Verbuchung gezahlter Beiträge

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
WissenIstGut
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbuchung gezahlter Beiträge

Hallo zusammen! Meine spätere Ehefrau hat 2011 und 2012 keine GEZ-Beiträge gezahlt. Dann zog sie um und mit Einzug in die neue Wohnung hat sie einen Dauerauftrag für die GEZ-Gebühren und dann für den Rundfunkbeitrag eingerichtet. Diese monatlichen Zahlungen fanden in 2013, 2014 und 2015 statt.
Seit Hochzeit und gemeinsamer Wohnung zahle ich für uns den Rundfunkbeitrag. Meine Frau dachte, die alten Rückstände aus 2011 u. 2012 wären verjährt. Der Beitragsservice hat aber die monatlichen Zahlungen auf alte Forderungen gebucht. Beitrag für August 2013 wurde z.B. mit Juni 2011 verrechnet. Ist das rechtens? Kürzlich kam eine Mahnung über rund 480,00 EUR. Liegen Erfahrungen mit diesen eigenmächtigen Umbuchungen vor? Insbes. wurden Rundfunkbeiträge gegen GEZ-Gebühren verbucht. Also Äpfel mit Birnen auf dem Obstkonto verrechnet.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120232 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von WissenIstGut):
Also Äpfel mit Birnen auf dem Obstkonto verrechnet.

Da Äpfel und Birnen als Obst gelten, ist es korrekt wenn die auf dem Obstkonto verrechnet werden.

Das Obstkonto wird im übrigen vom BS im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunksanstalt geführt, von daher ist es nicht relevant das der Dienstleister von GEZ zu BS gewechselt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.116 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen