Sohn fängt im September Ausbildung an, GEZ-zahlen?

29. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
Sohn fängt im September Ausbildung an, GEZ-zahlen?

Guten Abend,

mein Sohn fängt am 01. September seine Ausbildung an. Er hat schon mehrmals ein Schreiben von der GEZ bekommen, wegen einem eigenen Einkommen.

Er wohnt noch bei mir und ich bezahle doch auf meine Geräte GEZ-Gebühren. Warum sollte er da noch mal zahlen? Er hat keine eigenen Geräte ( Fernseher, Radio, auch noch kein eigenes Auto(Autoradio).
Bis jetzt hat er halt immer geantwortet, dass er noch kein eigenes Einkommen hat.
Wie soll er sich dann ab September verhalten, wenn er Lehrlingsgeld bekommt?

Danke für Euerer Hilfe, Gruß Primax

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"das wird schon wieder....."

-- Editiert am 29.07.2011 20:16

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Warum sollte er da noch mal zahlen?"
Da fällt mir nun auch kein Grund für ein.
Da er keine eigenen Geräte besitzt, muß er auch nicht zahlen. Es sollte vielleicht in der Antwort weniger auf das mangelnde eigene Einkommen als auf den Mangel an eigenen Geräten hingewiesen werden.

Vielleicht passt das ja auch:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/ :

"Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (291 Euro seit 1. Januar 2011), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben."


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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Bis jetzt hat er halt immer geantwortet, dass er noch kein eigenes Einkommen hat.

Also hat er die Unterstellung der GEZ eigene Geräte zum Empfang bereitzuhalten nie bestritten?
Sondern immer hur gesagt 'ich habe zu geringes Einkommen'?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Er sollte bei den Anschreiben der GEZ vielleicht sinnvollerweise unten links ankreuzen dass er keine anmelde- und gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräte besitzt.

Davon abgesehen ist er auch nicht zur Beantwortung der Fragen verpflichtet, es liegt ja noch nicht einmal ein Freiumschlag mit dabei.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

reicht doch wenn auf dem umschlag das wort antwort vorgedruckt ist. dann kann in der briefmarkenecke stehen was will...


:)




Mein Link

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
...ich bezahle doch auf meine Geräte GEZ-Gebühren.

Wo stehen diese Geräte?
Steht z.B. ein Gerät in sohnemanns Kinderzimmer und seine Ausbildungsvergütung überschreitet den Sozialhilferegelsatz,
was anzunehmen ist, dann ist er zur Zahlung verpflichtet auch wenn sioch ein Rundfunkgerät von den Eltern sich in seinem Zimmer befindet.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
Wie soll er sich dann ab September verhalten, wenn er Lehrlingsgeld bekommt?

wenn er, wie schon geschrieben, eine ausbildungsvergütung( lehringsgeld) über 291,- euro monatlich bekommt und er ein
rundfunkgerät in seinem "schlafzimmer" zustehen hat,sollte er sich anmelden. egal wem der fernseher, das radio, der internetfähige cumputer, usw gehört. das spielt keine rolle, oder es kann nachgewiesen werden das für diese geräte rundfunkgebühren gezahlt werden.
der besitzer dieser geräte ( zb. eltern) müssten dann zwei konten bei der gez zu laufen haben. eins für die geräte in der wohnung selbst und eines für das gerät was bei dem sohn im zimmer steht.
wenn er nichts in seinem zimmer ( gehe mal davon aus das er ein eigenes zimmer hat)stehen hat was radio und fernsehprogramme empfangen kann, dann brauch er sich auch nicht anmelden und darf alle nachfragen der gez ignorieren. dumm laufen kann es wenn ihm nachgewiesen wird, dass er zb. ein handy besitzt mit dem man radio empfangen kann und er sich nicht angemeldet hat.

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich danke Euch für die zahlreichen Antworten.

Sein Lehrlingsgeld wird sicher mehr als die 291 Euro sein, aber er hat deffinitiv keine Geräte in seinem Zimmer stehen.

Icvh werde es ihm bei der nächsten Anfrage der GEZ so schreiben lassen und hoffe, dass Sie uns dann in Ruhe lassen.

Danke noch mal, Gruß Primax

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"das wird schon wieder....."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

er brauch "nichts" schreiben wenn er keine rundfunkgebühren zahlen muß!

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" "

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
wenn er nichts in seinem zimmer ( gehe mal davon aus das er ein eigenes zimmer hat)stehen hat was radio und fernsehprogramme empfangen kann, dann brauch er sich auch nicht anmelden und darf alle nachfragen der gez ignorieren.


beweisen kann die gez eh nix... müßte mein dauergast im gästezimmer auch für die empfangsgeräte zahlen?

quote:
Icvh werde es ihm bei der nächsten Anfrage der GEZ so schreiben lassen und hoffe, dass Sie uns dann in Ruhe lassen.


höchstwahrscheinlich der anfang vom ende.... wenn er nix hat... rundablage und fertig.


:)



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"Klick mich :) "

4x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Er hat keine eigenen Geräte ( Fernseher, Radio) Dann gehört er offensichtlich einer bedauernswerten Minderheit an.

Offenbar ist er besonders bedauernswert, da er noch nicht einmal ein Handy sein eigen nennt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Hey, Harry, mit meinem Handy kann ich telefonieren, aber kein Radio hören.
So etwas gibt es noch!

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

GPRS, WAP, Internet, ... ?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#14
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Auch wenn er keine eigenen Geräte besitzt muß er zahlen.
Da Sie Geräte besitzen und er dort die öffentlich rechtlichen Programme nutzen könnte , muß er zahlen.
Es geht nicht darum, dass er dazu eigene Geräte besitzen muß.

Würde er z.B. in einer WG wohnen und könnte dort das TV-Gerät des Hauptmieters nutzen, müßte er auch zahlen.

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