keine Rückerstattung GEZ - zu viel gezahlte Gebühren - "Weil keine rückwirkende Änderung vorgenommen

19. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
tunapendana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Rückerstattung GEZ - zu viel gezahlte Gebühren - "Weil keine rückwirkende Änderung vorgenommen

Wie kann das sein ? Haben die denn in allen Bereichen eine Sonderstellung ? Kann mir hier einer helfen ? Geschichte hierzu: eine Firma mit 2 angemeldeten Betriebsstätten - 2-Mann-Unternehmen. 1 Betriebsstätte ist die Werkstatt, die 2. Betriebsstätte das Büro in einer Wohneinheit. Die Firma hat die Gebühren für die Wohneinheit bezahlt. Nach meinem Auszug aus der Wohneinheit will die "GEZ" die Gebühren nachträglich von mir eintreiben. Auf meinen Hinweis, dass diese Gebühren die Firma gezahlt hat, lässt sie sich nicht ein. Also zahle ich die Gebühren nach und fordere die "GEZ" mit gesondertem Firmenschreiben zur Rückerstattung der zuviel gezahlten Gebühren auf. Die Antwort: "Die rückwirkende Änderung haben wir nicht vorgenommen, denn eine Änderung kann erst zum Folgemonat vorgenommen werden, nachdem uns eine Mitteilung vorliegt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis."
Die Wohneinheit wurde also jetzt über Jahre doppelt gebührenpflichtig erhoben... Das kann doch nicht sein, oder? Wer kann mir hier helfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Also zahle ich die Gebühren nach


§814 BGB ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

1. Die "GEZ" gibt es lange nicht mehr
2. Ich werde aus der Schilderung nicht schlau. Ist die Firma aus der Wohneinheit raus oder du als Privatperson?
3. Bei der Haushaltsabgabe wäre die Firma und das private wohnen mit einem Beitrag abgegolten. Die Werkstatt zahlt einen Anteil

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von tunapendana):
Auf meinen Hinweis, dass diese Gebühren die Firma gezahlt hat, lässt sie sich nicht ein.

Mit welcher Begründung? Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden für die Wohneinheit bereits die Rundfunkgebühren bezahlt. Wieso also wollten die dann nochmal von Dir diese Gebühren für die selbe Wohneinheit?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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