Rundfunkbeitrag für Haupt- und Nebenwohnung

17. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Powerschaefer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Rundfunkbeitrag für Haupt- und Nebenwohnung

Hallo zusammen,

vorab: Person A hat einen Hauptwohnsitz und in einer anderen Stadt einen Zweitwohnsitz, der steuerlich als doppelter Haushalt berücksichtigt wird.

Person A hat vor kurzem die Aufforderung zur Anmeldung für den Rundfunkbeitrag nach erfolgtem Meldedatenabgleich erhalten. Dieses Schreiben ging an seinen Hauptwohnsitz. Am Zweitwohnsitz ist noch nichts angekommen.

Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater fällt die Option, mit einer anderen Teilnehmernummer für die Hauptwohnsitz zu antworten (Verwandtschaft im gleichen Haus) leider aus, da A sonst einen Widerspruch zwischen doppelter Haushaltsführung mit dem Finanzamt und dem Beitragsservice (dort wäre er ja dann mit "geteilter" Wohnung bekannt) generieren würde. Laut Steuerberater ist es als wahrscheinlich anzusehen, daß zumindest Nachfragen zwischen beiden "Behörden" beantwortet werden.

Die letzte Idee, die A noch hatte, wäre, die Frage mit "Haben wir Sie unter der richtigen Adresse angeschrieben?" zu verneinen und frech den Zweitwohnsitz anzugeben. Aus seiner Sicht weniger risikoreich für die doppelte Haushaltsführung, aber eben doch nicht ganz sauber. Hat hier jemand Erfahrungen?

Was ich bis jetzt herausbekommen habe: Es finden nach wie vor regelmäßige Datenabgleiche mit den Meldeämtern statt. In den Attributen von DSMeld (das ist der Standard, der hierfür offenbar verwendet wird) kommen Felder sowohl für Haupt- und Nebenwohnung vor. Ist meine Annahme richtig, daß damit (z. B. von der Stadt, in der die Zweitwohnung von Person A liegt) auch automatisch der Hauptwohnsitz übermittelt wird?

Zudem: Habe mir auch mal die Formulare des Rundfunkservice angeschaut. Aus dem Abmeldeformular geht hervor, daß Hauptwohnung und Nebenwohnung, wenn alles richtig läuft, auf eine Teilnehmernummer gehen, also auch wieder ein Datensatz.

Hat sich damit die Frage von Person A eigentlich schon beantwortet, und die "Idee" von Person A wäre keine gute?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Wo ist das mathematische Problem? Der Rundfunkbeitrg ist pro Wohnung fällig. 2 Wohnungen = 2 Beiträge. Punkt.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von DerRaecher am 17.02.2014 13:44

Wo ist das mathematische Problem? Der Rundfunkbeitrg ist pro Wohnung fällig. 2 Wohnungen = 2 Beiträge. Punkt.

Die Welt kann so einfach sein.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Powerschaefer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Weiß jemand was zur "Meldemechanik", siehe meine eigentliche Frage?

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 14:16

Weiß jemand was zur "Meldemechanik", siehe meine eigentliche Frage?

§11 Abs. 4 RBStV

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Powerschaefer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, den Staatsvertrag hab ich auch gelesen. D. h. ich kann davon ausgehen, daß bei einer Meldung von einem Einwohnermeldeamt sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz gemeldet werden?

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""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 14:44

Ja, den Staatsvertrag hab ich auch gelesen.

Glaube ich nicht, sonst wärst du über folgende Passage gestolpert (die ich dir angegeben habe)

quote:
Aus §11 Abs. 4 RBStV

(...)
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten.
(...)



quote:
Aus §14 Abs 9 RBStV

1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. [color=red]gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen[/color], einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.


quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 14:44

D. h. ich kann davon ausgehen, daß bei einer Meldung von einem Einwohnermeldeamt sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz gemeldet werden?

s.o.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Powerschaefer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke - naja, das kann man unterschiedlich verstehen:

1. Deine Version, daß beides übertragen wird
2. Haupt- ODER Nebenwohnsitz (was eben die Grundlage für die Meldung ist)

Anhand Deiner Antwort gehe ich aber mal davon aus, daß Du es auch so verstehst/weißt, daß beides übertragen wird, richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46

Danke - naja, das kann man unterschiedlich verstehen:

Nein, wie kommst du denn darauf?

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46

1. Deine Version, daß beides übertragen wird

Ist nicht meine Version, ist der O-Ton des RBStV

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46

2. Haupt- ODER Nebenwohnsitz (was eben die Grundlage für die Meldung ist)

Wenn "oder" gemeint wäre, würde "oder" da stehen. Es steht aber "und" da.

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46

Anhand Deiner Antwort gehe ich aber mal davon aus, daß Du es auch so verstehst/weißt, daß beides übertragen wird, richtig?

Ich brauch nicht zu verstehen oder zu wissen. Ich nehme einfach an, was im RBStV steht. (Ohne weitere Interpretationen)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Powerschaefer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, verstanden. Und ich nehme an, daß der Beitragsservice dann auch beide Angaben auswerten wird?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:51

Und ich nehme an, daß der Beitragsservice dann auch beide Angaben auswerten wird?

Sollte... (schließlich bekommt der Mitarbeiter für seine Arbeit Geld - dann sollte er seine Arbeit schon richtig machen)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Powerschaefer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja, ich vermute ja, das sie sowas automatisch machen... Bei der Masse an Datensätzen... Oder steht das auch wieder im Staatsvertrag? :-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

zu diesem Thema wollte ich auch eine Frage eröffnen, nun schließe ich mich hier an, wenn es okay ist.

Unterhalte Haupt- und Nebenwohnsitz, sowie Büro. War vor der GEZ-"Reform" für beide Wohnungen befreit, da ich nachweislich weder TV noch Radio unterhalte und die internetfähigen Rechner im Büro sind. Dort habe ich immer schon bezahlt.

Werde ich nun für Haupt- und berufsbedingten Nebenwohnsitz sowie Büro heran gezogen werden? Bisher kam nichts an.

Gruß,

Morcheeba



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""

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Morcheeba am 18.02.2014 12:03

zu diesem Thema wollte ich auch eine Frage eröffnen, nun schließe ich mich hier an, wenn es okay ist.

Mir wäre es lieber, du hättest einen eigenen Thread eröffnet.

quote:
von Morcheeba am 18.02.2014 12:03

Werde ich nun für Haupt- und berufsbedingten Nebenwohnsitz sowie Büro heran gezogen werden?

Hier besteht eine dreifache Beitragspflicht. Nur weil "noch" nichts gekommen ist, heißt das nicht, dass für den Zeitraum nicht zu zahlen wäre (wenn eine Aufforderung kommt).

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

Allerdings ist für das Büro nicht der volle Satz zu zahlen, sondern nur 1/3.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von muemmel am 18.02.2014 13:26

Allerdings ist für das Büro nicht der volle Satz zu zahlen, sondern nur 1/3.

Aber nur wenn die Betriebsstättengröße bei 8 oder weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigten liegt. Das ist zwar zu vermuten, geht aber aus dem Posting nicht hervor.
http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/rund_um_das_neue_modell/

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

3 Mal zahlen, auch wenn nachweislich keine Empfangsgeräte vorhanden sind.

Ich gleiche das nun aus, indem ich meinen Kunden für die jeweils durch mich nur einmal erbrachte Leistung immer drei Kostennoten zukommen lasse.

Darüber hinaus werde ich allen Leuten Rechnungen stellen, die sich NICHT für mich als Dienstleister entschieden. Schließlich hatten sie die theoretische Möglichkeit, mich zu beauftragen. Kann ich doch nix dafür, wenn die gar nicht wollen ;-).


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""

-- Editiert Morcheeba am 22.02.2014 16:16

-- Editiert Morcheeba am 22.02.2014 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Morcheeba am 22.02.2014 16:14

3 Mal zahlen, auch wenn nachweislich keine Empfangsgeräte vorhanden sind.

Die Rundfunkbeitragspflicht ergibt sich nicht aus dem bereithalten von Empfangsgeräten. Das hatten wir aber schon. Dein Beispiel hinkt.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von florian3011 am 22.02.2014 18:24

Irgend einen Sinn muss es ja haben, dass Mutter Natur Äpfel und Birnen erfunden hat.

Ich mag deinen Humor :-)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html#was_gilt_als_nebenwohnung

Die Befreiung ist ein KANN, kein MUSS.
Du musst also aktiv die Befreiung mit deine Meldebescheinigung beantragen.
Insofern hat der Beitragsservice Recht...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Und dafür gräbst du einen Beitrag aus 2014 aus?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und dafür gräbst du einen Beitrag aus 2014 aus?


Nein, ich habe auf einen neuen Beitrag vom 27.01.2024 geantwortet, warum meine Antwort hier erscheint kann ich nicht erklären.
Hat die Datenbank inzwischen vielleicht Probleme mit doppelten Datensatznummern?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31893 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Nein, ich habe auf einen neuen Beitrag vom 27.01.2024 geantwortet,
Nein, das hast du verwechselt. Die Technik ist nicht schuld. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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