Guten Tag,
hab mal ne Frage da ich noch nie was mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hatte
ich habe die letzten 3 Jahre in einer WG gelebt mit Untermietvertrag, da waren die Rundfunkgebühren in der Miete mit enthalten. Die letzten 2 Monate habe übergangsweiße ohne mietvertrag bei einem Kollegen gewohnt.
Und nun wo ich in eine Neue Wohnung gezogen bin bekom ich post vom Beitragsservice: das Ihnen die aktuelle adresse in der Vergangenheit nicht bekannt war, sind nun ~600€ offen.
Keine Email adresse an die ich mich wenden kann, Anrufkosten 60/c min per Handy, keine Auflistung aus/für welchen Zeitraum der Betrag stammt, keine Aufforderung bis zu welchem Zeitpunkt gezahlt werden muss.
Da ich weder das öffentliche Fernsehn noch Radio privat in Anspruch nehme, wollte ich den Brief in den Müll entsorgen aber meine Schwester meinte das man sich darum kümmern sollte.
Was mein ihr, muss man sowas ernst nehmen?
vielen Dank im vorraus für eure Antworten
lg Jonas
Umzug, Forderung bekommen aber weiß nicht wofür
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ja, so ein Schreiben muss man unbedingt ernstnehmen.
Dann muss man so ein altmodisches Ding, genannt "Brief", an die Beitragszentrale schreiben, die Adresse steht oben auf deren Schreiben. Darin sollte man schreiben, dass man in den letzten drei Jahren in der Wohngemeinschaft (Adresse) gewohnt hat und der Rundfunkbeitrag durch die Vermieterin, Frau XY, (deren Adresse) gezahlt wurde.
Dabei immer sachlich und höflich bleiben, die Leute dort machen auch bloß ihren Job.
ZitatDa ich weder das öffentliche Fernsehn noch Radio privat in Anspruch nehme, :
Was überaus irrelevant ist.
Zitatbekom ich post vom Beitragsservice: :
Wortlaut des Inhaltes? Bzw. mal scannen und hier hochladen.
Zitataber meine Schwester meinte das man sich darum kümmern sollte. :
Du hast eine kluge Schwester.
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ZitatDu hast eine kluge Schwester. :
danke
habe denen gerade per kontaktormular über deren website geschrieben, mal gucken
@Harry van Sell: Das ist das übliche Schreiben des Beitragsservice, wenn sie einen Sachverhalt nicht einordnen können. Den TS traf gar keine Beitragspflicht, da für eine WG nur einmal bezahlt werden muss. Der TS muss daher nur nachweisen, dass er in der WG gemeldet war.
Dasselbe gilt für das "Mitwohnen" beim Kollegen, wo er m.E. Gast war, da kein (Unter)mietvertrag bestand.
Zitat:ZitatDu hast eine kluge Schwester. :
danke
habe denen gerade per kontaktormular über deren website geschrieben, mal gucken
Ja, das geht auch. Das mit der klugen Schwester seh ich auch so wie Harry
Zitat:
Keine Email adresse an die ich mich wenden kann, Anrufkosten 60/c min per Handy,
lg Jonas
Es sind wohl ehee 60cent pro Anruf, nicht pro Minute.
Die könnte mam für eine Klärung durchaus investierren. Zumindest dann, wenn man zuvor eventuell versäumt hat sich abzumelden oder einen Umzug anzuzeigen, und damit selber die postalische Nichterreichbarkeit verursacht hat...
-- Editiert von Dezent am 06.11.2017 09:32
Es geht doch wohl darum, dass für die JETZT neu bezogene Wohnung in den letzten Jahren keine Beiträge bezahlt wurden.
Der aktuelle Mietvertrag sollte daher ausreichen, um die offenen Gebühren des Vor (Ver)mieters, nicht zu zahlen.
ZitatEs geht doch wohl darum, dass für die JETZT neu bezogene Wohnung in den letzten Jahren keine Beiträge bezahlt wurden. :
Der aktuelle Mietvertrag sollte daher ausreichen, um die offenen Gebühren des Vor (Ver)mieters, nicht zu zahlen.
Habe ich anders verstanden. Der TS schreibt, dass der Beitragsservice ihm mitgeteilt hat das "die aktuelle adresse in der Vergangenheit nicht bekannt war". Dieser Wortlaut hat m.E. nichts mit einer Erstanmeldung zu tun.
Für mich ließt sich das eher so, dass der TS früher einmal angemeldet war, dann aber vergessen hat sich um- oder abzumelden, und der Beitragsservice den TS nun wieder ermittelt hat.
Da jeder Wohnungsinahber gesamtschuldnerisch haftet, würde hier in keinem Fall etwas vom Vormieter "übernommen".
Allerdings muss für keine Wohnung doppelt gezahlt werden, dass stimmt. Es bleibt bei der Lösung dem Beitragsservice die Daten der Person(en) mitzuteilen, die die gemeinsam genutzte Wohnung (oder Wohnungen) angemeldet haben bzw. in der Vergangenheit hatten.
-- Editiert von Dezent am 09.11.2017 05:56
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