Zwangsanmeldung GEZ

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Zwangsanmeldung GEZ

Hallo,

Ich habe etwas Streß mit der GEZ.
Und zwar, habe ich mich im September Umgemeldet, beim Bürgeramt,
auf meine eigene Wohnung.

Seid dem bekomme ich von der GEZ Post, das ich die Gebühren entrichten soll.
Ich habe mich weder angemeldet sicher war das eine Zwangsanmeldung.

Ich wohne dort nicht, die Wohnung steht leer,
ich habe dort keine Geräte, da ich bei meiner Partnerin Wohne.

Nun habe ich bisher 4! Einschreiben/Rückschein Briefe gesendet,
welche alle mich Zeit und Geld Kosten.
Dazu muss ich Sagen, stimmen in den Schreiben der GEZ keine Datumsangaben.

Die GEZ ist doch in der Beiweißpflicht oder sehe ich das Falsch?

OK, ich Antworte immer schön brav, auf meine Kosten.

Kann oder hat schon mal jemand,
Strafanzeige gestellt, und seine Kosten, gegenüber der GEZ geltend gemacht?
Also Einschreiben/Rückschein und Zeit Faktor?

Vielen Dank für Hinweise und Tipps


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Hallo,
1. Zahlten Sie in der "Altwohnung" schon GEZ, dann hätten Sie sich bei der GEZ vorab abmelden müssen. Nur beim Bürgeramt ist falsch. Da brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass Sie Rechnungen erhalten.
2. Dieses Thema wurde bereits ausreichend hier im Forum behandelt. Deshalb empfehle ich Ihnen mal GEZ und dann das Gebührenlexikon anzuklicken.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Eigentlich ist die Situation eindeutig:

1. Vorher angemeldet -> umgezogen:
Das Teilnehmerkonto und die Anmeldung bestehen logischerweise noch. Von daher sind auch die Rechnungen der GEZ zu bezahlen. Wohnort ist hier irrelevant.

2. Vorher nicht angmeldet -> umgezogen:
Die Adresse hat die GEZ vom Einwohnermeldeamt. Eine Rechnung darf hier nicht kommen. Falls doch, dann widersprechen. Handelt es sich "nur" um die Erinnerungsbriefe der GEZ, dass man sich anmelden soll, dann können die ignoriert werden. Keine Geräte -> keine Auskunftspflicht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Hast du schon mal Rundfunkgebühren gezahlt?

quote:
Ich wohne dort nicht, die Wohnung steht leer,
ich habe dort keine Geräte, da ich bei meiner Partnerin Wohne.
Hast du das als Zweitwohnung gemeldet?

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dragonfire
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Aber Vorsicht im GEZ Schriftverkehr !
Momentan gehen diese Herrschaften sehr freizügig mit
Strafanzeigen wegen Bedrohung Beleidigung etc um !
Und da ist die momentane Standard Strafe 6 Monate!
Ohne Bewährung!
Bereits einige Verfahren beim EGMR anhängig!

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

melde dich bei der gez ab,grund geräte veräussert.
dann meldest du dich nicht mehr wieder an.Briefe ignoerieren.
Sollte ein gebührenbescheid kommen Widerspruch einlegen.Sonst wird der rechtskräftig und die können vollstrecken.

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