Kann der Gesetzgeber jetzt ein Gesetz erlassen, das nachträglich für die betroffenen Diesel Käufer gilt, dass die eine Entschädigung vom Händler, Hersteller, Industrie bekommen?
Bitte alle Meinungen willkommen!
Kann man das Problem irgendwie lösen.. wo die Industrie auch zu einem gewissen Teil einlenken würde.
-- Editiert von Moderator am 28.02.2018 13:54
-- Thema wurde verschoben am 28.02.2018 13:54
Frage zum Problem der Diesel Wagen - aktuelle Geschichte!
Notfall?
Notfall?
Nein.ZitatKann der Gesetzgeber jetzt ein Gesetz erlassen, das nachträglich für die betroffenen Diesel Käufer gilt, dass die eine Entschädigung vom Händler, Hersteller, Industrie bekommen? :
Schließe mich an.
Es ist keine Rechtsgrundlage für Schadensersatz erkennbar, wenn das Auto einfach "nur" nicht der aktuellen Schadstoff-Norm entspricht.
Das könnte man auch nicht durch ein nachträgliches Gesetz ändern.
Es ist auch juristisch kein Schaden beim Diesel-Käufer zu erkennen. Er hat Geld bezahlt und genau das Auto bekommen, das er haben wollte. Ich habe zu Hause noch einen VHS-Videorecorder - ich kann auch von niemandem Schadensersatz verlangen, weil der praktisch nicht mehr nutzbar ist, da aktuelle Fime nur noch auf DVD und BluRay erscheinen (und nicht mehr auf VHS-Kassette).
Sollte irgendwo freiwillig Schadensersatz herausspringen, würde der übrigens eher nicht den Diesel-Käufern zustehen, sondern denjenigen, die den Autoabgasen ausgesetzt sind - also den Anwohnern von Hauptstraßen in Großstädten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatKann der Gesetzgeber jetzt ein Gesetz erlassen, das nachträglich für die betroffenen Diesel Käufer gilt, dass die eine Entschädigung vom Händler, Hersteller, Industrie bekommen? :
Selbst wenn er es machen würde, würde die gesamte Anwaltschaft der Autoindustrie das erstmal durch alle Instanzen jagen ... die Überlebenschancen dürften im unteren Bereich liegen.
ZitatEr hat Geld bezahlt und genau das Auto bekommen, das er haben wollte. :
Nö, er wollte nicht eines dem eigentlich die Betriebserluabnis fehlt und nicht eines das nicht der ausgelobten Schadstoffnorm entspricht.
Für Schadenersatz müsste der Käufer aber erst mal einen Schaden nachweisen.
Zitat:Nö, er wollte nicht eines dem eigentlich die Betriebserluabnis fehlt und nicht eines das nicht der ausgelobten Schadstoffnorm entspricht.
Cave: Nicht zwei Problemkreise vermischen.
Die Kunden, die ein Auto gekauft haben, das von Herstellerseite manipuliert war, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu bekommen, haben natürlich einen Anspruch drauf, dass das Auto in einen vertragsgerechten Zustand versetzt wird.
Wenn das Auto aber trotzdem von Fahrverboten betroffen ist, schaut der Kunde in die Röhre.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen