Verrechnungsscheck GEZ

26. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go462602-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnungsscheck GEZ

Hallo ich hab vor kurzen eine rückwirkende gez befreiung bekommen. Problem ist das ich vorher knapp 300€ an den gerichtsvollzieher gezahlt habe weil ich keine gez gezahlt habe. Durch die rückwirkende befreiung hab ich nur ein Drittel der gesamtsumme als verrechnungsscheck bekommen. Meine Frage ist warum nur ein Teil zurückerstattet wurde und ob man die säumnisgebühren zurückfordern kann. Kennst sich jemand damit aus?

-- Editier von go462602-49 am 26.03.2017 09:14

-- Editier von go462602-49 am 26.03.2017 09:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich denke mal, dass die 200 Euro die Kosten des Verfahrens waren (der Gerichtsvollzieher arbeitet beispielsweise nicht gratis, und das Gericht auch nicht).
Und da diese Kosten von dir verursacht wurden sehe ich da kaum Chancen etwas davon zurückzubekommen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Mich würde ja eher interessieren auf welcher Grundlage du die Befreiung bekommen hast. Ich unterstelle mal, es gilt für den Beitragsservice und nicht für alte GEZ-Rechnungen?
Edit Nachtrag: Gerüchteweise ist es ja heutzutage schwer bis nahezu unmöglich noch eine Befreiung zu bekommen.

-- Editiert von Therese am 28.03.2017 13:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Gerüchteweise ist es ja heutzutage schwer bis nahezu unmöglich noch eine Befreiung zu bekommen. Ich weiß ja nicht, in was für Kreisen Sie so verkehren - ich kenne niemand, dem die Befreiung verweigert wurde, wenn sie ihm (i. d. R. wegen Alg-2-Bezuges) zustand. Neuerdings kann man sogar jahrelang rückwirkend befreit werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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