" gibt, die diese Strafe verdienen. (Die Todesstrafe gibt es in Amerika nur noch in sehr, sehr wenigen Staaten)

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