Wohnung abgemeldet, trotzdem Beiträge abgebucht

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aquila
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung abgemeldet, trotzdem Beiträge abgebucht

Hallo,

Da eine Rechtsberatung hier nicht möglich ist, gehen wir von einem völlig fiktiven Problem mit dem Rundfunkbeitrag bzw. dem „Beitragsservice" aus.

Die Details des Problems sind vielleicht auch gar nicht so wichtig. Ich habe das ganze weiter unten näher erläutert, aber die folgende Kurzversion erfordert weniger Lesezeit:

Ich melde eine beitragspflichtige Wohnung beim Beitragsservice ab, da ich diese bereits zuvor aufgegeben habe.
Der Beitragsservice ignoriert diese Abmeldung und bucht weiter Beiträge von meinem Konto ab.
Ich beschwere mich (leider erst knapp einen Monat nach der Abbuchung), widerspreche der Forderung von Beiträgen nach meiner Abmeldung, fordere eine Rückzahlung, setze hierfür eine Frist von 14 Tagen (Empfangsbestätigung des Einschreibens vom 17.08., Frist bis zum 31.08.) und drohe andernfalls eine Lastschrift-Rückgabe an.
Kurz vor Ablauf der Frist erhalte ich eine Antwort, die auf keines meiner tatsächlichen Anliegen eingeht und offenbar vorformuliert ist. Die Rückzahlung habe ich nicht erhalten. Stattdessen fordert man weitere Informationen an, die dem Beitragsservice alle bereits seit langem vorliegen.

Fragen:

1. Ergibt sich die Beitragspflicht (von eventuellen Beitragsbefreiungen abgesehen) ausschließlich aus der Frage, ob man über eine Wohnung verfügt oder nicht? Dann wäre ich sogar schon vor der Abmeldung nicht mehr beitragspflichtig gewesen. Oder ist z.B. nach dem Auszug auch eine gültige/rechtskräftige/nachweisbare Abmeldung beim Beitragsservice notwendig, damit die Beitragspflicht tatsächlich endet? (Ich weiß, dass für die Entstehung der Beitragspflicht eine Anmeldung beim Beitragsservice nicht notwendig ist.) Ist die Existenz eines "Beitragskontos" beim Beitragsservice relevant für meine Beitragspflicht, auch ohne beitragspflichtige Wohnung?

2. Kann der Beitragsservice einfach so entscheiden mein Beitragskonto "bis zur abschließenden Klärung" beitragspflichtig weiterzuführen, obwohl die einzigen Versäumnisse, die dazu geführt haben, dass die Abmeldung meiner Wohnung noch nicht „geklärt" ist, beim Beitragsservice selbst lagen (das Ignorieren meiner Abmeldung und das Ignorieren der Tatsache, dass alle angeforderten Informationen dem Beitragsservice bereits vorlagen)? Ist dadurch die Abbuchung von Beiträgen für einen Zeitraum nach der Abmeldung der einzigen beitragspflichtigen Wohnung womöglich rechtmäßig?
Nach meinem Verständnis entscheidet der Beitragsservice nicht darüber ob ich eine beitragspflichtige Wohnung habe und somit auch nicht ob ich beitragspflichtig bin.

3. Kann ich die Lastschrift einfach so zurückgeben oder muss ich dem Beitragsservice zuvor eine angemessene Frist für eine Rückerstattung setzen. SInd 14 Tage angemessen?

Letzte Frage: Wenn ich den Beitragsservice umgehen und mich direkt an die zuständige Rundfunkanstalt wenden will, welche Rundfunkanstalt ist zuständig? Diejenige an meinem bisherigen beitragspflichtigen und nunmehr abgemeldeten Wohnsitz, für den die Beiträge ungerechtfertigt eingezogen wurden, oder diejenige an meinem gegenwärtigen schon seit Jahren beitragsbefreiten Wohnsitz?


------------

Das (fiktive) Problem in der Langfassung:

Ich hatte mehrere Jahre lang zwei Wohnsitze, beide seit dem ersten Meldedatenabgleich beim Beitragsservice angemeldet.
Der Hauptwohnsitz war beitragspflichtig, am Nebenwohnsitz war ich von Anfang an beitragsbefreit, da dort bereits jemand anders die Beiträge zahlt.
Nachdem ich meinen Hauptwohnsitz aufgegeben hatte und mein bisheriger Nebenwohnsitz nun mein einziger Wohnsitz wurde, habe ich Mitte April 2018 den bisherigen Hauptwohnsitz beim Beitragsservice abgemeldet. Dies geschah über das dafür vorgesehene Formular auf der Rundfunkbeitrag.de-Webseite. Die Meldebescheinigung wurde als Anhang mitgeschickt. Die Abmeldung kam zweifellos auf dem EDV-System des Beitragsservice an. Dieses erstellte nämlich
automatisch eine Bestätigung, die mir angezeigt wurde und die ich ausdruckte.

Dann habe ich erst einmal nichts vom Beitragsservice gehört.

Drei Monate später (Mitte Juli) buchte der Beitragsservice Beiträge für Juni bis August 2018 ab.

Da ich dies nicht sofort bemerkte, beschwerte ich mich erst Mitte August (15.08.) per Brief (Einschreiben) beim Beitragsservice. Ich wies auf die Monate zuvor erfolgte Abmeldung hin, fügte den damals ausgedruckten Beleg sowie eine Kopie der Meldebescheinigung bei und setzte eine Frist bis Ende August für die Rückerstattung der unrechtmäßig eingezogenen Beiträge und kündigte an andernfalls eine Lastschrift-Rückgabe zu veranlassen.

Auf diesen Brief habe ich nun eine Antwort erhalten (datiert auf den 27.08.), in der mit keinem Wort auf die bereits erfolgte Abmeldung oder die ungerechtfertigt abgebuchten Beiträge eingegangen wird.
Stattdessen besagte der Brief "Sie möchten Ihr Beitragskonto abmelden, da Sie in eine Wohnung ziehen oder gezogen sind, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden." (Dies ist nicht korrekt. Ich habe lediglich eine Wohnung aufgegeben, jedoch keine neue bezogen, in der ich nicht schon seit Jahrzehnten gewohnt habe.) sowie "Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir noch die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers, der für die gemeinsame Wohnung die Rundfunkbeiträge zahlt." Über diese Daten verfügt der Beitragsservice bereits seit Jahren - seit ich damals die Beitragsbefreiung für diese Wohnung beantragt hatte, der auch stattgegeben wurde.
Somit lässt sich festhalten, dass alle angeforderten und für die Klärung der Angelegenheit angeblich notwendigen Daten bereits beim Beitragsservice vorliegen.

Besonders dreist: "Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihr Beitragskonto bis zur abschließenden Klärung beitragspflichtig weiterführen."
Gerade so, als ob ich dadurch beitragspflichtig bin, dass irgendein Möchtegern-Beamter beim Beitragsservice das so sagt.

Und ich finde es interessant, dass man keinem Teil meines vorherigen Briefes explizit widersprochen hat.
Keine Behauptung, dass die von mir bekräftigte Abmeldung meiner Wohnung irgendwie ungültig war.
Kein Widerspruch meiner Rückforderung der unrechtmäßig abgebuchten Beiträge.
Nicht einmal ein Widerspruch meiner Androhung einer Lastschrift-Rückgabe.
Ich habe tatsächlich das Gefühl, dass irgendein inkompetenter Mitarbeiter meinen Brief lediglich kurz überflogen hat - wenn überhaupt - und dass die Antwort ein vorformulierter Text war.


Nach meinem Verständnis ist die Abmeldung von Mitte April absolut rechtskräftig. Sie war vollständig, der geforderte Nachweis war beigefügt und ich habe den Beleg, dass ich die Anmeldung abgeschickt habe und sie beim Beitragsservice eingegangen ist.
Sollte irgendetwas gefehlt haben oder unklar gewesen sein, so wäre der Beitragsservice verpflichtet gewesen sich zeitnah bei mir zu melden (und nicht etwa vier Monate später).
Selbst wenn sich aus der verspäteten Abmeldung einer aufgegebenen Wohnung eine verlängerte Beitragspflicht ergeben sollte, war die Wohnung aufgrund der Abmeldung im April ab Mai oder spätestens ab Juni nicht mehr beitragspflichtig. Somit war die Abbuchung Mitte Juli für Beiträge von Juni bis August auf jeden Fall ungerechtfertigt.


Mein akutestes Problem ist nun, dass ich nur wenige Tage habe, um die Lastschrift zurückzugeben, bevor die Frist dafür abläuft. Ich würde dies wirklich gerne tun, da ich nach der vom Beitragsservice demonstrierten Inkompetenz nicht mehr darauf vertraue, dass ich mein Geld auf andere Weise zurückbekomme (von einer Klage vor Gericht einmal abgesehen).


Danke im Voraus!

-- Editiert von Aquila am 05.09.2018 20:41

-- Editiert von Aquila am 05.09.2018 20:49

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6 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dann buch doch zurück.

Anschließend gibt es 2 Möglichkeiten:

a) die Beitragsnummer des Mitbewohners nochmals übermitteln.

b) sich Wochen und Monate mit Gerichtsvollziehern und Gericht rumärgern, um am Ende Recht zu bekommen, aber eine Menge Zeit investiert zu haben.

Ich weiß, wofür ich mich entscheiden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Aquila):
Stattdessen fordert man weitere Informationen an, die dem Beitragsservice alle bereits seit langem vorliegen.


Vielleicht DENKT man auch nur das die mageblichen Informationen vorliegen, was sie aber nicht tun. Was spricht dagegen, die Angaben einfach noch mal zu machen?

Zitat (von Aquila):
(Empfangsbestätigung des Einschreibens vom 17.08


Die haben da auch gerne mal eine Bearbeitungszeiten von einem Monat. Sicher das die Antwort überhaupt auf den Einschreiben erging, und dass das nicht die Antwort auf das erste Schreiben war, in dem du denkst, alles mitgeteilt zu haben, was die wissen müssen?

Würde zumindest erklären, warum da nicht darauf eigangen wurde, was du geschrieben hast.

Zitat (von hiphappy):

Dann buch doch zurück.


Kann man machen. Wenn man aber wieder erwarten mit seiner Einschätzung falsch lag und die Rückbuchung letzlich unberechtigt war, bleibt man auf Rücklastchriftkosten sitzen.

Sachverhalt klären und Ersatttung abwarten halte ich für sinnvoller. Ein Anruf wirkt oft wunder!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aquila
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal Danke für die Antworten!

Zitat (von Dezent):

Vielleicht DENKT man auch nur das die mageblichen Informationen vorliegen, was sie aber nicht tun. Was spricht dagegen, die Angaben einfach noch mal zu machen?


Dagegen spricht nichts. Ich habe durchaus vor das Formular noch zurückzuschicken. Eine eMail mit den Infos habe ich bereits am Montag "vorausgeschickt".
Aber die betreffenden Infos liegen dort definitiv alle bereits vor - seit Jahren (abgesehen von der Wohnungsaufgabe selbst; die Info liegt seit Mitte April vor, noch einmal seit dem Meldedatenabgleich und noch einmal seit meinem Brief von Mitte August).

Zitat (von Dezent):

Die haben da auch gerne mal eine Bearbeitungszeiten von einem Monat. Sicher das die Antwort überhaupt auf den Einschreiben erging, und dass das nicht die Antwort auf das erste Schreiben war, in dem du denkst, alles mitgeteilt zu haben, was die wissen müssen?

Würde zumindest erklären, warum da nicht darauf eigangen wurde, was du geschrieben hast.


Was ich denen bislang geschickt habe waren die Online-Abmeldung am 18.04.2018, ein Einschreiben am 15.08.2018 und nun letzten Montag eine eMail.
In dem auf den 27.08.2018 datierten Schreiben des Beitragsservice wird ausdrücklich "Ihr Schreiben vom 15.08.2018" erwähnt.

Bearbeitungszeiten von einem Monat und mehr? Aha. Für Kunstsammlungen ist bei den Rundfunkanstalten genug Geld vorhanden. Aber nicht für eine angemessene Anzahl an Personal?
Ich denke nicht, dass es mein Problem sein darf, wenn man dort meint mein Anliegen nicht zeitnah bearbeiten zu müssen. Zumal eigentlich gar kein Personal notwendig gewesen wäre, um die Sache zu bearbeiten. Die Abmeldung erfolgte elektronisch/digital und hätte vollautomatisch bearbeitet werden können. Hinzu kommt der Meldedatenabgleich vor einigen Monaten - abgeschlossen zwei Wochen vor der Abbuchung. Dass ich die betreffende Wohnung aufgegeben hatte, war unzweifelhaft bekannt. Man hatte es ganz einfach nicht beachtet.
Was würde wohl das Finanzamt sagen, wenn ein Freiberufler seine Steuererklärung erst vier Monate später einreicht mit der Begründung er habe eine längere "Bearbeitungszeit"?


Zitat (von Dezent):

Kann man machen. Wenn man aber wieder erwarten mit seiner Einschätzung falsch lag und die Rückbuchung letzlich unberechtigt war, bleibt man auf Rücklastchriftkosten sitzen.


Warum habe ich wohl meine (bislang unbeantwortet gebliebenen) Fragen gestellt?

- Ist es möglich, dass eine Beitragspflicht bestanden hat, obwohl ich meine Wohnung aufgegeben hatte? Z.B. einfach dadurch, dass man meine Abmeldung nicht bearbeitet hat?
- Kann der Beitragsservice einfach so entscheiden, dass ich "bis zur abschließenden Klärung beitragspflichtig" bin? Wie gesagt: Die notwendigen Infos für die abschließende Klärung liegen alle bereits lange vor.
- War die von mir gesetzte Frist von 14 Tagen angemessen (gemessen an gesetzlichen Maßstäben oder an Gerichtsurteilen, nicht gemessen an der dortigen Arbeitsmoral oder Arbeitsbedingungen)? War überhaupt eine Frist notwendig? Denn eigentlich war die Abbuchung ja wohl unberechtigt (und dem hatte der Beitragsservice in seiner Antwort nicht widersprochen).
- Und welche Rundfunkanstalt ist jetzt zuständig? Die an meinem jetzigen Wohnort oder die an meinem alten abgemeldeten Wohnort (für den die Beiträge abgebucht wurden)?

Zitat (von Dezent):

Sachverhalt klären und Ersatttung abwarten halte ich für sinnvoller. Ein Anruf wirkt oft wunder!


Theoretisch ein schöner Gedanke. Praktisch vermutlich oft hilfreich. Dummerweise ist allerdings nicht nachweisbar über was man gesprochen hat.
Dann wartet man womöglich wieder wochenlang auf die Rückerstattung, ruft dann vielleicht erneut an, muss alles erneut erklären und dann geht alles wieder von vorne los.

Abgesehen davon ist die Idee eines Anrufs ein weiterer Grund weshalb ich gefragt habe welche Rundfunkanstalt zuständig ist. Vom Beitragsservice habe ich nach der demonstrierten Inkompetenz die Schnauze voll.

-- Editiert von Aquila am 06.09.2018 22:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Bin gerade auf dem Sprung, picke mir daher mal die wesentlichen Sachen raus:

Zitat:
Aber die betreffenden Infos liegen dort definitiv alle bereits vor - seit Jahren (abgesehen von der Wohnungsaufgabe selbst; die Info liegt seit Mitte April vor,


Kann es sein, dass auf den ersten Brief vielleicht eine Antwort ergangen ist, die man vielleicht nicht bekommen hat, und die vielleicht doch noch Sachen erfragt hat, auf die man selber nicht kommt, dass sie überhaupt erfragt wurden?

Du denkst du hast alles mitgeteilt, was die wissen müssen. Soweit ok. Woher weißt du, dass es tatsächlich stimmt?

Zitat:
- War die von mir gesetzte Frist von 14 Tagen angemessen


Die Frist ist ein frommer Wunsch und nicht mehr. Eine ohne Rechtsgrundlage gesetzte Frist kann verstreichen ohne das es einen (der die Frist erhalten hat) jucken muss.

Zitat:
Bearbeitungszeiten von einem Monat und mehr?


Du beschwerst dich über zu lange Bearbeitungszweiten. Diverse andere Leute über die höhe des Rundfunkbeitrags. Schnelle Bearbeitung ist möglich, kostet aber. Da gehen wohl die Bedürfnisse der Leute auseinander. ;) Anhand des Meldedatenabgleiches haben die die Hütte voll. Von daher ist es eigentlich nicht verwunderlich, wenn es länger dauert.

Zitat:
Abgesehen davon ist die Idee eines Anrufs ein weiterer Grund weshalb ich gefragt habe welche Rundfunkanstalt zuständig ist.


Letzlich macht die LRA meines Wissens nach keine Sachbearbeitung in Sachen Beitragsservice. Dafür ist der Beitragsservice da, nicht die LRA. Die machen das Programm etc. Wenn du da hin schreibst leiten die das eh sehr wahrscheinlich an den Beitragsservice weiter. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dass die selber Antworten. Wann hab ich noch nicht ganz raus.

Zitat:
Dummerweise ist allerdings nicht nachweisbar über was man gesprochen hat.


Du hast ein erstes Schriftstück per Einschreiben geschickt. Hast also einen Zustellungsnachweis. Unabhängig davon sagt ein Einschreibebeleg auch nicht aus, was du geschickt hast. Nur das du was geschickt hast.

Von daher wäre ein Telefonat meiner Meinung nach die beste Lösung. Zusätzlich kann man immer noch was schreiben.


-- Editiert von Dezent am 07.09.2018 05:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aquila
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dezent):

Kann es sein, dass auf den ersten Brief vielleicht eine Antwort ergangen ist, die man vielleicht nicht bekommen hat, und die vielleicht doch noch Sachen erfragt hat, auf die man selber nicht kommt, dass sie überhaupt erfragt wurden?

Du denkst du hast alles mitgeteilt, was die wissen müssen. Soweit ok. Woher weißt du, dass es tatsächlich stimmt?

Ich habe nur von dem Brief gesprochen, den ich Ende August erhalten habe, dem einzigen den ich erhalten habe, und von den darin angeforderten Informationen.
Wenn man mir vorher einen anderen Brief geschickt haben sollte (den ich nicht erhalten habe), in dem man andere Infos angefordert hatte, dann hätte man die selben Infos doch wohl noch einmal in dem Brief von Ende August angefordert.

Zitat (von Dezent):

Die Frist ist ein frommer Wunsch und nicht mehr. Eine ohne Rechtsgrundlage gesetzte Frist kann verstreichen ohne das es einen (der die Frist erhalten hat) jucken muss.

Ich würde sagen die Rechtsgrundlage ist wohl die selbe wie bei jeder zivilrechtlichen Forderung. Man schuldet mir Geld und ich habe eine Frist für die Begleichung der Schuld gesetzt, wie bei einer Rechnung von einer Firma an einen Kunden ("Bitte begleichen Sie bis zum..." ).
Allerdings ist die Situation natürlich etwas anders, da hier die Schuld nicht durch Erbringung einer Dienstleistung oder Lieferung einer Ware entstanden ist sondern durch eine meines Erachtens unrechtmäßige Handlung. Dennoch ist es wohl eine zivilrechtliche Schuld.
Ich vermute daher, dass die Frist völlig unnötig war. Allerdings hätte ich gerne mit Sicherheit gewusst, ob die Abbuchung durch irgendwelche Umstände vielleicht doch rechtmäßig gewesen sein könnte, bevor ich eine Rückbuchung veranlasse.

Zitat (von Dezent):
Schnelle Bearbeitung ist möglich, kostet aber.

Dafür gibt es die Möglichkeit der digitalen Automatisierung. Ein kleines Computerprogramm könnte die auf digitalem Wege (über die Webseite) erhaltenen Abmeldungen prüfen und mit den Infos aus der Datenbank des Beitragsservice abgleichen. Es hätte festgestellt, dass nach der Abmeldung dieser Wohnung meine einzige verbliebene Wohnung bereits beitragsbefreit ist, hätte nachprüfen können, dass der dortige Beitragszahler nach wie vor dort seine Beiträge zahlt (und somit eine Befreiung für mich noch immer gegeben ist), und hätte dann die automatischen Lastschriften stoppen können.
Das hätte nach dem Absenden meiner Abmeldung nur einige Sekunden erfordert.
Ein Mitarbeiter hätte vielleicht noch mal irgendwann einige Sekunden aufwenden müssen, um die hochgeladene Meldebestätigung zu prüfen. Aber das hätte man sogar auch nachträglich tun können (schließlich fordert man ja auch nachträglich Beiträge ein).

Abgesehen davon konnte man meinen Brief von Mitte August innerhalb von 10 Tagen bearbeiten. Man ist also wohl kaum so sehr überfordert.

Gibt es eigentlich irgendwelche Gerichtsurteile, welche Bearbeitungszeiten bei Anstalten des öffentlichen Rechts oder auch bei Ämtern angemessen sind und nach welcher Zeit Verbraucher/Bürger andere Maßnahmen ergreifen können wie ein Mahnverfahren?
Es wird doch wohl das eine oder andere Urteil darüber geben. Es kann doch nicht sein, dass sich etliche Monate lang gar nichts tut und der Verbraucher/Bürger einfach warten muss.

Zitat (von Dezent):
Anhand des Meldedatenabgleiches haben die die Hütte voll. Von daher ist es eigentlich nicht verwunderlich, wenn es länger dauert.

Vieles ist nicht verwunderlich, aber deshalb auch nicht notwendigerweise akzeptabel.
Wenn der Meldedatenabgleich so viel Aufwand erfordert, dann sollte man ihn vielleicht über einen etwas längeren Zeitraum hinweg durchführen, damit das Personal auch noch für die wichtigen Dinge Zeit hat.

Zitat (von Dezent):
Letzlich macht die LRA meines Wissens nach keine Sachbearbeitung in Sachen Beitragsservice. Dafür ist der Beitragsservice da, nicht die LRA.

Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist und lediglich die Rundfunkanstalten vertritt, gibt es definitiv eine Rundfunkanstalt, die in meinem Fall zuständig sein muss und die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mein Prozessgegner sein wird.

Zudem sagt Wikipedia unter
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice#Recht

"Adressaten für jegliche Beschwerden über die Tätigkeit der GEZ sind wegen deren fehlender Rechtsfähigkeit die Intendanten der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalten."

(Und natürlich weiß ich, dass die Wikipedia nicht als grundsätzlich beste Quelle betrachtet werden sollte und dass sich dieser Abschnitt noch auf die GEZ bezieht, was aufgrund der ebenfalls fehlenden Rechtsfähigkeit des Beitragsservice aber keine Rolle spielen sollte.)

Und nach dieser Zurschaustellung von Inkompetenz habe ich ja wohl Grund genug mich zu beschweren.
Ich müsste nur noch wissen wo: WDR (wo mein gegenwärtig einziger Wohnsitz ist) oder SWR (wo mein aufgegebener abgemeldeter beitragspflichtiger Wohnsitz war, für den wohl die Beiträge abgebucht wurden)

Zitat (von Dezent):
Du hast ein erstes Schriftstück per Einschreiben geschickt. Hast also einen Zustellungsnachweis. Unabhängig davon sagt ein Einschreibebeleg auch nicht aus, was du geschickt hast. Nur das du was geschickt hast.

Ich habe wesentlich mehr als den Zustellungsnachweis: Ich habe die Kopie des Textes, den das Einschreiben enthielt, sowie die Antwort des Beitragsservice, in dem explizit mein "Schreiben vom 15.08.2018" (das betreffende Einschreiben) erwähnt wird. Wenn jemand am Inhalt zweifelt, kann ich meine Kopie vorlegen. Wenn man mir unterstellen will, dass dies nicht der Original-Text ist, dann muss der Beitragsservice das Original vorlegen, dessen Empfang er ja doppelt (Empfangsbestätigung für Einschreiben und in dem Antwortschreiben) bestätigt hat (und das auch nur meine Version beweisen wird). Da ich an diesem Tag nur einen Brief an den Beitragsservice geschickt habe und man somit keinen anderen Brief von mir vorweisen kann, denke ich, dass ich sehr gut beweisen kann was in dem Brief stand.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat:
. Es hätte festgestellt, dass nach der Abmeldung dieser Wohnung meine einzige verbliebene Wohnung bereits beitragsbefreit ist,


Und genau DAS könnte (wird!?!?) das Problem sein.

Das sind genau die Details die zuerst fehlen, dem ganzen Fall aber einen völlig anderen Charakter geben.

Wenn du nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bist - und dies nachweisen kannst - wird weiterhin eine Wohnung unter deinem Namen geführt. Abgemeldet wird dann das Beitragskonto des Befreiten. Nicht deines.

Und genau dann kommt der Computer an seine Grenzen und es braucht einen Sachbearbeiter.

Warum hier die Kommunikation hier so einandeiner vorbeigeht, steht auf einem anderen Blatt. Aber das könnte das Problem sein.

Zitat:
Vieles ist nicht verwunderlich, aber deshalb auch nicht notwendigerweise akzeptabel.
Wenn der Meldedatenabgleich so viel Aufwand erfordert, dann sollte man ihn vielleicht über einen etwas längeren Zeitraum hinweg durchführen, damit das Personal auch noch für die wichtigen Dinge Zeit hat.


Da solltest du dich bei der Politik und den Bürgern in der BRD bedanken. Die wollen nämlich immer das gesparrt wird. Und dann passiert genau sowas, was du jetzt erlebst.

Zitat:
Ich würde sagen die Rechtsgrundlage ist wohl die selbe wie bei jeder zivilrechtlichen Forderung. Man schuldet mir Geld und ich habe eine Frist für die Begleichung der Schuld gesetzt, wie bei einer Rechnung von einer Firma an einen Kunden ("Bitte begleichen Sie bis zum..." ).


Mag vergleichbar sein. Dennoch ist auch das keine rechtlich bindende Frist, die eine Firma X einem Kunden gegenüber ausspricht. Interessant wird es beim Mahnbescheid vom Gericht, der ergehend wird, wenn Kunde X nicht zahlt.

Zitat:
Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist und lediglich die Rundfunkanstalten vertritt, gibt es definitiv eine Rundfunkanstalt, die in meinem Fall zuständig sein muss und die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mein Prozessgegner sein wird.


Richtig. Aber VOR dem Prozess wird dein Schreiben zu 99% an den ZBS delegiert.

Du kannst ganz einfach erfahren wer zuständig ist. Lass es auf eine Rücklastschrift ankommen, zahl die dann geforderte Summe nicht. Dann bekommst du einen Festsetzungsbescheid und in der REchtsbehelfsbelehrung steht drinn, welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Hierdurch ergibt sich auch die zuständige LRA. Ich denke das wird die Aktuelle sein.

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