Zahlungserinnerung über 3 Jahre

25. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ThomasM94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungserinnerung über 3 Jahre

Hallo zusammen,

ich stelle diese Frage für eine Freundin von mir. Erst einmal vorweg einige wichtige Daten:

- Vom 01.08.2015 bis zum 14.12.2017 wohnte sie in einer WG, in der der Rundfunkbeitrag gezahlt wurde.
- Seit dem 15.12.2017 wohnt sie mit ihrem Freund zusammen, der auch regelmäßig den Beitrag gezahlt hat.
- Ihr Freund ist dort seit dem 15.09.2016 gemeldet
- Beide sind Japaner und erst seit den jeweils genannten Daten in Deutschland.
- Keiner von beiden erinnert sich daran (und daher nehme ich an, dass sie es auch nicht gemacht haben) sich beim Beitragsservice jemals an- oder abgemeldet zu haben.

Sie hat jetzt zum zweiten mal eine "Zahlungserinnerung" in Höhe von 630€ erhalten, aber ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie sich dieser Betrag errechnet. Es klingt nach einem Beitrag für 36 Monate, aber sie ist ja noch nicht mal so lange in Deutschland. Ich habe Bilder der Korrespondenz unten angefügt. Beide Briefe waren an sie adressiert und wurden an ihre neue Wohnung geschickt.

https://imgur.com/bjZPhEa
https://imgur.com/SAciVbg
https://imgur.com/6gEJpUm

Den Antwortbrief hat sie per Einschreiben verschickt. Leider wurde dieser so wie es aussieht einfach ignoriert. Wie soll sie nun am besten vorgehen?

Liebe Grüße
Thomas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ThomasM94):
Leider wurde dieser so wie es aussieht einfach ignoriert.

Logisch, denn es gibt gar keinen Anspruch auf eine Rechnung.


Sie hat sich jeweils korrekt beim Beitragsservice an- und umgemeldet und kan das auch nachweisen?

Wie kann sie die behauptete Zahlung an den Beitragsservice zur Zeit der WG gerichtsfest beweisen?



Zitat (von ThomasM94):
Seit dem 15.12.2017 wohnt sie mit ihrem Freund zusammen, der auch regelmäßig den Beitrag gezahlt hat.

Dann sollten da ja entsprechende Zahlungsnachweise existieren. Die wurden dem Einschreiben in Kopie beigelegt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ThomasM94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Sie hat sich jeweils korrekt beim Beitragsservice an- und umgemeldet und kan das auch nachweisen?


Nein, wie in meinem ursprünglichen Beitrag erwähnt, hat sie sich dort nie an-, ab- oder umgemeldet.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kann sie die behauptete Zahlung an den Beitragsservice zur Zeit der WG gerichtsfest beweisen?


Sie hat Nachweise über Zahlungen, die von ihren damaligen Mitbewohnerinnen getätigt wurden. Dass sie in dem angegebenen Zeitraum in der Wohnung gelebt hat, kann sie per Meldebescheinigung beweisen.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollten da ja entsprechende Zahlungsnachweise existieren. Die wurden dem Einschreiben in Kopie beigelegt?


Entsprechende Zahlungsnachweise existieren auch hier. Sie wurden dem Einschreiben aber nicht beigefügt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ThomasM94):
hat sie sich dort nie an-, ab- oder umgemeldet.

Das ist die Wurzel allen Übels.


Man wird nun nachweisen müssen, das man nie beitragspflichtig war, weil man immer irgendwo gewohnt hat, in der eine andere Person den Beitrag gezahlt hat. Und zwar tatsächlich an den Beitragsservice gezahlt hat (z.B. durch Kopien von Kontoauszügen nachweisen, nicht durch selbst geschriebene Quittungen des Mitbewohners).

Denn die Nummer des betreffenden Beitragskontos scheint hier wohl nicht auszureichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Sie hat sich jeweils korrekt beim Beitragsservice an- und umgemeldet und kan das auch nachweisen? Nö, denn dazu war sie ja nicht verpflichtet (§ 8(3) des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags). Und da hier in der Antwort des BS kein bißchen auf die Thematik eingegangen wird, empfehle ich mal wieder die Beschwerde ganz oben: Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführers des ARD-ZDF-DLR-Beitragsservices.
Und zwar tatsächlich an den Beitragsservice gezahlt hat Das wäre in der Tat die Voraussetzung. Nur ist der BS ja nirgends darauf eingegangen und hat etwa geschrieben "Unter Beitragsnr. 08/15 wurden im Zeitraum XY keine Beiträge entrichtet". Und das einfach so ignorieren geht nicht an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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