Unglaubliche Erfahrung mit dem Beitragsservice

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
cyclo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Unglaubliche Erfahrung mit dem Beitragsservice

Hi Leute,

ich möchte meine unglaublichen Erfahrungen die ich mit der Rundfunkanstalt gemacht habe mit euch teilen.

Erst einmal der Hintergrund:
Meine Mutter und ich sind im Januar 2017 in eine neue Wohnung umgezogen, nach dem sie sich von meinem Vater scheiden ließ. Sie hat bis März 2018 Leistungen nach SGB II bezogen.
So waren wir in der Zeit vom 01/2017 bis zum 03/2018 vom Rundfunkbeitrag befreit.

Soweit so gut.
Da wir ab März 2018 wieder beitragspflichtig sind, wollten wir uns für den Rundfunkbeitrag anmelden. So habe ich bei der Rundfunkanstalt angerufen, die mir alles nett und freundlich erklärt haben was zu tun sei.
Wir haben den Anmeldebogen (bzw. Befreiungsbogen) ausgefüllt und samt Original Nachweisen per Einschreiben zugeschickt.

Die Nachweise bestanden aus folgenden:

1. Dem SGB II Bescheid, dass meine Mutter Leistungen nach SGB II bezieht und in welcher Höhe.
2. Einem gesonderter Bescheid, der aussagt, dass wir von dem Rundfunkbeitrag befreit worden seien.

Nach zwei Monaten (!!!) kam dann ein Umschlag zurück mit allen Nachweisen, außer dem gesonderten Bescheid. Sonst nichts. Kein Name, sondern nur eine kurze Mitteilung, dass wir vorerst unsere Originalunterlagen zurück erhalten.

Wir dachten uns zuerst: "Okay.. da kommt bestimmt noch ein Schreiben in den kommenden Tagen/Wochen."
So vergingen weitere zwei Monate. Dann haben wir bei der Rundfunkanstalt mal angerufen und die Situation erklärt.

Die meinten wiederum, es sei NICHTS eingetroffen und wir sollen den Antrag erneut stellen.

Wie bitte?
Ich habe ihr dann die Sendungsnummer meines Einschreibens mitgeteilt und bei der DHL nachgeschaut. Dort ist eine Unterschrift ohne Name zu sehen und dass die Sendung bei der Rundfunkanstalt entgegen genommen wurde. Zudem ist dort eine Vorgangsnummer hinterlegt. Diese Vorgangsnummer soll ihr auch nichts nützen meinte die Dame von der Rundfunkanstalt am Telefon.

Jetzt habe ich mich diesmal Online bei der Rundfunkanstalt erneut anmelden lassen, diesmal ohne Nachweise (da sie mir weggenommen worden sind) und mit einer Anmeldung zum 03/2018 statt dem 01/2017.

Wie hättet ihr reagiert? Schließlich bin ich ehrlich, möchte mich anmelden und meinen Beitrag zahlen obwohl ich keinen Fernseher besitze oder irgendwelche Sendungen von der ARD oder sonst was reinziehe.

Wieso muss ich als Beitragszahler da hinterher rennen, wenn Original Unterlagen verschlampt werden?

Ich bitte um Hilfe und euren Rat!!!


Viele Grüße






-- Editiert von cyclo am 20.10.2018 16:45

-- Editiert von cyclo am 20.10.2018 16:47

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Ich bitte um Hilfe und euren Rat!!!
Moin, ich weiß es nicht genau. Aber diejenigen, die in Köln sitzen und *ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln* als Adresse haben... das sind andere als die, die dann diese Befreiungen, Rückfragen und Zahlungsaufforderungen schicken. Das kommt nicht aus Köln. Das kommt zb. vom WDR, oder NDR, oder BR
Du hättest einfach online mit der bisherigen Beitragsnummer eine Änderung (neue Adresse) mitteilen können.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

Zitat (von cyclo):
Jetzt habe ich mich diesmal Online bei der Rundfunkanstalt erneut anmelden lassen,
Damit hast du die GEZler evtl. komplett verwirrt. Wahrscheinlich musst du auch erst wieder erklären, wie das zusammenhängt.
Was ist denn mit der alten Beitragsnummer (hat dein Vater die behalten)?

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Da wir ab März 2018 wieder beitragspflichtig sind, wollten wir uns für den Rundfunkbeitrag anmelden. So habe ich bei der Rundfunkanstalt angerufen, die mir alles nett und freundlich erklärt haben was zu tun sei.
Wir haben den Anmeldebogen (bzw. Befreiungsbogen) ausgefüllt und samt Original Nachweisen per Einschreiben zugeschickt.

Die Nachweise bestanden aus folgenden:

1. Dem SGB II Bescheid, dass meine Mutter Leistungen nach SGB II bezieht und in welcher Höhe.
2. Einem gesonderter Bescheid, der aussagt, dass wir von dem Rundfunkbeitrag befreit worden seien.


Ja, was denn nun? Willst Du zahlen oder Dich ab 3/18 befreien lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cyclo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Moin, ich weiß es nicht genau. Aber diejenigen, die in Köln sitzen und *ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln* als Adresse haben... das sind andere als die, die dann diese Befreiungen, Rückfragen und Zahlungsaufforderungen schicken. Das kommt nicht aus Köln. Das kommt zb. vom WDR, oder NDR, oder BR
Du hättest einfach online mit der bisherigen Beitragsnummer eine Änderung (neue Adresse) mitteilen können.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

Damit hast du die GEZler evtl. komplett verwirrt. Wahrscheinlich musst du auch erst wieder erklären, wie das zusammenhängt.
Was ist denn mit der alten Beitragsnummer (hat dein Vater die behalten)?



Die Adresse ist richtig, da diese fett aufgedruckt auf dem Befreiungsbogen draufsteht wohin ich diesen Bogen schicken soll.

Die alte Beitragsnummer ist auf meinem Vater angemeldet. Deshalb möchten wir ja eine Neue :)

Naja verwirrt kann ich sie nicht haben, da ich die Situation telefonisch bereits erklärt habe und mir gesagt worden ist, ich solle Online erneut einen Antrag stellen. Mich wundert es halt wie man Originalunterlagen nur teilweise zurückschickt und dann auch noch nichts davon im System vermerkt wurde.

Das ist wie als würde ich meine Originalgeburtsurkunde zusammen mit meinem Original Reisepass abschicken und mir wird nur die Geburtsurkunde zurückgeschickt, ohne Name wer das bearbeitet hat und was mit dem Reisepass geschehen ist. So nervig ist das gerade für mich.

-- Editiert von cyclo am 20.10.2018 18:22

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#4
 Von 
cyclo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ja, was denn nun? Willst Du zahlen oder Dich ab 3/18 befreien lassen?


Beides! Der Befreiungsbogen gilt gleichzeitig auch als Anmeldung bei der Runkfunkanstalt, da man dies dort ankreuzen kann.

Beifreien möchte ich mich für den Zeitraum vom 01/2017 bis zum 03/2018 und zahlen möchte ich ab dem 03/2018.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Die Adresse ist richtig, da diese fett aufgedruckt auf dem Befreiungsbogen draufsteht
Ja, schon klar. Das ist der ANTRAG. Der muss nach Köln.
Zitat (von cyclo):
Da wir ab März 2018 wieder beitragspflichtig sind, wollten wir uns für den Rundfunkbeitrag anmelden.
Nö, durch den Umzug seid ihr nicht beitragspflichtig geworden.
Zitat (von cyclo):
Wie hättet ihr reagiert? Schließlich bin ich ehrlich, möchte mich anmelden und meinen Beitrag zahlen obwohl ich keinen Fernseher besitze oder irgendwelche Sendungen von der ARD oder sonst was reinziehe.
Wieso muss ich als Beitragszahler da hinterher rennen,
Ihr wollt doch befreit werden, oder wer ist hier verwirrt? ;)
Meine Empfehlung: Jetzt abwarten, was die GEZ euch zuschickt.

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#6
 Von 
cyclo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, durch den Umzug seid ihr nicht beitragspflichtig geworden.


Also wie jetzt :)
Beitragspflicht ist doch jeder Haushalt oder nicht? Wir sind aus der Wohnung meines Vaters ausgezogen und meine Mutter ist bereits von ihm geschieden. Oder hab ich da was verpasst?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Beitragspflicht ist doch jeder Haushalt oder nicht?
Oder befreit. Oder ermäßigt.

Warte doch einfach ab. Ihr verliert doch nichts. Wenn diese gesonderte Bescheinigung vom JC verloren ist, stellt das JC sowas nochmal aus. DAS ist übrigens die einzige wichtige Bescheinigung, denn den Leistungsbescheid will die GEZ nicht.

Bitte merke: Niemals Originale verschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Sie hat bis März 2018 Leistungen nach SGB II bezogen.
So waren wir in der Zeit vom 01/2017 bis zum 03/2018 vom Rundfunkbeitrag befreit.

Nö. Befreit ist man erst, wenn man von Beitraggservice bzw. von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt einen entsprechenden Befreiunngsbescheid erhalten hat.



Zitat (von cyclo):
Ich habe ihr dann die Sendungsnummer meines Einschreibens mitgeteilt und bei der DHL nachgeschaut. Dort ist eine Unterschrift ohne Name zu sehen und dass die Sendung bei der Rundfunkanstalt entgegen genommen wurde.

Was dummerweise genau 0,0 über den Inhalt des Schreibans aussagt ...



Zitat (von cyclo):
Jetzt habe ich mich diesmal Online bei der Rundfunkanstalt erneut anmelden lassen, diesmal ohne Nachweise (da sie mir weggenommen worden sind) und mit einer Anmeldung zum 03/2018 statt dem 01/2017.

Ziemlich wirr.
Warum wollte man sich denn zu 01/2017 anmelden, wenn man doch erst zu 03/2018 beitragspflichtig wurde?




-- Editiert von Harry van Sell am 20.10.2018 20:03

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum wollte man sich denn zu 01/2017 anmelden, wenn man doch erst zu 03/2018 beitragspflichtig wurde?
Da komm ich grad noch so mit.

Umzug 01/17. Also Mutter+Kind weg aus der Wohnung mit Beitragsnummer XXX und dortiger Befreiung.
weiterhin Alg2-Bezug bis 02/2018 in neuer Wohnung
ab 03/2018 kein Alg2-Bezug mehr, deshalb keine Befreiung mehr.
ab 03/2018 möchte man braver Beitragszahler sein.

Das überfordert die GEZler. Neue Adresse geht grad noch so, aber Scheidung und Umzug und Befreiung und keine Befreiung mehr? Und Originale? Und eine einzige Beitragsnummer :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cyclo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Harry van Sell):
Warum wollte man sich denn zu 01/2017 anmelden, wenn man doch erst zu 03/2018 beitragspflichtig wurde?
Da komm ich grad noch so mit.

Umzug 01/17. Also Mutter+Kind weg aus der Wohnung mit Beitragsnummer XXX und dortiger Befreiung.
weiterhin Alg2-Bezug bis 02/2018 in neuer Wohnung
ab 03/2018 kein Alg2-Bezug mehr, deshalb keine Befreiung mehr.
ab 03/2018 möchte man braver Beitragszahler sein.

Das überfordert die GEZler. Neue Adresse geht grad noch so, aber Scheidung und Umzug und Befreiung und keine Befreiung mehr? Und Originale? Und eine einzige Beitragsnummer :grins:


Ja, kann ich verstehen und die Unterlagen wurden übrigens als Originale angefordert.
Kommt doch gar nicht so selten vor, wenn man sich als arbeitslose Hausfrau scheiden lässt und dabei umzieht :)

Wieso braucht man vier Monate um sowas zu verstehen? Hat die Frau am Telefon doch direkt verstanden und im Schreiben auch nochmal erläutert.

Meine Sorge ist einfach die: dass die GEZ plötzlich Mahnungen oder Strafgelder ausstellt weil wir nicht bezahlt hätten, obwohl wir uns darum bemüht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Hat die Frau am Telefon doch direkt verstanden und im Schreiben auch nochmal erläutert.
Meinst du, diese 1Frau macht das alles? :grins:
Zitat (von cyclo):
Meine Sorge ist einfach die:
Vergiss es. Ihr seid im System, ihr habt nichts ignoriert. Einfach abwarten. Die 17,50 jeden Monat beiseite legen. Es sollten bis jetzt schon 140,- dort liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von cyclo):
Sie hat bis März 2018 Leistungen nach SGB II bezogen.
So waren wir in der Zeit vom 01/2017 bis zum 03/2018 vom Rundfunkbeitrag befreit.


Das ist so falsch!

Ihre Mutter war befreit, bzw. hat die Voraussetzungen zur Befreiung wohl erfüllt, aber was ist denn mit Ihnen?
Sollten Sie die Voraussetzungen zur Befreiung nicht erfüllen, wäre der Haushalt voll beitragspflichtig. Die mögliche Befreiung Ihrer Mutter erstreckt sich NICHT auf Sie!

-- Editiert von spatenklopper am 22.10.2018 14:43

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