Rundfunkbeitrag nach 2 Jahren eingefordert, obwohl rechtens abgemeldet

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483078-84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Rundfunkbeitrag nach 2 Jahren eingefordert, obwohl rechtens abgemeldet

Guten Tag,
hier mein Fall.

Anfang 2016 zog ich in eine WG. Da dort bereits ein Beitragszahler vorhanden war, meldete ich mich mit einem vom Beitragsservice stammenden Formular ab und benannte gleichzeitig den bereits vorhandenen Gebührenzahler mit seiner Beitragsnummer.
Seitdem kam keine Rückmeldung des Beitragsservices mehr.

Bis vor einer Woche. Da erhielten meine Eltern (!) vom Beitragsservice einen Brief, aus dem hervorgeht:
-Der Beitragsservice hat beim Einwohnermeldeamt die Anschrift meiner Eltern erfragt
-Der Beitragsservice will für 2 Jahre ab 2016 420 Euro
-Begründung: Ich sei unter meiner Anschrift nicht postalisch erreichbar (!)

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgte aber pünktlich.
Ich wohne immer noch an meiner Anschrift.
Briefkasten und Namensschild sind sichtbar angebracht.
Briefe werden automatisch an mein seit 2016 bestehendes Postfach geliefert, können also auch nicht verlohren gehen.

Was ist zu tun?
Ich habe bereits-per Einschreiben- den Beitragsservice auf diese Umstände aufmerksam gemacht, bisher ohne Rückmeldung.

Vielen Dank für die Hilfe!
Jens

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb483078-84):
meldete ich mich mit einem vom Beitragsservice stammenden Formular ab

Und eine Zustellnachweis hat man nicht zufällig?



Zitat (von fb483078-84):
benannte gleichzeitig den bereits vorhandenen Gebührenzahler mit seiner Beitragsnummer.

Und der hat auch immer schön gezahlt?
Sonst ist nämlich irgendeiner aus der WG als Zahler dran.



Zitat (von fb483078-84):
Briefe werden automatisch an mein seit 2016 bestehendes Postfach geliefert, können also auch nicht verlohren gehen.

Klar können die das - da hilft auch ein Postfach nichts.



Zitat (von fb483078-84):
Da erhielten meine Eltern (!) vom Beitragsservice einen Brief

Tatsächlich Deine Eltern? Oder doch Du?
Stand irgendwas von "Bescheid" in dem Brief?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb483078-84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Man hat einen Zustellnachweis. Der wurde auch eingescannt und Per Brief dem Beitragsservice zur Kenntnis gebracht- ebenfalls als Einschreiben.

Der Mitbewohner hat einen Dauerauftrag. Und er ist schon lange berufstätig, d.h. eine Nichtdeckung des Kontos fällt aus. Zudem überweisen wir immer mehr als die übliche Miete, um ein Polster zu haben für unvorhergesehene Ausgaben.

Da der Beitragsservice ja gerne öfter Briefe versendet und für seine Hartnäckigkeit bekannt ist, müßten ja alle Briefe im Nirwana verschwunden sein. Das glaube ich nicht.

Der Brief ist lediglich übertitelt mit

" Ihr Rundfunkbeitrag

"Sehr geehrter Herr xxx, da wie Sie auf dem Postweg unter der Anschrift xxxxx nicht erreichen konnten, erhielten Sie keine Zahlungsaufforderungen.
Das Einwohnermeldeamt hat uns die Anschrift Ihrer weiteren Wohnung übermittelt..."

Der Witz:
Ich habe nur einen Wohnsitz- den Hauptwohnsitz. Bei meinen Eltern bin ich schon lange nicht mehr gemeldet- auch nicht als Zweitwohnsitz!

Der Begriff "Bescheid" taucht nirgends auf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

!!!!!! Es sind seit Jahren immer wieder gefälschte Bescheide im Umlauf !!!!! Es kann also gut sein, dass das hier der Fall ist.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/rundfunkbeitrag-gefaelschte-zahlungsaufforderungen-im-umlauf/150/3096/267059

Du solltest unbedingt die Kontonummer auf dem Schreiben mit der realen Kontonummer des Beitragsservices vergleichen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb483078-84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Iban lautet de85370100500123456503, ist also korrekt. Es sind auch noch weitere Nummern angegeben für Bayerischen Rundfunk, Hessischer Rundfunk u.a.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Und die Eltern zahlen den Beitrag nicht? Denn ansonsten könnte man ihn ja nicht von Ihnen fordern. Wenn doch, zurückschreiben "Ich wohne da zwar nicht, aber wenn ich da wohnen würde, wäre eine Beitragserhebung unzulässig, da meine Eltern unter der Beitragsnr. .... ihren Beitrag zahlen".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

O.K., dann wirst du Überzeugungsarbeit leisten müssen, dass du damals den Antrag auf Befreiung gestellt hast. Im Moment scheint der Beitragsservice recht kulant zu sein. Wenn du also schlüssig darlegen kannst was alles war, dann könntest du Glück haben und die Forderung wird fallen gelassen. Dazu solltest du dich aber schnellstmöglich mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
O.K., dann wirst du Überzeugungsarbeit leisten müssen, dass du damals den Antrag auf Befreiung gestellt hast.


Das ist, denke ich, nicht mal fraglich.
Der Beitragsservice scheint ganz einfach davon auszugehen, dass der TE eine falsche Adresse als "Zahler" angegeben hat, da er für den BS unter dieser Adresse nicht erreichbar ist.

Zitat (von fb483078-84):
Das Einwohnermeldeamt hat uns die Anschrift Ihrer weiteren Wohnung übermittelt..."


Das macht mich etwas stutzig, kann aber auch sein, dass einfach nur der falsche Textbaustein gewählt wurde und die vorherige statt weitere Wohnung gemeint war.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
O.K., dann wirst du Überzeugungsarbeit leisten müssen, dass du damals den Antrag auf Befreiung gestellt hast.


Hier geht es doch gar nicht um einen Befreiungsantrag.
Für beide Wohnungen wird doch schon gezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb483078-84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich warte zumindest jetzt die Antwort des Beitragsservices ab.
Danach werde ich Euch unterrichten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hier geht es doch gar nicht um einen Befreiungsantrag.
Doch, natürlich. Auch wenn für die Wohnungen bereits gezahlt wird muss man dem Beitragsservice dennoch mitteilen, dass dies bereits der Fall ist und man selbst daher nicht mehr dafür zahlen braucht. Man selbst muss sich also sehr wohl von der Zahlung befreien lassen.

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#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Auch wenn für die Wohnungen bereits gezahlt wird muss man dem Beitragsservice dennoch mitteilen, dass dies bereits der Fall ist und man selbst daher nicht mehr dafür zahlen braucht. Man selbst muss sich also sehr wohl von der Zahlung befreien lassen.


Die Befreiungsgründe sind in §4 Abs 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt. Dass schon jemand im Haushalt zahlt ist kein Befreiungsgrund. Im Gegenteil jeder Inhaber der Wohnung ist ein solidarischer Schuldner des Beitrags, es sei denn er ist aufgrund eines postiv beschiedenen Antrages gemäss §4 befreit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von vundaal76):
Hier geht es doch gar nicht um einen Befreiungsantrag.
Doch, natürlich. Auch wenn für die Wohnungen bereits gezahlt wird muss man dem Beitragsservice dennoch mitteilen, dass dies bereits der Fall ist und man selbst daher nicht mehr dafür zahlen braucht. Man selbst muss sich also sehr wohl von der Zahlung befreien lassen.


Sollte man angeschrieben werden, ist es natürlich ratsam, entsprechende Mitteilungen zu machen. Aber solange im Haushalt schon einer zahlt, muss ich nicht aktiv werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Aber solange im Haushalt schon einer zahlt, muss ich nicht aktiv werden. Exakt: Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt. Quelle: § 8(3) des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von fb483078-84):
Guten Tag,
hier mein Fall.

Anfang 2016 zog ich in eine WG. Da dort bereits ein Beitragszahler vorhanden war, meldete ich mich mit einem vom Beitragsservice stammenden Formular ab und benannte gleichzeitig den bereits vorhandenen Gebührenzahler mit seiner Beitragsnummer.
Seitdem kam keine Rückmeldung des Beitragsservices mehr.

Bis vor einer Woche. Da erhielten meine Eltern (!) vom Beitragsservice einen Brief, aus dem hervorgeht:
-Der Beitragsservice hat beim Einwohnermeldeamt die Anschrift meiner Eltern erfragt

Student mit Nebenwohnsitz bei den Eltern? Da würde ich als letztes dann auch einen Brief hin schicken, wenn ich jemanden sonst nicht erreicht bekomme

Zitat (von fb483078-84):


-Begründung: Ich sei unter meiner Anschrift nicht postalisch erreichbar (!)

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgte aber pünktlich.
Ich wohne immer noch an meiner Anschrift.
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Begründung ist durchaus logisch: Wenn dein Briefträger "pennt" und angibt du seist "unter der Anschrift nicht erreichbar" werden vermutlich erstmal keine Briefe mehr an dich rausgechickt, bis die eine neue Adresse haben oder in Erfahrung gebracht haben. Alles andere macht wirtschaftlich wenig bis keinen Sinn. Und Behördenmühlen mahlen bekanntlich langsam in Deutschland...

Zitat (von fb483078-84):


Was ist zu tun?
Ich habe bereits-per Einschreiben- den Beitragsservice auf diese Umstände aufmerksam gemacht, bisher ohne Rückmeldung.




Abwarten was als Antwort kommt oder vielleicht auch einfach mal anrufen und fragen, wenn es dir zu lange dauert.


Ich hab da so eine Vermutung:

Schon mal in Erwägung gezogen, dass für die Abmeldung seinerzeit Angaben gefehlt haben?

Vielleicht kam dann genau das Schreiben nicht bei dir an, bei dem dir das gesagt wurde, und vielleicht Daten erfragt wurden. Hieße folglich, dass der Sachverhalt bis heute nicht abschließend geklärt ist und du deshalb zahlungspflichtig geführt wirst.

Meine Vermutung: Sobald du den Namen und die Beitragsnummer deines Mitbewohners durchgegeben hast, klärt sich die Angelegenheit. Es sei denn, irgendetwas pass nicht zusammen. Dann könnte es doch noch komplizierter werden.


Zitat (von -Laie-):
Zitat (von vundaal76):
Hier geht es doch gar nicht um einen Befreiungsantrag.

Doch, natürlich. Auch wenn für die Wohnungen bereits gezahlt wird muss man dem Beitragsservice dennoch mitteilen, dass dies bereits der Fall ist und man selbst daher nicht mehr dafür zahlen braucht. Man selbst muss sich also sehr wohl von der Zahlung befreien lassen.


Du verwechselst ABMELDUNG mit BEFREIUNG. Zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.

1x Hilfreiche Antwort

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