was darf und was darf sie nicht die gez.....

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)
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4 Antworten
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#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Die haben sich einen Titel geholt (wahrscheinlich Vollstreckungsbescheid) und damit einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für den Arbeitgeber beantragt. Deine Freundin hat da schlicht nicht richtig reagiert sondern alle Briefe wahrscheinlich ignoriert.

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#2
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
da behauptete eine frau sie mußte soviel nachzahlen, die waren bei ihrem arbeitgeber und haben eine lohnpfändung vorgenommen.


Das kann die GEZ natürlich nicht...es handelt sich wohl um ein normales Mahnverfahren mit Vollstreckungstitel...so wie bei jedem anderen Mahnverfahren auch.

Die GEZ ist keine Behörde und hat demnach auch keine hoheitlichen Befugnisse.

die_wurzel

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#3
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

"von dem titel war da nicht die rede... naja, sowas kann gerne unter den tisch fallen bei einem gespräch, wer gibt das auch schon gerne zu...."

Richtig, aber ohne Titel keine Vollstreckung. Das ist überall so.

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