hartz4

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Checkoff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
hartz4

Hallo!
Ich finde keine Antwort:

Ich wohne seit einem Jahr in einer WG. Vorher habe ICH nur MEINEN Pc angemeldet, und theoretisch die 5€ bezahlt. Jedoch beziehe ich gerade Hartz4, und musste somit nichts zahlen.
In der WG wohnt aber noch jemand, der ein geregeltes Einkommen hat.

Wie ist das jetzt? Kann ich die GEZ quasi weiter über mich laufen lassen, und somit zahlen wir für unsere Wohnung nichts, oder müssen wir jetzt die 18€ zahlen, da in der WG ja jemand wohnt, der "genug" Geld verdient?
Letzteres wäre ja egtl logisch, aber da wir nie die ÖR / Radio schauen/hören, würden wir uns den Beitrag natürlich gerne sparen.
Aber Ärger gehe ich gerne aus dem Weg... ;)

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

auf dessen Ehegatten,

auf den eingetragenen Lebenspartner und

auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.


Das bedeutet: Ihre Befreiung erstreckt sich nicht auf den anderen Mitbewohner. Anders wäre das nur, wenn Sie mit Ihrem Freund/Ihrer Freundin zusammen wohnen und im Sinne des Jobcenters eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 11.01.2013 15:15

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