Einkommenssteuerfreibetrag geringer als das Existenzminimum?

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)
Einkommenssteuerfreibetrag geringer als das Existenzminimum?

Hallo,

ich habe mich gefragt wie es kommt, dass nur der Einkommensteuerfreibetrag 2018 nur bei 9000€ liegt: https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grundfreibetrag

Alg2 soll dafür sorgen im Leben klarzukommen als eine untere Grenze. Trotzdem ist es locker möglich, inklusive Miete, mehr als die 9000€ im Jahr 2018 an Alg2 zu erhalten. Dann gibt es ja offenbar noch andere Leistungen die extra beantragt werden können. Plus Krankenkasse wird bezahlt usw usf. Also versteckte Kosten, die man so erstmal gar nicht sieht.

All das passt für mich irgendwie nicht mit dem Einkommensteuerfreibetrag zusammen. Soweit ich gelesen habe brauchen Alg2-Empfänger keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Trotzdem können sie weit über dem Freibetrag liegen, wenn man alle tatsächlich anfallenden Kosten bzw Zuwendungen berücksichtigt.

Auf der anderen Seite müsste es dann doch auch möglich sein, dass jemand der ähnliche Ausgaben zu stemmen hat, wie sie ein Alg2-Empfänger bezahlt bekommt, am Ende weniger als Alg2 zur Verfügung stehen hat.

Kennt sich jemand damit aus?

Besten Dank!

-- Editiert von Moderator am 15.10.2018 12:05

-- Thema wurde verschoben am 15.10.2018 12:05

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Grundfreibetrag wird auf Basis des Existenzminimumberichtes festgelegt
Existenzminimumbericht

Der BFH hat in seinem Urteil vom 27.7.2017 (Az.: III R 1/09 ) die Auffassung vertreten, dass der Grundfreibetrag verfassungsgemäß ist, d.h. dass damit das Existenzminimum abgedeckt ist.

Wenn Du darstellst, was daran nach Deiner Auffassung falsch ist, dann können wir gerne weiter über die Richtigkeit der Höhe des Grundfreibetrages diskutieren.

Zitat:
Auf der anderen Seite müsste es dann doch auch möglich sein, dass jemand der ähnliche Ausgaben zu stemmen hat, wie sie ein Alg2-Empfänger bezahlt bekommt, am Ende weniger als Alg2 zur Verfügung stehen hat.


Derjenige bekommt in so einem Fall ergänzendes ALG II. Da das eigene Arbeitseinkommen nicht voll angerechnet wird hat er dann mehr zur Verfügung als ein ALG II-Empfänger, der nicht arbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Falsch finde ich die Regelung in soweit, dass ein Alg2-Empfänger keine Steuererklärung machen muss und die Unterstützung die für einen Alg2-Empfänger aufgewendet wird, trotzdem höher ist als das Existenzminimum.

Kann es wirklich sein dass der Gesetzgeber vorsieht dass wir ein Volk von Aufstockern werden? Mal davon abgesehen, dass es ein großer bürokratischer Aufwand ist, zahlt das dann ja nicht der Bund. Dazu kommt dass sicher viele Arbeitnehmer eben nicht auch noch die Extraarbeit auf sich nehmen wollen sich für Alg2 zu registrieren, mit allen zeitintensiven Dingen die damit einhergehen. Also noch mal Arbeit mit dem Amt plus schwierigere Handhabung als jemand der gar nicht arbeitet. Dann kommt noch der soziale Status dazu der sicher einige dazu verleiten wird es nicht zu beantragen.
Man könnte meinen das ist ein so erwünschter Plan um letztendlich doch noch ein paar Euro zu sparen.

Beste Grüße!

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nach dem Existenzminimumbericht ergibt sich der Betrag von 9.000€ wie folgt:
Regelsatz 414€/Monat
KdU 283€/Monat
Heizkosten 53€/Monat

Zusammen sind das 750€/Monat oder 9.000€/Jahr. Krankenversicherung usw. sind ja auch bei einem Steuerpflichtigen zusätzlich zum Grundfreibetrag steuerfrei.

Speziell die Kosten der Unterkunft fallen natürlich regional sehr unterschiedlich aus und liegen z.B. in München mit 657€ für eine Einzelperson deutlich höher. Der Grundfreibetrag richtet sich aber nicht nach den Spitzenwerten, sondern nach Durchschnittswerten.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von JUGz):
Falsch finde ich die Regelung in soweit, dass ein Alg2-Empfänger keine Steuererklärung machen muss
Moin, wo hast du denn das gelesen?
Es gibt keine Pflicht, Alg2 zu *nehmen*, auch nicht, wenn man unter dem Existenzminimum mit seinem Einkommen liegt.
Zitat (von JUGz):
Kann es wirklich sein dass der Gesetzgeber vorsieht dass wir ein Volk von Aufstockern werden?
Nein. Welches Gesetz sollte der Gesetzgeber dazu geschrieben haben?
Zitat (von JUGz):
Dazu kommt dass sicher viele Arbeitnehmer eben nicht auch noch die Extraarbeit auf sich nehmen wollen sich für Alg2 zu registrieren,
Richtig. Niemand muss das tun. Es kommt drauf an.
Zitat (von JUGz):
Man könnte meinen das ist ein so erwünschter Plan um letztendlich doch noch ein paar Euro zu sparen.
Wen meinst du, der sparen könnte?
Wer spart, wenn Alg2-ler keine Steuererklärung ausfüllen?
Wer spart, wenn Alg2-ler eine Steuererklärung ausfüllen?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ich glaube es geht darum, dass ein ALG-2-Bezieher z.B. in München etwa 12 k€ pro Jahr steuerfrei beziehen kann, während ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 12 k€ diese versteuern muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach dem Existenzminimumbericht ergibt sich der Betrag von 9.000€ wie folgt:
Regelsatz 414€/Monat
KdU 283€/Monat
Heizkosten 53€/Monat

Zusammen sind das 750€/Monat oder 9.000€/Jahr. Krankenversicherung usw. sind ja auch bei einem Steuerpflichtigen zusätzlich zum Grundfreibetrag steuerfrei.

Speziell die Kosten der Unterkunft fallen natürlich regional sehr unterschiedlich aus und liegen z.B. in München mit 657€ für eine Einzelperson deutlich höher. Der Grundfreibetrag richtet sich aber nicht nach den Spitzenwerten, sondern nach Durchschnittswerten.


Bedeutet das dann nicht, dass ein großer Teil der Alg2-Empfänger, einfach nur weil sie höhere Mietzahlungen bewilligt bekommen, eigentlich auch eine ESt-Erklärung abgeben müssten?

Ich wüsste übrigens auch nicht, wo man für diese KdU überhaupt wohnen kann. Bewilligt wird ja auch einiges mehr, der Einkommenssteuerfreibetrag würde dann ja, ebenso wie der Existenzminimumbericht, nicht wirklich die Realität wiederspiegeln.

Beste Grüße!

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Bedeutet das dann nicht, dass ein großer Teil der Alg2-Empfänger, einfach nur weil sie höhere Mietzahlungen bewilligt bekommen, eigentlich auch eine ESt-Erklärung abgeben müssten? Nö. Alg 2 ist doch kein steuerpflichtiges Einkommen - der Jahresverdienst beträgt also null Euro, sofern man Alg 2 nicht aufstockend erhält.
Ich wüsste übrigens auch nicht, wo man für diese KdU überhaupt wohnen kann. Sie meinen, 1-Raum-Wohnungen kosten grundsätzlich und bundesweit mehr als 657 Euro? Oder wie war das gemeint?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von JUGz):
Bedeutet das dann nicht, dass ein großer Teil der Alg2-Empfänger, einfach nur weil sie höhere Mietzahlungen bewilligt bekommen, eigentlich auch eine ESt-Erklärung abgeben müssten?
Nö. Das bedeutet es nicht.
Frage: Muss man für Miete Steuern zahlen?
Zitat (von JUGz):
Ich wüsste übrigens auch nicht, wo man für diese KdU überhaupt wohnen kann.
Na, zB in München. Kannst du doch lesen ;)
Zitat (von JUGz):
Bewilligt wird ja auch einiges mehr,
Ja, stimmt. Muss man dafür Steuern zahlen?
Zitat (von JUGz):
Einkommenssteuerfreibetrag würde dann ja, ebenso wie der Existenzminimumbericht, nicht wirklich die Realität wiederspiegeln.
Äpfel und Melonen, oder wie meinen?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JUGz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von JUGz):
Einkommenssteuerfreibetrag würde dann ja, ebenso wie der Existenzminimumbericht, nicht wirklich die Realität wiederspiegeln.
Äpfel und Melonen, oder wie meinen?

Mein Gedankengang ist, wenn das Existenzminimum das Geld ist, was zum Überleben benötigt wird, bei Alg2-Empfängern aber trotzdem noch einige Sachen extra gesponsert werden, damit die Empfänger klarkommen können, wieso wird das Existenzminimum dann fix als feste Grundlage für die Einkommenssteuer benutzt?
Arbeitnehmer am Existenzminimum, braucht z.B. eine Matratze, Pech gehabt, Privatvergnügen, dein Existenzminimum bleibt die Basis der Steuerberechnung und der Preis für die Matratze erhöht das Limit nicht. Bei einem Alg2-Empfänger aber schon.
Arbeitnehmer findet nur eine Wohnung, die mehr kostet als die KdU eines Alg2-Empfängers, auch fix sein Privatvergnügen nach obigem Muster.

Wohngeld bekommt so jemand vermutlich auch nicht am Existenzminimum, da es dafür wohl einen Mindestverdienst geben muss. Bleibt also nur Aufstocken und schon hat der Arbeitnehmer die ganze Bürokratie am Hals die ein Alg2-Empfänger lösen muss. (+mehr) Dazu geht Geld im Bürokratiesystem verloren.

Ist das nicht widersinnig?

Zitat (von muemmel):
Ich wüsste übrigens auch nicht, wo man für diese KdU überhaupt wohnen kann. Sie meinen, 1-Raum-Wohnungen kosten grundsätzlich und bundesweit mehr als 657 Euro? Oder wie war das gemeint?


Die KdU sind 283€/Monat plus Heizkosten 53€/Monat. Mal davon abgesehen, dass es zwar schon Zimmer gibt, die das leisten können, die aber meistens schon von Studenten belegt sind, steht Alg2-Empfängern doch auch mehr Platz zu als die 24 m², die man dafür heutzutage bekommen würde. (Hier vor Ort sieht man bei solch kleinen Wohnungen auch schon mal 15€ pro m²)
Der Regelsatz ist auch nicht dafür gedacht zusätzliche Mietkosten zu zahlen, dann müsste am Essen oder an anderen "existenziellen" Dingen gespart werden. Letztendlich müssen die Argen teurere Wohnungen bezahlen. Wodurch das angebliche Existenzminimum überschritten wird, was wiederum als Grundlage für den Einkommensteuerfreibetrag benutzt wird.

Zitat (von Anami):
Frage: Muss man für Miete Steuern zahlen?


Ein Steuerzahler muss grundsätzlich schon mal fast alles versteuern, was er einnimmt. Mietausgaben sind dann sein Ausgabe-Privatvergnügen. Damit hat er schon auf Miete Steuer gezahlt, bzw zahlt mit der Einkommenssteuer, da er das Geld auch erstmal einnehmen musste. Eventuell kann er einen Teil der Miete als Ausgaben angeben, wenn er selbstständig ist oder als Angestellter ein Arbeitszimmer hat.
Gibt zwar noch Wohngeld, aber das wäre auch wieder eine staatliche Hilfe, anstatt es direkt bei der zu zahlenden Steuer zu behandeln. Einfach noch mal zusätzliche Bürokratie, in der ja bekanntlich nicht wenig Geld hängenbleibt.

Zitat (von JUGz):
Bewilligt wird ja auch einiges mehr,
Ja, stimmt. Muss man dafür Steuern zahlen?

Vermutlich nicht, oder? Damit löst sich die Steuerfreiheit für Alg2-Empfänger doch auch noch mal nach oben, vom Existenzminimum, ab.

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

und der Preis für die Matratze erhöht das Limit nicht. Bei einem Alg2-Empfänger aber schon. Völliger Unfug - der Alg-2-Empfänger hat seine Matratze selbst zu kaufen.
Wohngeld bekommt so jemand vermutlich auch nicht am Existenzminimum Noch mehr Unfug...
Ein Steuerzahler muss grundsätzlich schon mal fast alles versteuern, was er einnimmt. Genau - auf 12.000 Euro Jahresgehalt fallen fiese 0,00 Euro Steuern in Klasse 1 an...

-- Editiert von muemmel am 09.11.2018 17:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von JUGz):
wenn das Existenzminimum das Geld ist, was zum Überleben benötigt wird,
Das ist doch gar nicht so. Welche Summe/ Geld meinst du denn um Himmelswillen?
Zitat (von JUGz):
bei Alg2-Empfängern aber trotzdem noch einige Sachen extra gesponsert werden, damit die Empfänger klarkommen können,
Das wird nichts gesponsort, sondern der Gesetzgeber hat das geregelt, wer wann und wofür besondere Bedarfe geltend machen kann. Zusätzlich. Es ist nebensächlich, ob sie nur damit klarkommen. Denn viele kommen nichtmal damit klar. Andere kommen mit weniger als dem von dir genannten Exminimum klar. Leider verwendest du den Begriff *Existenzminimum* nicht richtig. Es gibt übrigens mehrere davon.
Zitat (von JUGz):
wieso wird das Existenzminimum dann fix als feste Grundlage für die Einkommenssteuer benutzt?
Das ist doch gar nicht so.
Hä? Arbeitnehmer braucht eine Matratze? Ja, kann sein. Muss er eine kaufen. Mit Steuer.
Alg2-Empfänger braucht eine Matratze. Ja, kann sein. Muss er auch kaufen. Mit Steuer.
Zitat (von JUGz):
Arbeitnehmer findet nur eine Wohnung, die mehr kostet als die KdU eines Alg2-Empfängers, auch fix sein Privatvergnügen nach obigem Muster.
Ja, kann auch beim Alg2-Empfänger so sein.
Zitat (von JUGz):
Ist das nicht widersinnig?
Bürokratie ist zwar sehr ärgerlich, hat aber mit deinem Thema absolut nichts zu tun. Es ist doch eher widersinnig, welche Thesen du hier aufstellst. Man wünscht sich, dass du das nicht anderswo verbreitest.
Zitat (von JUGz):
Die KdU sind 283€/Monat plus Heizkosten 53€/Monat.
Bei einer einzigen Person ? Na und? Eine alleinstehender Alg2-Empfänger kann wohnen, wo er will. Es sollen max. 45/50 qm sein. Es darf kleiner sein, auch größer.
Zitat (von JUGz):
Letztendlich müssen die Argen teurere Wohnungen bezahlen.
Warum meinst du, sie müssen das? Was hat mit dem Exminimum oder dem Est-Freibetrag zu tun? Weißt du noch, was du willst?
Zitat (von JUGz):
Damit hat er schon auf Miete Steuer gezahlt, bzw zahlt mit der Einkommenssteuer, da er das Geld auch erstmal einnehmen musste.
Wenn ich das übersetze, dann zahlt man auf Miete keine Steuern, auch keine Einkommensteuer. Denn Miete ist eine Ausgabe. Darauf zahlt niemand eine Steuer.
Zitat (von JUGz):
Gibt zwar noch Wohngeld, aber das wäre auch wieder eine staatliche Hilfe, anstatt es direkt bei der zu zahlenden Steuer zu behandeln.
Wohngeld ist zwar ein Einkommen, allerdings zahlt man auch dafür keine Steuer.
Zitat (von JUGz):
Damit löst sich die Steuerfreiheit für Alg2-Empfänger doch auch noch mal nach oben, vom Existenzminimum, ab.
Wie bitte? :schock:

OMG... und das zum Freitagabend. :zoff:

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