Hallo zusammen,
vorab: Person A hat einen Hauptwohnsitz und in einer anderen Stadt einen Zweitwohnsitz, der steuerlich als doppelter Haushalt berücksichtigt wird.
Person A hat vor kurzem die Aufforderung zur Anmeldung für den Rundfunkbeitrag nach erfolgtem Meldedatenabgleich erhalten. Dieses Schreiben ging an seinen Hauptwohnsitz. Am Zweitwohnsitz ist noch nichts angekommen.
Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater fällt die Option, mit einer anderen Teilnehmernummer für die Hauptwohnsitz zu antworten (Verwandtschaft im gleichen Haus) leider aus, da A sonst einen Widerspruch zwischen doppelter Haushaltsführung mit dem Finanzamt und dem Beitragsservice
(dort wäre er ja dann mit "geteilter" Wohnung bekannt) generieren würde. Laut Steuerberater ist es als wahrscheinlich anzusehen, daß zumindest Nachfragen zwischen beiden "Behörden" beantwortet werden.
Die letzte Idee, die A noch hatte, wäre, die Frage mit "Haben wir Sie unter der richtigen Adresse angeschrieben?" zu verneinen und frech den Zweitwohnsitz anzugeben. Aus seiner Sicht weniger risikoreich für die doppelte Haushaltsführung, aber eben doch nicht ganz sauber. Hat hier jemand Erfahrungen?
Was ich bis jetzt herausbekommen habe: Es finden nach wie vor regelmäßige Datenabgleiche mit den Meldeämtern statt. In den Attributen von DSMeld (das ist der Standard, der hierfür offenbar verwendet wird) kommen Felder sowohl für Haupt- und Nebenwohnung vor. Ist meine Annahme richtig, daß damit (z. B. von der Stadt, in der die Zweitwohnung von Person A liegt) auch automatisch der Hauptwohnsitz übermittelt wird?
Zudem: Habe mir auch mal die Formulare des Rundfunkservice angeschaut. Aus dem Abmeldeformular geht hervor, daß Hauptwohnung und Nebenwohnung, wenn alles richtig läuft, auf eine Teilnehmernummer gehen, also auch wieder ein Datensatz.
Hat sich damit die Frage von Person A eigentlich schon beantwortet, und die "Idee" von Person A wäre keine gute?
Rundfunkbeitrag für Haupt- und Nebenwohnung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Wo ist das mathematische Problem? Der Rundfunkbeitrg ist pro Wohnung fällig. 2 Wohnungen = 2 Beiträge. Punkt.
-----------------
""
quote:
von DerRaecher am 17.02.2014 13:44
Wo ist das mathematische Problem? Der Rundfunkbeitrg ist pro Wohnung fällig. 2 Wohnungen = 2 Beiträge. Punkt.
Die Welt kann so einfach sein.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weiß jemand was zur "Meldemechanik", siehe meine eigentliche Frage?
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 14:16
Weiß jemand was zur "Meldemechanik", siehe meine eigentliche Frage?
§11 Abs. 4 RBStV
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Ja, den Staatsvertrag hab ich auch gelesen. D. h. ich kann davon ausgehen, daß bei einer Meldung von einem Einwohnermeldeamt sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz gemeldet werden?
-----------------
""
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 14:44
Ja, den Staatsvertrag hab ich auch gelesen.
Glaube ich nicht, sonst wärst du über folgende Passage gestolpert (die ich dir angegeben habe)
quote:
Aus §11 Abs. 4 RBStV
(...)
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten.
(...)
quote:
Aus §14 Abs 9 RBStV
1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. [color=red]gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen[/color], einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 14:44
D. h. ich kann davon ausgehen, daß bei einer Meldung von einem Einwohnermeldeamt sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz gemeldet werden?
s.o.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Danke - naja, das kann man unterschiedlich verstehen:
1. Deine Version, daß beides übertragen wird
2. Haupt- ODER Nebenwohnsitz (was eben die Grundlage für die Meldung ist)
Anhand Deiner Antwort gehe ich aber mal davon aus, daß Du es auch so verstehst/weißt, daß beides übertragen wird, richtig?
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46
Danke - naja, das kann man unterschiedlich verstehen:
Nein, wie kommst du denn darauf?
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46
1. Deine Version, daß beides übertragen wird
Ist nicht meine Version, ist der O-Ton des RBStV
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46
2. Haupt- ODER Nebenwohnsitz (was eben die Grundlage für die Meldung ist)
Wenn "oder" gemeint wäre, würde "oder" da stehen. Es steht aber "und" da.
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:46
Anhand Deiner Antwort gehe ich aber mal davon aus, daß Du es auch so verstehst/weißt, daß beides übertragen wird, richtig?
Ich brauch nicht zu verstehen oder zu wissen. Ich nehme einfach an, was im RBStV steht. (Ohne weitere Interpretationen)
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Danke, verstanden. Und ich nehme an, daß der Beitragsservice dann auch beide Angaben auswerten wird?
quote:
von Powerschaefer am 17.02.2014 15:51
Und ich nehme an, daß der Beitragsservice dann auch beide Angaben auswerten wird?
Sollte... (schließlich bekommt der Mitarbeiter für seine Arbeit Geld - dann sollte er seine Arbeit schon richtig machen)
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Naja, ich vermute ja, das sie sowas automatisch machen... Bei der Masse an Datensätzen... Oder steht das auch wieder im Staatsvertrag? :-)
Hallo,
zu diesem Thema wollte ich auch eine Frage eröffnen, nun schließe ich mich hier an, wenn es okay ist.
Unterhalte Haupt- und Nebenwohnsitz, sowie Büro. War vor der GEZ-"Reform" für beide Wohnungen befreit, da ich nachweislich weder TV noch Radio unterhalte und die internetfähigen Rechner im Büro sind. Dort habe ich immer schon bezahlt.
Werde ich nun für Haupt- und berufsbedingten Nebenwohnsitz sowie Büro heran gezogen werden? Bisher kam nichts an.
Gruß,
Morcheeba
-----------------
""
quote:
von Morcheeba am 18.02.2014 12:03
zu diesem Thema wollte ich auch eine Frage eröffnen, nun schließe ich mich hier an, wenn es okay ist.
Mir wäre es lieber, du hättest einen eigenen Thread eröffnet.
quote:
von Morcheeba am 18.02.2014 12:03
Werde ich nun für Haupt- und berufsbedingten Nebenwohnsitz sowie Büro heran gezogen werden?
Hier besteht eine dreifache Beitragspflicht. Nur weil "noch" nichts gekommen ist, heißt das nicht, dass für den Zeitraum nicht zu zahlen wäre (wenn eine Aufforderung kommt).
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Allerdings ist für das Büro nicht der volle Satz zu zahlen, sondern nur 1/3.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
von muemmel am 18.02.2014 13:26
Allerdings ist für das Büro nicht der volle Satz zu zahlen, sondern nur 1/3.
Aber nur wenn die Betriebsstättengröße bei 8 oder weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigten liegt. Das ist zwar zu vermuten, geht aber aus dem Posting nicht hervor.
http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/rund_um_das_neue_modell/
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
3 Mal zahlen, auch wenn nachweislich keine Empfangsgeräte vorhanden sind.
Ich gleiche das nun aus, indem ich meinen Kunden für die jeweils durch mich nur einmal erbrachte Leistung immer drei Kostennoten zukommen lasse.
Darüber hinaus werde ich allen Leuten Rechnungen stellen, die sich NICHT für mich als Dienstleister entschieden. Schließlich hatten sie die theoretische Möglichkeit, mich zu beauftragen. Kann ich doch nix dafür, wenn die gar nicht wollen ;-).
-----------------
""
-- Editiert Morcheeba am 22.02.2014 16:16
-- Editiert Morcheeba am 22.02.2014 16:17
quote:
von Morcheeba am 22.02.2014 16:14
3 Mal zahlen, auch wenn nachweislich keine Empfangsgeräte vorhanden sind.
Die Rundfunkbeitragspflicht ergibt sich nicht aus dem bereithalten von Empfangsgeräten. Das hatten wir aber schon. Dein Beispiel hinkt.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:
von florian3011 am 22.02.2014 18:24
Irgend einen Sinn muss es ja haben, dass Mutter Natur Äpfel und Birnen erfunden hat.
Ich mag deinen Humor :-)
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html#was_gilt_als_nebenwohnung
Die Befreiung ist ein KANN, kein MUSS.
Du musst also aktiv die Befreiung mit deine Meldebescheinigung beantragen.
Insofern hat der Beitragsservice Recht...
Und dafür gräbst du einen Beitrag aus 2014 aus?
ZitatUnd dafür gräbst du einen Beitrag aus 2014 aus? :
Nein, ich habe auf einen neuen Beitrag vom 27.01.2024 geantwortet, warum meine Antwort hier erscheint kann ich nicht erklären.
Hat die Datenbank inzwischen vielleicht Probleme mit doppelten Datensatznummern?
Nein, das hast du verwechselt. Die Technik ist nicht schuld.ZitatNein, ich habe auf einen neuen Beitrag vom 27.01.2024 geantwortet, :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten