Umzug, Forderung bekommen aber weiß nicht wofür

4. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dopamin001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Umzug, Forderung bekommen aber weiß nicht wofür

Guten Tag,

hab mal ne Frage da ich noch nie was mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hatte

ich habe die letzten 3 Jahre in einer WG gelebt mit Untermietvertrag, da waren die Rundfunkgebühren in der Miete mit enthalten. Die letzten 2 Monate habe übergangsweiße ohne mietvertrag bei einem Kollegen gewohnt.

Und nun wo ich in eine Neue Wohnung gezogen bin bekom ich post vom Beitragsservice: das Ihnen die aktuelle adresse in der Vergangenheit nicht bekannt war, sind nun ~600€ offen.

Keine Email adresse an die ich mich wenden kann, Anrufkosten 60/c min per Handy, keine Auflistung aus/für welchen Zeitraum der Betrag stammt, keine Aufforderung bis zu welchem Zeitpunkt gezahlt werden muss.

Da ich weder das öffentliche Fernsehn noch Radio privat in Anspruch nehme, wollte ich den Brief in den Müll entsorgen aber meine Schwester meinte das man sich darum kümmern sollte.

Was mein ihr, muss man sowas ernst nehmen?

vielen Dank im vorraus für eure Antworten

lg Jonas

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Ja, so ein Schreiben muss man unbedingt ernstnehmen.

Dann muss man so ein altmodisches Ding, genannt "Brief", an die Beitragszentrale schreiben, die Adresse steht oben auf deren Schreiben. Darin sollte man schreiben, dass man in den letzten drei Jahren in der Wohngemeinschaft (Adresse) gewohnt hat und der Rundfunkbeitrag durch die Vermieterin, Frau XY, (deren Adresse) gezahlt wurde.

Dabei immer sachlich und höflich bleiben, die Leute dort machen auch bloß ihren Job.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Dopamin001):
Da ich weder das öffentliche Fernsehn noch Radio privat in Anspruch nehme,

Was überaus irrelevant ist.



Zitat (von Dopamin001):
bekom ich post vom Beitragsservice:

Wortlaut des Inhaltes? Bzw. mal scannen und hier hochladen.



Zitat (von Dopamin001):
aber meine Schwester meinte das man sich darum kümmern sollte.

Du hast eine kluge Schwester.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dopamin001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du hast eine kluge Schwester.


danke :)

habe denen gerade per kontaktormular über deren website geschrieben, mal gucken

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

@Harry van Sell: Das ist das übliche Schreiben des Beitragsservice, wenn sie einen Sachverhalt nicht einordnen können. Den TS traf gar keine Beitragspflicht, da für eine WG nur einmal bezahlt werden muss. Der TS muss daher nur nachweisen, dass er in der WG gemeldet war.

Dasselbe gilt für das "Mitwohnen" beim Kollegen, wo er m.E. Gast war, da kein (Unter)mietvertrag bestand.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Dopamin001):
Zitat (von Harry van Sell):
Du hast eine kluge Schwester.


danke :)

habe denen gerade per kontaktormular über deren website geschrieben, mal gucken


Ja, das geht auch. Das mit der klugen Schwester seh ich auch so wie Harry :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Dopamin001):


Keine Email adresse an die ich mich wenden kann, Anrufkosten 60/c min per Handy,

lg Jonas


Es sind wohl ehee 60cent pro Anruf, nicht pro Minute.

Die könnte mam für eine Klärung durchaus investierren. Zumindest dann, wenn man zuvor eventuell versäumt hat sich abzumelden oder einen Umzug anzuzeigen, und damit selber die postalische Nichterreichbarkeit verursacht hat...

-- Editiert von Dezent am 06.11.2017 09:32

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Es geht doch wohl darum, dass für die JETZT neu bezogene Wohnung in den letzten Jahren keine Beiträge bezahlt wurden.

Der aktuelle Mietvertrag sollte daher ausreichen, um die offenen Gebühren des Vor (Ver)mieters, nicht zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es geht doch wohl darum, dass für die JETZT neu bezogene Wohnung in den letzten Jahren keine Beiträge bezahlt wurden.

Der aktuelle Mietvertrag sollte daher ausreichen, um die offenen Gebühren des Vor (Ver)mieters, nicht zu zahlen.


Habe ich anders verstanden. Der TS schreibt, dass der Beitragsservice ihm mitgeteilt hat das "die aktuelle adresse in der Vergangenheit nicht bekannt war". Dieser Wortlaut hat m.E. nichts mit einer Erstanmeldung zu tun.

Für mich ließt sich das eher so, dass der TS früher einmal angemeldet war, dann aber vergessen hat sich um- oder abzumelden, und der Beitragsservice den TS nun wieder ermittelt hat.

Da jeder Wohnungsinahber gesamtschuldnerisch haftet, würde hier in keinem Fall etwas vom Vormieter "übernommen".

Allerdings muss für keine Wohnung doppelt gezahlt werden, dass stimmt. Es bleibt bei der Lösung dem Beitragsservice die Daten der Person(en) mitzuteilen, die die gemeinsam genutzte Wohnung (oder Wohnungen) angemeldet haben bzw. in der Vergangenheit hatten.



-- Editiert von Dezent am 09.11.2017 05:56

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